Nein. Das Familienmitglied der Person, der der Rat erteilt wurde, ist offensichtlich/offenhörbar jünger als die beratene Person selbst.
EDIT: Für die neue Seite:
Ich bin eine reale Frau und wurde mitten im Krieg in Deutschland geboren.
Bekannt wurde ich, als ich einen ein Familienmitglied und ein Kleidungsstück betreffenden Rat erteilte.
HILFE: Der Rat setzt sich dahingehend fort, einen bestimmten Ort aufzusuchen
2. HILFE: Auch in meinem Namen kommt ein S doppelt vor. Am Ende meines Nachnamens nämlich.
3. HILFE: Als ich den erwähnten Rat erteilte, war ich noch minderjährig.
LETZTE HILFE: Man findet meinen Rat bei youtube
Soll ich auflösen?