Erfahrungen mit dem Novum-Verlag?

  • Hallo, Dean.


    Deinen Beitrag würde ich unterschreiben, aber:


    Zitat

    Der schöne Zusatz im Vertrag, dem Autor die Verantwortung für mögliche Urheberrechtsverletzungen aufzubürden, zeigt das noch einmal in aller Deutlichkeit.


    Dieser Vertragszusatz ist, wie weiter oben bereits erwähnt, in Autoren- bzw. Verlagsverträgen durchaus üblich. Es kann einem Verlag i.d.R. nicht zugemutet werden, alle Eventualitäten im Hinblick auf Urheber- und z.B. auch Persönlichkeitsrechte auszuloten und zu recherchieren. Auch heutzutage ist es noch äußerst schwer, zum Beispiel ein Plagiat im Vorfeld zu enttarnen, obwohl es im wissenschaftlichen Bereich hierfür Hilfsmittel gibt, die ansatzweise funktionieren (weil Plagiate bei wissenschaftlichen Arbeiten viel weiter verbreitet sind - ein Belletristik-Abkupferer enttarnt sich früher oder später selbst). Dabei darf aber nicht vergessen, dass solche Klauseln vor allem das Innenverhältnis regeln - der Vorschuss muss zurückgezahlt werden, der Autor wird für etwaige Schadenersatzforderungen in die Pflicht genommen undsoweiter. Ganz freistellen kann sich ein Verlag, der die publizistische Letztverantwortung trägt, dadurch nicht - er kann den möglichen Schaden nur abfedern, was zum Beispiel im Fall des Rufschadens völlig unmöglich ist. Juristisch ist er aber so oder so nicht im sicheren Bereich, ganz im Gegenteil. Für einen Prozessgegner ist der Verlag der Ansprechpartner, und der Autor nur in der zweiten Reihe, und zwar ganz unabhängig davon, was in irgendwelchen Verträgen steht.


    Im Hinblick darauf, dass in der kommenden Woche ein neuer Star-Trek-Film anläuft und die Merchandisingmaschine wieder hochgefahren wird, dürfte es ausgesprochen interessant werden, diesen Fall weiter zu beobachten. :lache

  • Hallo Tom,


    Mmm. in meinem Autorenvertrag gibt's sogar eine Klausel, in der der Verlag mir juristische Unterstützung zusagt, falls es Probleme gibt. Aber ich muss nochmal genau nachlesen - kann sein, dass Du Recht hast. Soweit ich weiß, verpflichte ich mich als Autor natürlich , die Rechte Dritter nicht zu verletzen usw.
    Ich habe diesen Punkt hervorgehoben, weil er meiner Meinung sehr deutlich zeigt, wie scheißegal dem Novum-Verlag das Buch als solches ist - er hat ja sein Geld gemacht.
    Besäßen die Leute von Novum auch nur einen Funken Anstand, hätten sie den Autor sofort auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht und die Finger von der Sache gelassen.


    Was anderes ist mir gerade noch aufgefallen: Das Buch kostet sage und schreibe 18,50€!!!
    Daran erkennt man doch, dass sie nie ernsthaft damit gerechnet haben, das Ding auch zu verkaufen. Das ist eine vollkommen unrealistische Preisgestaltung für das Taschenbuch eines unbekanmnten Autors.
    Aber was soll's? Wir sind uns hier wohl alle einig, worum es denen geht.


    Dean

  • Noch einmal: Edition nove ist ein ähnliches System wie Bod, bei dem der Autor – bestellt er kein Lektorat – nicht auf irgendwelche Problematiken hingewiesen wird. Das rechtliche System erfolgt wie bei Bod, das ja auch keine Überprüfung von Urheberrechtsfragen vorsieht - ausgenommen, man bucht das Lektorat.
    Da Sie uns hier wieder einmal als die Bösen darstellen: Die Variante edition nove gehört zur Verlagsgruppe, ist aber ein gänzlich anderes System wie novum. Hier finden sich vor allem auch Autoren, die ihre Manuskripte genau so gedruckt haben wollen, wie sie es sich vorstellen. (Oftmals trotz Hinweisen bei offensichtlichen Dingen, auch ohne Lektorat). Es handelt sich hier nicht um naive Menschen, die keine Ahnung haben, was mit ihnen passiert. Sie werden darauf hingewiesen, dass es standardmäßig keine Überarbeitung ihres Textes gibt, bei den meisten Autoren ist das so gewünscht, einige buchen ein Lektorat dazu. Hier wird niemand an der Nase herumgeführt etc.


    P.S: Diese Diskussion war eigentlich beendet, ich wollte mich nicht mehr einmischen. Aber da wegen Unkenntnis – wie leider so oft – wieder einmal irgendwelche falschen Aussagen über uns gemacht werden, kann ich diese so nicht stehen lassen. Und von wegen "unsere Praktiken (wie Rechtsabsicherung in Verträgen) sprechen für uns", oder wie Sie es formuliert haben; ich bin die Einzige, die hier sachlich argumentiert. Als Verlagsmitarbeiterin wollte ich eine objektive Diskussion führen, aber wenn man sich den Thread durchliest, sprechen eigentlich die aussagekräftigen Statements (von vielen, nicht allen, Postenden) wie Smileys, haha, wie geil usw. für sich, wie Sie Ihre Diskussionen führen. Eine sachliche Argumentation ist von Ihnen aus nicht einmal annähernd möglich, und das spricht nicht gerade für Sie als die "Autorenberater".

  • Liebe Mitarbeiterin des novum Verlags,


    warten wir doch einfach gemeinsam ab. Es steht zu erwarten, dass das ST-Franchise ziemlich kurzfristig in dieser Sache aktiv werden wird. ;-)


    Zitat

    Edition nove ist ein ähnliches System wie Bod, bei dem der Autor – bestellt er kein Lektorat – nicht auf irgendwelche Problematiken hingewiesen wird.


    Aha. Auch pornografisches, rassistisches, sexistisches, volksverhetzendes und ähnliches Material gelänge also auf diesem Weg zum Buchkäufer? :wow

  • Hallo zusammen!


    Ich bin ganz neu hier, aber der Link bei den Geschichtenwebern hat mich neugierig gemacht, deshalb habe ich so einiges in Eurem Thread gelesen.


    Prinzipiell war das Thema zwar schon abgehakt, aber ich habe mir gerade dieses StarTrek-Dingen angeschaut (sprich die Rezension bzw. den Klappentext - aber nicht alles, dann rollten sich mir dank der sog. Rechtschreibung die Fussnägel hoch :yikes) und muss auch noch eben schnell meinen Senf dazugeben.
    Dabei ist mir etwas aufgefallen: wahrscheinlich wird nicht nur Paramount sauer, sondern auch die Macher von Stargate und Stargate Atlantis. Immerhin trifft die neue Enterprise ja auf Feinde wie die Asgard... Mal ehrlich, wie wahrscheinlich ist es denn, dass dieser Name von jemandem, der der Rechtschreibung in nur geringem Maße fähig zu sein scheint, auf einen solchen Namen kommt :gruebel? (Sorry, das soll nicht beleidigend sein, aber ich finde diese Parallelen einfach ein bißchen ZU auffällig...)


    Viele Grüße vom Engelchen :crazy!

  • Der Verlag hat in solchen Fällen das Recht, Bücher vom Markt zu nehmen, sollten sich darin anstößige Themen finden. Das System der edition nove, dass standardmäßig keine Hinweise bezüglich des Texts an den Autor erfolgen, ist nichts "Einzigartiges". Es werden andere Leistungen geboten, ein anderes Service, aber die Funktionsweise ist so wie Bod Norderstedt, eine große Firma, die genauso wenig für Inhalte der Bücher haftet.

  • Eigentlich war ja die Diskussion erst einmal beendet, aber nachdem das Ganze jetzt wieder ins Laufen kommt, erinnere ich daran, dass eine Frage, die bereits zwei mal gestellt wurde, immer unbeantwortet ist:


    Zitat

    Original von licht
    da war noch die Frage offen, wie viele Autoren wirklich über den Verkauf der Bücher ihr Geld wieder herein bekommen haben. Damit könnte sich Ihre Firma wirklich brüsten. Das würde zeigen, dass es wirklich Interessenten für diese ach so tollen Texte gibt....


    Wenn sie wieder ignoriert wird, dann ist mir alles klar.

  • Ich finde es schlimm, dass man einem Autor nicht ehrlich sagt, wenn sein Werk in der gelieferten Form nicht taugt. Der Autor sollte also entsprechend kritikfähig sein und der Verlag vor allem ehrlich und unterstützend.
    Geld zu nehmen um einen solchen Bruch zu drucken, das ist eines guten Verlages unwürdig.


    Und wie weiter oben jemand richtig festgestellt hat: Rechtschreibung scheint kein Thema mehr zu sein. Kritikfähigkeit übrigens auch nicht.


    Von wegen Pressearbeit: Wer von euch hat schon Rezensionen in Zeitungen von Büchern gelesen, für die der Autor bezahlte? Also DKZ, BoD und dergleichen mehr? Eben.


    Dem novum Verlag und anderen ähnlichen "Betrieben" würde es vielleicht gut tun, sich mal in rechtlichen Belangen schlau zu machen. Unwissen schützt nicht unbedingt vor Strafe.


    Eigentlich ist ja jeder selber für sich verantwortlich (Eigenverantwortung) und sollte klug genug sein, sich schlau zu machen. Alle wird man nicht vor diesen "Anbietern" retten können.


    Passend zur Thematik, dass Autoren bezahlen sollen: Aktionsbündnis für faire Verlage [klick]

  • Ich hätte die gerne auch gerne beantwortet: Wieviele Autoren haben ihre Kosten je wieder zurückverdient?


    Und: Was wird unter einem ernstzunehmenden Lektorat verstanden?



    Apropos: Was die Mitarbeiterin von Novum schreibt, dass sie nicht für die Inhaltet haftet, sollte doch einmal höchstrichterlich überprüft werden. Denn wenn sich Novum ausdrücklich als Verlag bezeichnet, stimmt dies gerade nicht.


    Das ist ja gerade das zu Kritisierende: Diese Unternehmen wie Novum wälzen jegliches Risiko auf den Autoren ab. Neben dem unternehmerischen Risiko wird auch noch das Haftungsrisiko abgewälzt. Schamlos!


    Das Aktionsbündnis für faire Verlage (Ak Fairlag) lädt jeden Autor zur Unterzeichnung der Fairlag-Erklärung "Und alles selbst bezahlt! Gefahren einer Veröffentlichung in sog. Druckkostenzuschuss/Selbstzahler- und Pseudoverlagen" ein.
    Unterzeichnungsmöglichkeiten hier:
    http://www.aktionsbuendnis-fai…e.com/web/index.php?id=32


  • Ja, novum bezeichnet sich als Verlag, edition nove allerdings nicht, es ist ein bod-Verfahren, bei dem der Autor für den Inhalt und – falls nicht anders gewünscht – auch für den Text, die Fehler etc. haftet.


    Als Lektorat wird verstanden: Vor Herstellungsbeginn wird mit dem Autor abgestimmt, was in seinem Text zu verändern wäre und inwieweit er mit diesen Änderungen konform geht, d.h., Rechtschreibung, Grammatik, Satzzeichen werden im Korrektorat korrigiert, Lektorat befasst sich mit dem Schreibstil, der Logik, dem Aufbau etc. Die Lektoren dürfen allerdings den Stil eines Autors nicht komplett verändern, es sei denn, der Autor stimmt dem ausdrücklich zu. Größere Änderungsmaßnahmen werden bei uns nicht im Text direkt durchgeführt, sondern in einer extra Kommentardatei angeführt, sodass der Autor selbst entscheiden kann, ob er die Änderungen des Lektorats übernehmen möchte oder auch nicht.


    Wie viele Autoren haben ihren Kostenzuschuss zurückverdient? 374 Autoren von über 1000.

  • Zitat

    Original von Tom
    Liebe Mitarbeiterin des novum Verlags,
    warten wir doch einfach gemeinsam ab. Es steht zu erwarten, dass das ST-Franchise ziemlich kurzfristig in dieser Sache aktiv werden wird. ;-)


    ... sollte das zwischenzeitlich geschehen sein? Das Buch scheint sang- und klanglos vom Erdboden verschwunden. Amazon hat's nicht mehr und auch sonst niemand, und selbst auf den Bestellseiten des Nove-Verlags finden sich 0 Treffer, wenn man den Namen des Autors eingibt.

  • Ich habe den novum Verlag mal angeschrieben und dort zu veröffentlichen kann ich nicht empfehlen (was ich auch nicht gemacht habe! :-] ) Am Ende sieht es nämlich nicht so aus das der Autor ein Honorar bekommt sondern, dass er Geld von ihm verlangt - siehe Dienstleistungsverlag.


    Am besten hält man sich da an die bekannteren (Piper, Carlsen, Arena usw.) :gruebel


    vlg büchergirl90

  • Zitat von Büchergirl90

    Zitat

    Ich habe den novum Verlag mal angeschrieben und dort zu veröffentlichen kann ich nicht empfehlen (was ich auch nicht gemacht habe! Freude ) Am Ende sieht es nämlich nicht so aus das der Autor ein Honorar bekommt sondern, dass er Geld von ihm verlangt - siehe Dienstleistungsverlag.


    Davon handelt ja im Grunde dieser gesamte Thread.


    Zitat

    Am besten hält man sich da an die bekannteren (Piper, Carlsen, Arena usw.) Grübeln


    Ja nun ... kommt drauf an, wie man "bekannt" definiert. In gewisser Weise ist der Novumverlag keineswegs ein unbekannter. Er gehört nämlich zu den bekanntesten Druckkostenzuschussverlagen :lache

  • Also, ich kann vom Novum "Verlag" auch nur abraten.


    Ein Freund hat dort veröffentlicht, und ist nur abgezockt worden.


    Ja, rechtlich wird der Verlag auf der sicheren Seite sein, aber dennoch bleibt es eine Irreführung unerfahrener Autoren, was dort geschieht.


    Ob die Abrechnungen so mit rechten Dingen zugehen, lasse ich mal dahingestellt, er erhielt jedenfalls letztes Mal gar die Abrechnung einer anderen Autorin, professionell ist irgendwie anders!!


    Beibt die Frage, wie kommt Autor da wieder raus?
    Besteht die Möglichkeit, den abgeschlossenen Verlagsvertrag zu kündigen und das Buch (in zweiter Auflage z.B.) bei einem anderen Verlag nochmal richtig zu veröffentlichen ?



    Tell

  • Zitat

    Original von Tell
    Beibt die Frage, wie kommt Autor da wieder raus?
    Besteht die Möglichkeit, den abgeschlossenen Verlagsvertrag zu kündigen und das Buch (in zweiter Auflage z.B.) bei einem anderen Verlag nochmal richtig zu veröffentlichen ?


    Das bezweifle ich. Dafuer muessen handfeste Gruende vorliegen, wie z.B. dass der Titel vom entsprechenden Verlag nicht nachgedruckt wird und somit nicht mehr lieferbar ist.



    Da bleibt Deinem Freund nur zu raten, ein neues Manuskript zu schreiben und sich mit dem dann auf die Suche nach einem seriösen Verlag zu machen.



    LG Andrea

  • Nun, es ist bei edition nove erschienen, also im bod-Verfahren, bei dem der Autor für den Inhalt und Text selber haftet.


    Im Vertrag steht wohl nichts, habe allerdings gehört, das der Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten gekündigt werden kann?


    Hat sich schon jemand hier im Forum von Novum "getrennt" ?

  • Zitat

    Im Vertrag steht wohl nichts, habe allerdings gehört, das der Vertrag nach Ablauf von 6 Monaten gekündigt werden kann?


    Wenn davon nichts im Vertrag steht, kann er auch nicht gekündigt werden.


    Üblicherweise treten Autoren (jedenfalls in Normverträgen) an ihre Verlage unbefristet (!) das Recht auf Veröffentlichung des Textes in (einer bestimmten) Buchform ab. Das bedeutet, dass der Verlag die Veröffentlichungsrechte bis auf weiteres behält - auch über den Tod des Autors hinaus. Erst wenn ein Titel nicht mehr läuft und sogar verramscht werden muss, fallen normalerweise die Rechte an den Autor zurück. Das ist im Normalfall haarklein im Verlagsvertrag geregelt.


    Ansonsten ist eine Kündigung aus wichtigem Grund immer möglich, aber dieser "wichtige Grund" (Juristendeutsch) muss ein gravierender Verstoß gegen die vertraglichen Regelungen sein. Wenn also z.B. im Vertrag steht, dass ein Titel in einer Mindestauflage von x Stück hergestellt wird, aber nicht nachgewiesen werden kann, dass das auch passiert ist, kann der Autor erst abmahnen (wichtig) und dann kündigen. Oder wenn der Titel überhaupt nicht erhältlich ist, der Vertrag seinen Tantiemenzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt usw. Allerdings ist selbst die Insolvenz eines Verlages nicht ausreichend für die Beendigung des Vertragsverhältnisses; Veröffentlichungsrechte werden Bestandteil der Konkursmasse.


    Der Kollege sollte mit dem Vertrag zu einem Anwalt gehen. Sehr wahrscheinlich ist es aber so, dass die Verträge wasserdicht sind; Novum macht das ja nicht erst seit gestern. Wenn kein Verstoß vorliegt, muss sich der Autor damit abfinden, dass dieses Werk auch langfristig bei Novum bleibt.