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Zitate |
Lesebiene

Unsterbliche Forenlegende
 

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 4.156
Herkunft: hinter dem Hermsdorfer Kreuz
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Hallo, ich bin gerade in einem anderen Forum über den [URL=http://www.gulli.com/news/19061-leistungsschutzrecht-bloggern-droht-ne
ue-abmahnwelle-2012-06-14]Artikeld[URL] gestoßen.
Dürfen wir zum Beispiel im Thread "neue Bücher gekauft" nicht mehr die Amazon Kurzinfo verwenden? Sollen wir den Buchrücken abschreiben?
__________________ LG Lesebiene
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18.06.2012 16:32 |
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Hati

Routinier
 

Dabei seit: 08.10.2011
Beiträge: 495
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*push*
Würde mich auch interessieren und falls das gilt, sollte man dann rückwirkend auch noch alles editieren?
__________________ Hati
Rachel Gibson - Ein Rezept für die Liebe
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19.06.2012 17:42 |
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beowulf
Auserwählter Forumsretter
   

Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 8.780
Herkunft: Hohenloher Schlitzohr, jetzt seit 1990 in Leipzig
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Es geht darum, Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu erklären, dass sie in Zukunft in Ihrem Facebookaccount ihre eigene Pressemitteilung nicht mehr werbewirksam unters Volk streuen dürfen, wenn die in der Zeitung veröffentlicht wird. Wenn und falls die Damen und Herren das begreifen wird der Referentenentwurf schnellergeschreddert als einer hier schreiben kann. Es handelt sich noch um gar nichts, denn das ist ein Referentenentwurf - Papier. Aber Papier ist nicht nur geduldig, es kann sich auch als Lawine verselbstständigen - also Wehret den Anfängen!
__________________ Nemo tenetur
Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet
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21.06.2012 12:46 |
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Dieter Neumann
König
   

Dabei seit: 20.03.2012
Beiträge: 842
Herkunft: Ostseeküste S-H
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Original von SiCollier
... Vermutlich gäbe es nur eine Ausnahmeregelung für Politiker und der Rest bleibt wie im Entwurf ...
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Fürchte ich auch. Was sagt der Jurist dazu?
__________________ DIDI
Es gibt keine Seligkeit ohne Bücher! (Arno Schmidt)
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21.06.2012 19:49 |
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LeseBär

Kaiser

Dabei seit: 28.08.2011
Beiträge: 1.172
Herkunft: NRW
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| Zitat: |
Original von Lesebiene
Dürfen wir zum Beispiel im Thread "neue Bücher gekauft" nicht mehr die Amazon Kurzinfo verwenden? Sollen wir den Buchrücken abschreiben? |
Die Amazon-Kurzinfo und die Buchrücken-Information stimmen häufig überein, das macht also nicht unbedingt einen Unterschied.
In erster Linie geht es ja eigentlich um die gewerbliche Nutzung des Presseerzeugnisses (das ja wohl auch ein Online-Medium sein kann). Zitate von privat handelnden Personen sollen davon nicht berührt werden. Für Verbraucher ändert sich demnach nichts.
__________________ Aktuelle Lektüre: Auf der anderen Seite ist das Gras viel grüner - Kerstin Gier
SUB: 52+7
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21.06.2012 22:49 |
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beowulf
Auserwählter Forumsretter
   

Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 8.780
Herkunft: Hohenloher Schlitzohr, jetzt seit 1990 in Leipzig
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Das, LeseBär ist furchtbar optimistisch. Nach der Gesetzesdefinition sind die Eulen ein gewerbliches Forum. Allein der amazon Link reicht dazu aus- und den haben viele, viele Bloggger.
__________________ Nemo tenetur
Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet
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21.06.2012 23:29 |
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beowulf
Auserwählter Forumsretter
   

Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 8.780
Herkunft: Hohenloher Schlitzohr, jetzt seit 1990 in Leipzig
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Richtig, abgemahnt wird der Forenbetreiber.
Aber - um auf die konkrete Eingangsfrage zurückzukommen, amazon als Rechteinhaber erlaubt diese Verlinkungen und Zitatfunktin seinen Partnern ausdrücklich. Probleme gibt es also eher in allgemeinen Freds, wenn zitiert oder verlinkt wird. FALLS das Gesetz werden sollte.
__________________ Nemo tenetur
Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet
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22.06.2012 07:59 |
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Impressum
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