Frage zum Thema Autoverkauf

  • Ich habe mal eine Frage zum Thema Autoverkauf. Da mein letztes Autochen netterweise von meinem Vater verklopft wurde, stehe ich nun erstmals vor dem Thema "Autoverkauf".


    Was muß ich beachten?


    Ich habe bereits einen Kaufvertrag entworfen (unter Zuhilfenahme eines Musters aus dem Internet und eines vom ADAC).


    Ich habe desweiteren eine "Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 27 III StVZO", die ich bei verkauftem Auto ausgefüllt an die Zulassung schicke.


    Desweiteren habe ich noch eine Meldung an die Versicherung hier, die ebenfalls an die Versicherung geht, sobald das Auto übergeben wurde.


    Schlüssel habe ich schon rausgekramt, Serviceheft etc. ins Auto gelegt, Brief und Schein habe ich hier parat gelegt.


    Muß ich sonst noch irgendwas beachten? :gruebel


    Müssen wir die Kennzeichen abfriemeln?


    Danke schon mal für Eure Infos.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Ich habe mein Auto letztes Jahr verkauft und der ging mit Nummernschilder weg. Damit der Käufer die Kosten mit der Ummeldung hatte.


    Ich würde in den Kaufvertrag - sofern noch nicht geschehen - noch reinschreiben "gekauft wie gesehen", also nicht wortwörtlich, aber nicht, dass der Käufer ihn kauft und im Nachhinein Mängel findet und dir den Wagen wieder zurückbringt.
    Also brav alles auflisten, jede Beule, Unfallwagen (ja/ nein) ...


    Hast du Winterreifen? Mitgeben.


    Mehr fällt mir grad auch nicht ein.

  • Ist das Auto abgemeldet? Doch wohl eher nicht. Abmelden solltest du aber möglichst selbst, damit da nichts schiefgeht. Du haftest nämlich zunächst einfach weiter, wenn der Käufer seiner Ummeldeverpflichtung nicht nachkommt. Aber eigentlich steht ales wichtige in dem ADAC Formular. Unbedingt darauf achten ALLE Schlüssel- auch eventuell kaputte oder nie benutzte Notschlüssel - zu übergeben. UND NIE Papiere oder Schlüssel und Auto übergeben, bevor vollständig ordentlich (cash) bezahlt ist, wenn man den Käufer nicht persönlich und lange gut kennt. NIE Scheck oder so einen Blödsinn.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übrsihd

    :lesendVincent Brussee Social Credit: the warring states of China‘s emerging data :lesend Kirk A. Denton The Columbia Companion to modern Chinese Literature

  • Nein, abgemeldet ist das Auto nicht. Die zweiten Reifen liegen bereits im Kofferraum. Wenn alles glatt geht, ist das Auto morgen weg.


    Wenn, dann soll bar cash bezahlt werden, getreu dem alten Motto: Nur Bares ist Wahres. :lache


    Im Vertrag steht drin, wann (Datum / Uhrzeit / Kilometerstand) das Auto übergeben wurde. Damit sollte doch rechtlich dann alles in Ordnung sein? Die Meldungen an Versicherung und Zulassung enthalten dieselben Daten und müssen vom Käufer gegengezeichnet werden. Ist das so in Ordnung?

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Kennzeichen kannnst du nur abnehmen, wenn der Käufer Überführungskennzeichen dabei hat, eer selten, ansonsten musst du darauf achten, dass der Käufer wirklich schnell ordentlich ummeldet- das ist jetzt zwar Dönkens und passiert sicher nicht täglich- ich musste aber mal einen mandanten aus der U- Haft holen, weil mit seinem nicht umgemeldeten Fahrzeug ein Banküberfall drei Wochen nach dem Verkauf verübt wurde. Es waren zwar alle Papiere da und deshalb lies sich das alles im kurzer Zeit regeln, aber spassig fand das Muttern (meine Mandantin) nicht den Anwalt (also mich) morgens um fünf aus dem Bett zu holen, weil ihr Sohn abgeholt worden ist und ehrlich- meine Rechnung war vermutlich höher als der Erlös vom Verkauf der Schrottlaube...

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übrsihd

    :lesendVincent Brussee Social Credit: the warring states of China‘s emerging data :lesend Kirk A. Denton The Columbia Companion to modern Chinese Literature

  • Der Interessent hat gesagt, er würde rote Kennzeichen mitbringen.


    (wehe, wenn nicht :schlaeger)


    Falls ich in U-Haft komme, darf ich mich dann vertrauensvoll an Dich wenden, beo? :chen

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Ich würde das Auto abmelden, denn bei meinem letzten Verkauf ist der Käufer noch 2 Wochen auf meine Kosten, was Steuern und Versicherung angeht, gefahren.


    Meines Wissens nach zählt das Datum und die Uhrzeit der Übergabe nur für Verkehrsdelikte und Unfälle.


    Wenn Du das Auto abmeldest, darf das Auto noch zum Standort bzw. zum nächsten Anmelden gefahren werden, glaube ich, da bin ich mir aber nicht 100 % sicher.


    Am sichersten wäre es, gemeinsam zum Ummelden zu fahren, wenn das denn in Deinem Ort ist.


    Ansonsten: Viel Erfolg beim Verkauf :wave

  • Nein, gemeinsam ummelden, abmelden etc. geht nicht - Urlaubsvertretung beiderseits und Irrenhaus schlecht hin; wir kommen zur Zeit beide beim besten Willen erst kurz vor Sonnenuntergang heim.


    Ich meine aber, ich hätte das beim letzten Verkauf auch nicht gemacht. Da reichten auch diese Karten, die ich sofort nach Verkauf MIT UNTERSCHRIFT DES KÄUFERS an Zulassung und Versicherung schickte.


    Wir reden im übrigen über den Verkauf einer 15 Jahre alten Gurke, für die ich nur eine Handvoll Hunderter erwarte, keinen Rolls oder so.

    Lieben Gruß,


    Batcat


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  • Wie gesagt, meiner ging letztes Jahr mit meinen Nummernschildern weg. Im Kaufvertrag verpflichtete sich der Käufer, dass er den Wagen schnellstmöglich ummeldet und ich bin - da ich schon nen neuen hatte - nächsten Tag selbst direkt zum Straßenverkehrsamt gegangen. Damit war meiner quasi abgemeldet.
    Hoffe, du konntest dieser wirren Erklärung folgen. ?(

  • Aufgrund langjähriger straf- und verkehrsrechtlicher Erfahrung rate ich NIEMANDEM sein Auto mit Nummernschildern und unabgemeldet zu verkaufen.
    Die Verpflichtung im Kaufvertrag ist gut und schön, damit kann man sich aber quasi das Popöchen abputzen, weil die einem nämlich nicht weiterhilft, wenn der neue Halter die Kiste eben nicht abmeldet und monatelang weiter rum fährt...
    Da fallen zum einen Versicherungskosten an und die Versicherung interessiert es da nicht wirklich, wer nun grad Besitzer des Fahrzeugs ist und zum anderen wird man auch ständig belästigt, falls der neue Halter mit dem Fahrzeug fährt wie eine gesenkte Sau oder sich andere noch unnettere Sachen leistet....

  • Zitat

    Original von geli73


    Am sichersten wäre es, gemeinsam zum Ummelden zu fahren, wenn das denn in Deinem Ort ist.


    Ansonsten: Viel Erfolg beim Verkauf :wave


    Und wenn der Verkäufer 500 km weg wohnt? Anmelden kann der Käufer das Auto nur da, wo er auch wohnt, also in seinem Zulassungsbezirk. Das geht schon mal nicht immer.


    Abmelden rate ich auf alle Fälle. Wenn der Käufer einen Schaden macht, solange es auf dich zugelassen ist, gehen deine Prozente bei der Versicherung hoch. Und dat wollen wir ja nich, ne?

    Ein Raum ohne Bücher ist ein Körper ohne Seele.
    - Cicero


    :lesend Harlan Coben - Ich vermisse dich

  • Das ist aber dann doch sein Problem und nicht meines! :grin


    Öhm, dafür gibt es aber so vorläufige Deckungskarten der Versicherungen. Ein Auto kauft man ja auch nicht so spontan à la "Heut ist das Wetter schön - ich glaub, ich geh mal Auto kaufen!"

    Lieben Gruß,


    Batcat


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  • Du kannst das verkaufte Auto ohne Kennzeichen und Fahrzeugschein nicht abmelden.... da liegt das Problem
    Du kannst zwar die Versicherung kündigen und daraufhinweisen, daß das Fahrzeug verkauft wurde, dann fährt der andere ohne Versicherungsschutz, du bist aber immer noch als Halterin des Fahrzeugs eingetragen, mit dem Kaufvertrag kannst du zwar nachweisen, daß du das Fahrzeug verkauft hast, damit bist du recht schnell wieder aus der strafrechtlichen Kiste draußen, hast aber erstmal Lauferei....


    Für lange Fahrten kann der Käufer sich für wenige Euro eine Tageszulassung oder ein Überfürhungskennzeichen in seinem Heimatort besorgen, wenn er in der gleichen Stadt wohnt, kann er ohne Kennzeichen, aber mit der Deckungskarte auf kürzestem Weg zum STVA fahren und sein Fahrzeug dort anmelden.

  • Wenn man ein Auto abmeldet, wird die Plakette aus dem Kennzeichen entfernt, d. h. er kann dann nicht mehr mit den Kennzeichen fahren. Außer er kriegt eine Doppelkarte der Versicherung. Mit der darf er aber auch nur auf direkten Weg zum TÜV oder zur Zulassungsstelle fahren. Für Überführungen gibt es die sog. Kurzzeitkennzeichen. Wenn man das Auto danach anmeldet, kriegt man die meist bei der Versicherung für lau.

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    - Cicero


    :lesend Harlan Coben - Ich vermisse dich

  • Ok, im Herzen bin ich wahrscheinlich doch philanthrop, aber ich habe meine Autos (das das dürften mittlerweile an die 20 sein) immer angemeldet verkauft.
    Zum einen lässt sich ein angemeldetes Auts einfach viel besser verkaufen, zum anderen kaufe ich selbst auch lieber angemeldete Autos, schon alleine wegen der Probefahrt.
    Bisher gab's 2x Ärger: einmal stand die Polizei vor der Tür, weil der Käufer monatelang mit dem von mir bei der Versicherung abgemeldeten Auto rumgefahren ist (der Fall war nach Vorzeigen des Kaufvertrags und ohne finanziele Einbußen erledigt), das zweite Mal war im Nachhinein sogar richtig witzig:


    Der weiße CX, der uns wahrlich viel Ärger bereitet hat, wurde verkauft (weil wir so nett sind mit dem deutlichen Hinweis, dass dieses Auto so seine Macken hat, aber naja...). Eine Woche später kam das erste Knöllchen wegen zu hoher Geschwindigkeit und mit einem sehr hübschen Foto des Käufers. Da angerufen, Kaufvertrag gefaxt, alles erledigt. Und dann ging's los: jeden Tag kam ein Strafzettel aus Dresden wegen falschen Parkens, wir haben immer fünf gesammelt, um dann dort anzurufen und zu sagen, dass das Auto bereits längere Zeit verkauft wäre. Kein Problem, wurde uns mitgeteilt, wir klären das. Dennoch hatten wir schließlich einen gewaltigen Stoß an Strafzetteln, als schlagartig diese Flut zum Erliegen kam.
    Aha, dachten wir, sie haben's begriffen, und dann, zwei Wochen später, kam doch nochmal Post aus Dresden:
    Nach Rückgang des legendären Elbehochwassers wurde unser CX gefunden (wahrscheinlich immer noch im Parkverbot), offensichtlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, und falls wir kein Interesse mehr daran hätten, das Fahrzeug abzuholen, würde es, angesichts der Umstände natürlich kostenfrei, von der Stadt Dresden entsorgt werden. Ja bitte, macht das :grin


    edit: gaaanz peinlichen Rechtschreibfehler ausgemerzt :wow

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

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  • ne, meine geballte Lebenserfahrung sagt mir: meistens geht's gut, und wenn nicht, ist es auch keine Katastrophe (zwischenzeitlich habe ich sogar völlig stressfrei zwei angemeldete Autos nach Afrika verkauft)

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Ich habe inzwischen von der Polizistin meines Vertrauens :lache noch rundum gute Tips bekommen (das meiste wußte ich schon selbst, aber es ist doch schön, wenn man von kompetenter Seite bestätigt wird) und werde auf jeden Fall vor der Fahrzeugübergabe die Nummernschilder abmontieren.


    Auf der HP unserer örtlichen Zulassungsstelle ist auch dieser Abmeldeschriebs zum Runterladen, das habe ich dann auch glatt getan - und es stand nirgendwo, daß man den persönlich abgeben muß sondern nur, daß die Unterschrift im Original vorliegen muß (also abgeben oder per Post senden).


    Drückt mir mal die Daumen, daß wir das Auto hurtig loskriegen - ich habe einfach keine Lust mehr, für zwei Autos zu zahlen, so praktisch das auch manchmal ist. Aber eigentlich reicht eines wirklich aus, ich fahre ja mit den Öffis zur Arbeit.


    Danke Euch schon mal! :anbet

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)