'Kurz vor Mitternacht' - Prolog - Kapitel 12

  • Ich denke, jeder hat das Recht selbst über sich und seinen Körper entscheiden zu dürfen. ( ich kenne das leider aus eigener Erfahrung ).
    Straffrei ist es, nur wenn ein Mensch im Beisein einer med. Person ( Doc, etc .) suizidale Gedanken äussert und nicht bereit ist sich behandeln zu lassen, oder wenn er akut selbst- und/oder fremdgefährdend ist, dann darf man ihn per FFE ( fürsorglicher Freiheitsentzug ) in die Psychiatrie einweisen - mit Polizei.
    Aber einen FFE kann nicht so einfach mir nichts dir nichts erwirken.