Im Irrenhaus



  • Und du bist der Meinung du hast die super Ahnung oder was.... :lache :lache :lache



    Das LimschG ist ein Gesetz....!!!!!!!!!



    Und ich würde mir mal eine Brille aufsetzen, den wer lesen kann ist klar im Vorteil....Habe als Bsp. Berlin genommen, in anderen Bundesländern kann es anders geregelt sein....



    Frau Naseweis bist du nun auch nicht.... Ich verbitte mir auch von dir als süß betitelt zu werden....

  • Ganz ruhig mit den jungen Pferden, ein Gesetz und ein anderes, die haben manchmal schon merkwürdige Verhältnisse.



    Ihr habt nämlich beider recht- oder auch beide nicht- wie man es sieht.


    Das Ordnungswidrigkeitengesetz OWiG enthält keine Regelung zur Ruhezeit und ist Bundesrecht. Bundesrecht bricht auch Landesrecht, aber das OWiG definiert nicht jede Ordnungswidrigkeit- BJ denke mal an die StVO, da steht Ordnungswidrig handelt wer...,


    Der Landesgesetzgeber kann daher im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz festlegen, welche Verstöße gegen gesetzliche Regelungen Ordnungswidrigkeiten darstellen. Das können dann je nach Bundesland Verstöße gegen Rauchverbote, Schulschwänzen, Badeverbote in Seen oder ähnliches sein.


    Das Strafgesetzbuch wiederum ist alleiniges Bundesrecht, also kann kein Landesgesetzgeber ein Gesetz verabschieden (bzw. dies wäre nicht anzuwenden,) in dem z.B. steht, wer eine Polizistin als Nutte bezeichet wird nicht bestraft, oder wer zum Ministerpräsidenten sagt er sei schwul bekommt mindestens zwei Jahre Knast.

  • @ Mondstein
    Wenn dein Metzger dir sagt, das Fleisch ist Rindfleisch, würdest du dann daran zweifeln? :grin
    Warum ziehst du also meine Aussage in Zweifel? Glaub mir, ich hab das gelernt, ich weiß wovon ich rede und wenn ich sage, daß und das gibt es nicht. Dann ist das in der Regel so.


    Das mit der Brille geb ich gerne zurück... wie gesagt, wenn du deine verlinkten Seiten komplett gelesen hättest, dann hättest du auch den Absatz gefunden, in dem gesagt wird:


    § 117 OWiG
    Unzulässiger Lärm
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.


    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


    Im Übrigen kann ich es nur süß finden, wie du hier argumentierst, denn es dokumentiert deine Ahnungslosigkeit.
    Ist ungefähr so, als versucht eine Bulettenbräterin bei McDoof einem Sternekoch zu erklären, wie er am besten Creme Brulee zubereitet.




    @ Beo
    Es geht hier nicht um jede Ordungswidrigkeit, sondern um Ruhestörungen. Die können nun mal zu jeder Zeit begangen werden und nicht nur in den vom Land von mir aus festgelegten besonderen Schutzbereichen, die im LimSchG Berlin genannt werden.
    Das LimSchG Berlin nennt daher einen besonderen Schutzbereich, aber eine Bundesweit geregelte gesetzlihe Ruhezeit gibt es nicht.
    Wo genau Mondstein also mit ihrer Aussage Recht hat, müßtest du mir dann erklären....
    (Ja, es gibt ein Landesgesetz mit einer Ruhezeitenregelung (da hat sie Recht), dieses wird durch das Bundesgesetz aufgehoben, in dem es keine Regelung gibt (Das hat sie nicht verstanden). Für den Laien unverständlich, für mich typisch deutsches Recht....)


    Aber ich bin schon still.....
    Es lohnt sich nicht zu diskutieren, wenn bestimmtes Grundlagenwissen einfach fehlt.
    Ich bin hier auch nicht der Erklärbär.


  • :grin :schlaeger


    Walküren-Grüße :wave

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    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

  • Also da er ja ein Wiederholungstäter ist würde ich die Polizei holen.


    Bei uns ist auch neuerdings bei unseren Säufern das Türknallen in Mode gekommen. :pille :pille


    Heute lag in jedem Briefkasten fürjeden ne neue Hausordnung als Vorwarnung. :wow :wow


    Es werden sich noch ein paar beschwert haben. :gruebel :gruebel


    Vor meiner WE- Türe gabs ein Treffen mit den 2 Säufern und unseren Übernachbarn. :wow


    Sie konnte sich grad noch artikulieren und sagte immer "junge Frau" zu mir. :lache


    Mal sehen ob es geholfen hat wenn nicht müssen wir sie mal zu Verona schicken. :lache




    Der letzte Abschnitt den fand ich ja sehr bedeutend.


    ! Ein Urteil des Bundesgerichtshofes verpflichtet uns, Fußmatten vor der WE- Türen nicht zuzulassen. Wird ein Unfall durch die Fußmatte verursacht,haftet der Vermieter/in nicht.!

  • Zitat

    Original von Aeria
    Habe ich ja schon getan, ist aber ohne Wirkung geblieben.
    Vielleicht sollte ich ihm ein paar davon kaufen und vor die Tür legen.
    :gruebel


    ***
    Aeria


    Das wäre ja noch schöner! Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread hier gelesen, aber du bist doch sicher nicht der einzige Nachbar, den das stört.
    Wenn mit dem Kerl nicht zu reden ist, würde ich ihm im Namen der Hausgemeinschaft regelmäßig die Polizei und den Vermieter auf den Hals hetzen.


    Ich kann ein bisschen nachfühlen, wie es dir geht, das Haus gegenüber wird renoviert, seit einem halben Jahr wird vor meinem Fenster von viertel vor sieben morgens bis sechs Uhr abends: Wände eingerissen, gebohrt, gepresslufthämmert, Stahl gesägt, Schwerlasttransporter mit portablen Kränen rattern stundenlang direkt vor meinem Fenster und um all den Krach zu übertönen steht auf dem Baugerüst ein auf voller Lautstärke plärrendes Radio zur Unterhaltung der Bauarbeiter. :fetch


    Ich habe mir im Baumarkt Schallschutzkopfhörer besorgt. Aber ich fürchte, selbst die werden bei dir gegen die Basswellen nichts ausrichten.