Die unendliche Fortsetzung - der Kampf ums letzte Wort

  • Der Advokatus Leipzigerensis ist dem LW zu teuer! :cry Selbst ist das LW meint das LW und kommt zu mir.


    Edit: Ich bräuchte wenn schon einen Anwalt der in Luxemburg zugelassen ist und nicht nur in der DDR.

  • Er begreift es immer noch nicht. Das regeln in Deutschland die Gesetze, das LW schüttelt bedauernd sein weises Haupt.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übrsihd

    :lesendLou Lingyuan Sehnsucht nach Shanghai :lesend Beate Maly Mord auf dem Eis

  • Mein fettester Streitwert war mal 4,8 Millionen DM, das LW meint die Millionen Grenze knacke ich so gut wie nie. Kürzlich war zwar ein Zugewinnausgleich von € 950.000, aber wenn man Hausrat, Ehegattenunterhalt und so dazu rechnet waren es dann deutlich über der Million- und wegen derdegressiven Tabellen viel schöner Fürsten Anwalt, dass der Kollege getrennte Verfahren losgetreten hat.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übrsihd

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  • Doch hat er Begriffen. Der Vorschuss bei einem Zivilgerichtsverfahren bemisst sich in Prozenten des Streitwerts. Vielleicht gibt es sogar eine Progression, keine Ahnung. Das wiederum hat aber Beo nicht erwähnt.


    Ob sich allerdings das Honorar des Advocatus auch in Prozenten des Streitwerts bemisst, da bin ich nicht sicher. Ich dachte immer die verrechnen Stundenweise zu einem Ansatz den Normalbürger zum :konfus :kopfschmerz


    Wie auch immer, ich hab das letzte Wort.

  • In Deutschland ist es so, aß der Verlierereines Prozesses alle Kosten, auch die Anwaltskosten des Gegnerszu tragen hat. deshalb gibt es gesetzliche Vorschriften über die Anwaltsgebühren. Höhere Gebühren dürfen jederzeit vereinbart werden, sind dann aber eben nicht erstattungsfähig. Geringere Gebühren sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten. Das LW meint in D ist eben alles geregelt.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übrsihd

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  • Zitat

    Original von beowulf
    Geringere Gebühren sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten.


    Anwaltspreisbindung... die Lizenz zum Multimillionär werden... :rolleyes Anwälte fürchten Wettbewerb und Marktwirtschaft wie der Teufel das Weihwasser.


    Lassen wir das Thema ruhen und wenden uns Wichtigerem zu. Zum Beispiel das unter den Nagel reissen des letzten Wortes. Ich reisse...

  • Ich bin bei Bekannten eingeladen und ich mach mich gleich auf den Weg Richtung Zürich. Hoffentlich sind am heissesten Tag des Jahres die Autobahnen okay, nicht so wie in gewissen Online-Medien zu lesen war sich Betonplatten wegen der Hitze verschieben.


    Ich wünsch den LW-Eulen einen schönen Tag und nehmt euch an diesem Hitze-Tag nicht zu viel anstrengendes vor. :wave Das LW muss noch mein Auto auftanken.

  • Zitat

    Original von beowulf
    In Deutschland ist es so,aß der Verlierereines Prozesses alle Kosten, auch die Anwaltskosten des Gegnerszu tragen hat. deshalb gibt es gesetzliche Vorschriften über die Anwaltsgebühren. Höhere Gebühren dürfen jederzeit vereinbart werden, sind dann aber eben nicht erstattungsfähig. Geringere Gebühren sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten. Das LW meint in D ist eben alles geregelt.


    :lache Mehr als Anwaltskosten konnte sicher der Verlierer nicht leisten zum Essen.

    Don't live down to expectations. Go out there and do something remarkable.
    Wendy Wasserstein

  • Bei 33 grad gibt's Eis nur in der Diele und Schnee nur beim Dealer und mit der Art Menschen mag das LW nichts zu tun haben. Schlimm genug, dass ich damit ab und an beruflich zu tun habe.

    Nemo tenetur :gruebel


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