• Ich benenne den Thread einfach allgemein, falls auch in Zukunft andere Eulen fragen haben.


    1. Ich bin am 01. Oktober neu in eine Wohnung gezogen, meiner Meinung nach wurde vorher frisch gemalert. Sah alles schick aus - seit zwei Wochen zeigt sich jetzt allerdings eine unschöne Entwicklung. Die Tapete, die in langen Bahnen von oben nach unten verläuft und über die weiß gestrichen wurde, beginnt sich von der Wand zu lösen. - Jetzt frage ich mich: Ist das irgendwie meine Schuld? Wenn ich zu Hause bin, lüfte ich jeden Tag, mit offenen Fenstern und offener Balkontür. Wenn ich wegfahre, stelle ich die Heizung ab. Und muss ich so etwas dem Hausmeister melden, der die Wohnungsabnahme gemacht hat? Oder fällt das in die Kategorie "Mein Problem" und ich sollte die Tapete wieder mit Leim befestigen?


    2. Was kann ich gegen den Lärm in meiner Nachbarwohnung tun? Ich rede nur von Musiklärm. Ich führe bereits ein Lärmprotokoll, habe auch die Vermieterin per Email schriftlich benachrichtigt. Und ja, ich habe versucht, es persönlich zu klären. Nur öffnet mir in der kompletten WG niemand die Tür, wenn ich klingel. Selbst, wenn mehrere Fenster hell erleuchtet sind. Ich werde langsam wirklich wahnsinnig, wenn ich hier sitze und versuche, einen Bericht zu schreiben, während mir hochfrequent ins Ohr gejammert wird.
    Ich hatte vorher mit dem Hausmeister und der Vermieterin geredet, beide haben mir gesagt, ich soll schriftlich Beschwerde einreichen, weil sie sonst nichts tun können. Jetzt kam aber keine Rückantwort, nicht mal eine kurze Zeile a la "Habe Ihre Nachricht erhalten, wir kümmern uns darum." Wie gehe ich weiter vor? Soll ich jede Woche eine neue Beschwerde mit den aktuellen Störungen einreichen? Ich befürchte, dass sich die Vermieterin, trotz Absprache, eher von mir genervt fühlt, und bin unsicher, ob ich sie fragen soll, was sie tun wird. - Und falls sie nichts tut: Was ist dann der nächste Schritt?

  • zu 1.)
    Nur vom Lüften löst sich keine Tapete, da müsste meine nämlich schon ins Nirvana geflogen sein. :grin Ich tippe auf die Farbe, vielleicht wurde sie zu stark verdünnt aufgetragen. Tapeten sind empfindlich gegen alles was auch nur annähernd wässrig ist. Der Hausmeister soll sich das einmal ansehen und ggf. kann er Dir sagen was zu tun ist.


    zu 2.)
    Ordnungsamt anrufen (nicht die Polizei!). Das Ordnungsamt kennt sich mit Lärmbelästigung aus und wird die betreffenden Personen verwarnen. Anschließend noch einmal die Vermieterin darüber in Kenntnis setzen, dass die Behörden nun eingeschaltet sind.

  • Hallo, Jass.


    Hinweise zu Rechtsfragen sind immer mit Vorsicht zu genießen. ;-)


    1. Wenn sich - ohne bauliche Veränderungen durch Euch - die Tapeten ablösen, dann sind diese mangelhaft verklebt worden, etwa (billig und schnell) ohne Grundierung. Schlimmstenfalls gibt es Schimmel und/oder Feuchtigkeit dahinter. In jedem Fall wäre das ein Mangel am Mietobjekt, das Euch ja renoviert übergeben würde. Ihr könntet den Vermieter (mit Fristsetzung) zur Nachbesserung auffordern. Verstreicht die Aufforderung ergebnislos, könnt Ihr selbst nachbessern (lassen) und die entstehenden Kosten und den sonstigen Aufwand berechnen.


    2. Lärm auch außerhalb der Ruhezeiten muss man nicht hinnehmen. Es gibt Obergrenzen für die permanente Lärmbelastung, irgendwas bei +/- 50 dB. Dabei hängt es auch ein wenig von der Art des Lärms ab; Kinderlärm muss man grundsätzlich hinnehmen, übende Musiker bis zu einer gewissen Grenze, mehr aber auch nicht. Tatsächlich kann sich der Vermieter hier nicht so einfach der Pflicht entziehen; fortwährende Lärmbelastung ist ein Sachmangel des Mietobjekts. Der Vermieter sollte also - möglichst unter Angabe der Lärmzeiten, -dauer und, falls sich das messen lässt, auch -stärke - hiervon in Kenntnis gesetzt werden, mit der Bitte darum, den Mangel umgehend abzustellen, also auf die anderen Mieter entsprechend einzuwirken. Derlei lässt Mietminderungen in nicht unerheblicher Höhe zu (um die 10 Prozent), weshalb im Schreiben an den Mieter das Zauberwort "Vorbehalt" vorkommen sollte, etwa in der Form "Wir weisen darauf hin, dass unsere Mietzahlungen im Hinblick auf den/die Mängel fortan unter Vorbehalt erfolgen."


    Wie gesagt - mit Vorsicht zu genießen. Ich habe mich zwar relativ intensiv in solche Fragen eingearbeitet, bin aber kein Jurist.

  • Noch zwei Anmerkungen:


    1. Lärm lässt sich heutzutage zum Beispiel mit Smartphone-Apps messen (Schalldruck). Das hat zwar vor Gericht sehr wahrscheinlich keine Beweiskraft, dokumentiert aber mindestens das ernsthafte Bemühen des Mieters, die Situation zu klären. Für Android-Smartphones beispielsweise gibt es die "Smart Tools" (kostenpflichtig), die auch Protokolle erzeugen können. Notfalls muss man einen Gutachter bestellen (zunächst auf eigene Kosten), der sich dann tatsächlich ein paar Stunden in der Wohnung aufhält und die Lärmbelästigung beweissicher misst.


    2. Lärm während der Ruhezeiten (22.00 bis 06.00 Uhr und ganztags an Sonntagen) muss man ohnehin nicht hinnehmen (Ausnahme auch hier: Kinderlärm). Man kann die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, und man kann sogar den Lärmer vor Gericht zerren (Unterlassungsklage), wenn alle Gesprächsversuche scheitern. Wie aber gesagt: Dauerhafte Lärmbelästigung durch Nachbarn ist ein Sachmangel der Wohnung, den der Vermieter abstellen muss, obwohl auch der letztlich nichts dafür kann.

  • Zitat

    Original von Tom
    Noch zwei Anmerkungen:


    1. Lärm lässt sich heutzutage zum Beispiel mit Smartphone-Apps messen (Schalldruck). Das hat zwar vor Gericht sehr wahrscheinlich keine Beweiskraft, dokumentiert aber mindestens das ernsthafte Bemühen des Mieters, die Situation zu klären. Für Android-Smartphones beispielsweise gibt es die "Smart Tools" (kostenpflichtig), die auch Protokolle erzeugen können. Notfalls muss man einen Gutachter bestellen (zunächst auf eigene Kosten), der sich dann tatsächlich ein paar Stunden in der Wohnung aufhält und die Lärmbelästigung beweissicher misst.


    2. Lärm während der Ruhezeiten (22.00 bis 06.00 Uhr und ganztags an Sonntagen) muss man ohnehin nicht hinnehmen (Ausnahme auch hier: Kinderlärm). Man kann die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, und man kann sogar den Lärmer vor Gericht zerren (Unterlassungsklage), wenn alle Gesprächsversuche scheitern. Wie aber gesagt: Dauerhafte Lärmbelästigung durch Nachbarn ist ein Sachmangel der Wohnung, den der Vermieter abstellen muss, obwohl auch der letztlich nichts dafür kann.


    Bezüglich der Hinzuziehung eines Gutachters bietet sich hier ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren an. Dadurch wird sichergestellt, dass das Gutachten bei einem etwaigen Gerichtsverfahren als Beweis anerkannt wird. Allerdings muss man hier als Antragsteller bezüglich der Gutachterkosten natürlich in Vorleistung treten.


    Zieht man ggf. einen Gutachter hinzu und lässt sich von diesem ein Privatgutachten erstellen, so besteht die Gefahr, dass dieses Gutachten vor Gericht evtl. nicht als Beweis anerkannt wird.


    Dauerhafte Lärmbelästigung muss sich niemand gefallen lassen. Die Gesetzeslage und die Rechtssprechung dazu ist klar und unmissverständlich.


    Ansonsten hat Tom schon alles Wichtige geschrieben.


    Nur noch ein kleiner Hinweis: Man sollte den Vermieter bzw. den störenden Mieter nicht per Email kontaktieren. Hier empfiehlt sich etwaige Forderungen bzw. Fristsetzungen per Einschreiben mit Rückschein geltend zu machen. Denn als Antragsteller hat man den Zugang seiner Schreiben nachzuweisen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Ich ergänze, man kann auch bei Lärm außerhalb der Ruhezeiten das Ordnungsamt oder die Polizei rufen, wenn man sich durch diesen Dauerhaft gestört fühlt.
    Die Ruhezeiten sind besonders schützenswerte Zeiten, zu jeder anderen Zeit gilt, sobald sich jemand gestört fühlt, hat man den Lärm einzustellen und eine Regelung zu finden, die für jeden annehmbar ist.


    Das hat den Vorteil, daß du dann auch dokumentiert hast, daß es laut war. Wenn den Lärm Polizei und Ordnungsamt wahrnehmen, hat das eine ganz andere Wirkung, als wenn du selbst 10 Mal aufschreibst, es wäre aber laut gewesen.

  • Ja der Lärm, ein sehr beliebtes Thema. Zunächst einmal wirklich messen ist Pflicht und wenn es mit der kostenlosen App fürs Eierphone ist. Lärm ist definitionsgmäß etwas subjektiv wahrgenommenes, Schalldruck lässt sich messen. Seid ihr beim Einzug auf WG hingewiesen worden? Das könnte wegen Einwilligung das Minderungsrecht kippen. Der Bundesgerichtshof hat gerade eine Mindeeung wegen Baulärm gekippt, weil der Mieter damit rechnen muss, das ein verwildertes Nachbargrundstück mal bebaut wird. Besonderheit: Der Bau begann 12 Jahre nach Mietbeginn.



    Bei der Tapete: Achtung bei der Mängelanzeige beim Hausmeister, wenn euch nicht die schriftliche Bevollmächtigung des Vermieters vorliegt, das der dafür zuständig sei (da müsste der Vermieter aber ganz schön blöde sein). Also Mängelanzeige immer mit Einwurfeinschreiben an den Vermieter direkt und dann beachten was Tom zur Vorbehaltszahlung gesagt hat.

  • Vielen Dank für eure Antworten. :-)


    Ich hätte gar kein Smartphone, um zu messen. Ist Zimmerlautstärke auf einen bestimmten Schalldruck festgelegt oder heißt das, dass die Musik nicht durch die Wand vernehmbar sein darf? Ich habe verschiedene Angaben dazu gefunden.


    Zur Präzisierung: Ich wohne in einem Studentenwohnheim, allerdings allein und nicht in einer WG. Auf höhere Lärmbelästigung wurde ich weder beim Vertragsabschluss noch beim Einzug hingewiesen, auch, wenn die Verwalterin mir jetzt schreibt: "Was die Geräusche tagsüber betrifft, ist es ja normal, dass es in einem Studentenwohnheim etwas lauter zu geht". So normal kann das gar nicht sein, weil sie im gleichen Schreiben darauf hinweist, dass ich in ein anderes Wohnheim ziehen könnte, dass leiser ist. Das legt die Vermutung nahe, dass ich nicht die erste Studentin bin, die sich über den Lärm in diesem Gebäude beschwert. Zu betonen ist vielleicht noch, dass ich in meinen Umzugsantrag geschrieben habe (man kann/muss dort eine Begründung für den Umzugswunsch angeben), dass ich ausziehen möchte, weil mein damaliger WG-Mitbewohner seine Bassanlage ständig aufgedreht hat.


    Und dieser letzte Teil ihrer Nachricht macht mich sprachlos. Was die Parties betrifft, hat sie mit allen beteiligten Parteien geredet und die meisten waren wohl einsichtig. Ich hab auch so eine Vorstellung, welche WG es war, die nicht einsichtig ist. - Trotzdem endet die Nachricht mit diesem Satz (der sich wohl auf die Musik tagsüber bezieht): "Sollte sich die Situation nicht zu Ihrer Zufriedenheit ändern, können wir Ihnen [...] empfehlen. Dort ist es wirklich sehr ruhig und gerade wenn man viel zu Hause arbeitet ideal. Vielleicht sehen Sie sich dort einmal um, ein Umzugsantrag zum Sommersemester hätte sicher gute Chancen."


    Um es noch einmal zu betonen, ich hab mich sicher nicht über Nase schnauben oder herum laufen oder Ähnliches beklagt. Es geht ausschließlich um Musik. Wobei der Höhepunkt, glaube ich, erreicht war, als ich jedes Wort des Telefonats meiner Nachbarin hören konnte (nein, es war leider kein pikantes Thema). Das war nicht Teil meiner Beschwerde an die Hausverwaltung, aber vielleicht gibt das eine Vorstellung vom Geräuschpegel. Und die Dame hat ein ausgeprägtes Bedürfnis, zu telefonieren.


    Aber wie sieht das rechtlich aus? Ist es berechtigt, dass ich ausziehen soll, wenn die anderen ihre Musik nicht auf Zimmerlautstärke halten können?


    PS: Um Mängel jeder Art kümmert sich bei uns grundsätzlich der Hausmeister direkt. Der hat auch sein Büro im Wohnheim.

    Es ist erst dann ein Problem, wenn eine Tasse heißer Tee nicht mehr hilft. :fruehstueck

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  • Wow, ich bin gerade total beeindruckt. :wow Ich war heute bei der Verwaltung (wegen etwas anderem, was ich noch abgeben musste) und wurde total nett und mit Namen begrüßt (ohne ihn genannt zu haben) - Ohne, dass ich es von mir aus angesprochen habe, wurde ich gefragt, wie es jetzt im Wohnheim ist. Sie hat wohl alle betroffenen WGs persönlich bei sich im Gespräch gehabt. Wie ich erfahren habe, haben wir auch einen Wohntutor (sogar zwei), der kam gerade auch persönlich vorbei, um mich noch einmal zu befragen und seine Hilfe anzubieten, wenn es weiter Probleme gibt. Die beiden Herren dienen offenbar auch als "Streitschlichter", wenn es im Haus Probleme gibt, damit es für alle Parteien eine Lösung gibt.


    Es bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Aber das Gefühl, dass sich hier wirklich um die Mieter gesorgt wird, ist gerade echt schön. :-)

  • Nachdem ich sie noch einmal bei den Wohntutoren gemeldet habe (nach 5 Stunden Dauertelefonat) und sie sich beim Klingeln selbiger verleugnen ließ, hat sie es tatsächlich auf ein erträgliches Maß reduziert.


    Eine angenehme Haus-Mitbewohnerin wird sie garantiert nie, denn wenn sie nicht telefoniert (mittlerweile zum Glück an der anderen Wand), dann hört sie Musik oder singt. :rolleyes Leider ist die Lautstärke jedoch auf einem Niveau, bei dem ich es nicht gerechtfertigt finde, die Polizei zu rufen, auch, wenn es nervt. Freunde scheint sie keine vor Ort zu haben und sie fährt nicht einmal an den Wochenenden oder in der vorlesungsfreien Zeit nach Hause. Merkwürdiges Mädchen. - Ich reagiere mittlerweile, in dem ich mein Radio an ihre Wand stelle, Musik anmache und mir Ohropax in die Ohren stecke. Zum Glück bin ich kaum noch im Wohnheim.