Ich stehe der Laienbeteiligung auch eher skeptisch gegenüber, der Sinn hinter der ganzen Sache ist, dass die Bevölkerung an der Rechtssprechung teil hat.
Das System mit Schöffengericht bei "mittelschweren" Verbrechen und das Geschworenengericht bei schweren Verbrechen ist aber durchaus in der Lage hier richtige Urteile zu fällen.
Für mich stellt sich nur die Frage in wie weit es wirklich machbar ist für Geschworene in einem so komplexen Fall eine Entscheidung zu treffen, da hier sicher viele Verwirrungen entstehen können und mit einer einfachen richterlichen Belehrung ist es sicher auch nicht so einfach verschiedene Delikte von einander abzugrenzen.
Zum Urteil: Man kann den Sachverhalt nicht immer hundertprozentig feststellen und wenn daher Zweifel an der Schuld bleiben, dann darf der Angeklagte nicht verurteilt werden.
Was genau geschehen ist wird die Öffentlichkeit vermutlich nie erfahren, nur ist es genauso falsch zu sagen MJ ist trotzdem schuldig ( wäre zumindestens in Österreich ein Straftatbestand) und es ist genauso falsch zu sagen, dass MJ durch dieses Urteil jetzt unschuldig ist.
Das einizige was durch dieses Urteil festgestellt wurde ist, dass man MJ keine Straftat nachweisen kann.