Ist ja nicht so, das ich Eure Gedanken nicht geteilt hätte auch danach habe ich mich erkundigt.
Besagte Kollegin teilte auf Nachfrage mit, das sie keine Entscheidungen mehr für ihren Ex (ja was Ex? ExLover?, ExVaterIhrerKinder, Exmann jedenfalls nicht) treffen kann, weil sie einen offiziellen getrennt Status haben.
Auf weitere Nachfrage vermutete sie auch, das sie im Fall seines Todes auch keinen Anspruch auf Witwenrente hätte, da der Getrenntstatus dies verhindert.
Der Rentenanspruch verlängert sich, da sie aber immer schon mitgearbeitet hat, ist dieser ihrer Ansicht nach nur wenig höher als bei sofortiger Scheidung.
So ganz rechtssicher wirkte sie allerdings nicht. Soz.-Päd. halt.