Hallo,
ich habe auf meinem Balkon (3 Etagen Haus, letzter Stock, Balkon geht in den Hinterhof keine Einsicht von der Straße) einen Deckentrockner (hängender Wäschetrockner) aufgehängt. Der Verwalter (Sohn der Eigentümer) hatte es mir erlaubt. Die Vermieterin möchte es nicht, jetzt soll der Balkon neu gestrichen werden etc. und der Deckentrockner soll ab und darf nicht mehr angebracht werden. Rechts und links am Balkon sind Haken, (auf jeder Etage), auf der früher Seile, zum Wäscheaufhängen, gespannt wurden. Die Mieter im Erdgeschoss haben ein Nachtwächterwindlicht (Höhe ca. 50 cm) von der Decke hängen.
Falls mit Beschädigung (wegen der Löcher in der Decke) argumentiert wird, dürften die Mieter ihr Windlich auch nicht mehr aufhängen, oder?
Ist da das letzte Wort gesprochen, oder habe ich noch eine Option ihn wieder aufzuhängen?
Im Keller ist eine Waschküche mit Möglichkeit zum Wäsche aufhängen gegeben. Jedoch wird von den Mietern im Erdgeschoss im Keller und Treppenhaus geraucht, was von der Vermieterin geduldet wird.
Ich habe ein Urteil gefunden (AG Euskirchen, Az. 13 C 663/94)
ZitatFür eine fest montierte Wäschestange oder Leine gilt: Große Wäsche darf dann getrocknet werden, wenn der Balkon zu einem Hinterhof hinaus liegt.
Das ist bei mir, bzgl. der Wäsche, der Fall. Bezieht sich das fest montiert auf eine Montage vom Vermieter?
Vielen Dank für die Antwort