Der Advokatus Leipzigerensis ist dem LW zu teuer! Selbst ist das LW meint das LW und kommt zu mir.
Edit: Ich bräuchte wenn schon einen Anwalt der in Luxemburg zugelassen ist und nicht nur in der DDR.
Der Advokatus Leipzigerensis ist dem LW zu teuer! Selbst ist das LW meint das LW und kommt zu mir.
Edit: Ich bräuchte wenn schon einen Anwalt der in Luxemburg zugelassen ist und nicht nur in der DDR.
Er begreift es immer noch nicht. Das regeln in Deutschland die Gesetze, das LW schüttelt bedauernd sein weises Haupt.
Das LW weiß, dass Sklaventreiberin günsterigere Rechnungen zum Leidwesen der Sklaven ausstellen muss.
Mein fettester Streitwert war mal 4,8 Millionen DM, das LW meint die Millionen Grenze knacke ich so gut wie nie. Kürzlich war zwar ein Zugewinnausgleich von € 950.000, aber wenn man Hausrat, Ehegattenunterhalt und so dazu rechnet waren es dann deutlich über der Million- und wegen derdegressiven Tabellen viel schöner Fürsten Anwalt, dass der Kollege getrennte Verfahren losgetreten hat.
Doch hat er Begriffen. Der Vorschuss bei einem Zivilgerichtsverfahren bemisst sich in Prozenten des Streitwerts. Vielleicht gibt es sogar eine Progression, keine Ahnung. Das wiederum hat aber Beo nicht erwähnt.
Ob sich allerdings das Honorar des Advocatus auch in Prozenten des Streitwerts bemisst, da bin ich nicht sicher. Ich dachte immer die verrechnen Stundenweise zu einem Ansatz den Normalbürger zum
Wie auch immer, ich hab das letzte Wort.
In Deutschland ist es so, aß der Verlierereines Prozesses alle Kosten, auch die Anwaltskosten des Gegnerszu tragen hat. deshalb gibt es gesetzliche Vorschriften über die Anwaltsgebühren. Höhere Gebühren dürfen jederzeit vereinbart werden, sind dann aber eben nicht erstattungsfähig. Geringere Gebühren sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten. Das LW meint in D ist eben alles geregelt.
ZitatOriginal von beowulf
Geringere Gebühren sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten.
Anwaltspreisbindung... die Lizenz zum Multimillionär werden... Anwälte fürchten Wettbewerb und Marktwirtschaft wie der Teufel das Weihwasser.
Lassen wir das Thema ruhen und wenden uns Wichtigerem zu. Zum Beispiel das unter den Nagel reissen des letzten Wortes. Ich reisse...
Du verwechselst aktiv und passiv. dir wird entrissen, das LW kommt zu mir.
Das LW kommt auf sicheres Terrain, nämlich zu mir. Euch allen einen wunderschönen Tag, genießt ihn.
Ich bin bei Bekannten eingeladen und ich mach mich gleich auf den Weg Richtung Zürich. Hoffentlich sind am heissesten Tag des Jahres die Autobahnen okay, nicht so wie in gewissen Online-Medien zu lesen war sich Betonplatten wegen der Hitze verschieben.
Ich wünsch den LW-Eulen einen schönen Tag und nehmt euch an diesem Hitze-Tag nicht zu viel anstrengendes vor. Das LW muss noch mein Auto auftanken.
ZitatOriginal von beowulf
In Deutschland ist es so,aß der Verlierereines Prozesses alle Kosten, auch die Anwaltskosten des Gegnerszu tragen hat. deshalb gibt es gesetzliche Vorschriften über die Anwaltsgebühren. Höhere Gebühren dürfen jederzeit vereinbart werden, sind dann aber eben nicht erstattungsfähig. Geringere Gebühren sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verboten. Das LW meint in D ist eben alles geregelt.
Mehr als Anwaltskosten konnte sicher der Verlierer nicht leisten zum Essen.
Ds LW kommt mal wieder zu mir, wenn es mag kaqnn es uns gleich auf eine Geburtstagsparty begleiten.
Auf einer Geburtstagsparty ist das LW schon längst, es feiert mit meiner Tochter.
Das LW lässt die jungen Hühner alleine weiterfeiern und durcheinandergackern und kommt zur Ruhe bei mir.
Das LW fragt sich, ob es noch die Eisbahn und die Rodelbahn in Schönefeld gbt.
Bei 33 grad gibt's Eis nur in der Diele und Schnee nur beim Dealer und mit der Art Menschen mag das LW nichts zu tun haben. Schlimm genug, dass ich damit ab und an beruflich zu tun habe.
Das freundliche LW kommt zu mir.
Da das LW in Gera immer so grantig wird kommt es zu mir.
Das LW kommt hier eine Portion selbstgezüchtete Himbeeren abholen.
Prima, die nimmt es dann mit zu mir