Zitat
Original von Dona Carlotta
Mal eine Frage am Rande, wie ist es eigentlich rechtlich gesehen mit realen Schauplätzen in fiktiven Werken ?
Wenn man einen Roman schreibt, der in der realen Welt der Gegenwart angesiedelt ist, kann man nicht alles erfinden, d.h. man muss schon echte Plätze, Bahnhöfe, Gefängnisse, Hotels etc. verwenden - sonst gäbe es ja keinen Wiedererkennungseffekt beim Leser, und der Roman könnte in Paris, London oder Wien spielen, und der Leser würde den Unterschied nicht merken.
Aufpassen muss man nur, dass man diese echten Locations nicht durch den Dreck zieht bzw. deren Ruf schädigt. Das muss natürlich vermieden werden.
Gibt es eine Location, die im Roman schlecht weg kommt, sollte man diese besser erfinden, wie beispielsweise die beiden Jugend-Psychiatrien in Markkleeberg und Göttingen, die ich erfunden habe.
Ochsenzoll in Hamburg gibt es ja tatsächlich, aber darüber schreibe ich ja nichts Schlechtes.
Bei Personen ist es noch krasser: Reale Personen sollten im Roman nicht vorkommen. Manchmal ist es sogar schwierig, wenn sich jemand im Roman wieder zu erkennen glaubt. Dann müsste er auf Rufschädigung klagen. Meines Wissens gibt es dabei jedoch nur geringe Chancen auf Erfolg, denn die Beweislast liegt beim Kläger - und es gibt immer noch die künstlerische Freiheit des Autors.
Beispielsweise glaubten Dutzende Personen sich in Maragret Mitchels "Vom Winde verweht" wieder zu finden. Das Buch gibt es aber immer noch am Markt.
Soviel dazu meine Meinung - allerdings bin ich kein Jurist.
Beste Grüße,
Andreas