@ Voltaire
Nette Idee, ich muß morgen sowieso meine Steuer machen, da ist so ein Briefchen schnell getippt, mal sehen wie die reagieren, wenn ich den Spieß umdrehe.
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Nimm das Briefpapier von der Dienststelle, vielleicht macht es Eindruck.
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Die Formulierung lautet:
..im übrigen erhebe ich die Einrede der Verjährung.
Von selbst passiert nämlich mit Verjährung nichts, es kann durchaus sein, dass wenn man sich nicht meldet, die Sache weitergeht. Verjährung ist nicht anspruchsvernichtend, sie verhindert nur die gerichtliche Geltendmachung, wenn man sich darauf beruft. Also ist nichts tun die falsche Alternative.
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Zitat
Original von Babyjane
@ Tom
Na die 3 Jahre sind ja auch um....Soweit ich weiß, fängt die Verjährung am 31.12. des Jahres an zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist. Verjährt wäre demnach am 31.12.2006.
Was ist, wenn das Schreiben vom Inkassunternehmen auf den 30.12.2006 datiert ist?
Gilt hier das Ausstell- oder das Zustelldatum?
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Eine Mahnung gilt als Papierverschwendung. Die Unterbrechung tritt ein durch die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides, die wenn dieser vor dem 31.12. beim Gericht eingegangen ist und ohne Verschulden des Antragsstellers an der Verzögerung später zugestellt wird, auf diesn Zeitpunkt zurückwirkt. Inkassounternehmen, Mahnschreiben, alles null Wirkung, Mahnbescheid oder Klage oder eigene Dummheit (Anerkenntnis der Forderung) sind notwendig.
Also bloss nicht: Ich will ja zahlen, kann aber gerade nicht.
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@ Beo
Danke für die kompetente Hilfe...
Die Formulierung schreib ich mir direkt mal ab.
Das Schreiben ist auf den 17.01.2007 datierten, aber ist ja eh egal, weil ist normale Postzustellung, nichts Gericht oder so...Ein bißchen Spaß macht mir das ja schon, muß ich zugeben.
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Hucha...
heute Post von Payback im Briefkasten.
Aufgrund eines bedauerlichen Systemfehlers ist es zur Versendung der Mahnung gekommen.
Selbige soll ich doch bitte als gegenstandslos betrachten und außerdem darf ich mich wegen der entstandenen Mühen über 500 extra Punkte freuen. -
Zitat
Original von Babyjane
Hucha...
heute Post von Payback im Briefkasten.
Aufgrund eines bedauerlichen Systemfehlers ist es zur Versendung der Mahnung gekommen.
Selbige soll ich doch bitte als gegenstandslos betrachten und außerdem darf ich mich wegen der entstandenen Mühen über 500 extra Punkte freuen.Na das ist doch was.
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Fand ich auch und so fix...
Ich glaub, ich war wirklich ziemlich unnett... -
Zitat
Original von Babyjane
Hucha...
heute Post von Payback im Briefkasten.
Aufgrund eines bedauerlichen Systemfehlers ist es zur Versendung der Mahnung gekommen.
Selbige soll ich doch bitte als gegenstandslos betrachten und außerdem darf ich mich wegen der entstandenen Mühen über 500 extra Punkte freuen.Öhm... Payback ist aber nicht das Inkassounternehmen
Wenn Du nun wirklich auf Nummer Sicher gehen willst, fax das Payback-Schreiben mit der Inkassonummer an das Inkassounternehmen, somit bist du wirklich aus der Sache raus.
Denn wo Tom recht hat, hat er recht - in diesem unserem Lande gibts sowas wie die stillschweigende Einverständniserklärung, und so lange ist die Forderung des Inkassounternehmens eine neue!Es ist so wie ... ähm... Telefonhexe war es glaube ich... gesagt hat. Die werden einen großen Schwung offene Forderungen an das Inkassounternehmen VERKAUFT haben und somit sind die Ansprechpartner nicht mehr die ursprünglichen Gläubiger, sondern das Inkasso-Unternehmen.
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Ich würde es sogar noch weiter treiben, nämlich dem Inkassounternehmen eine Rechnung schicken. Auf die "Gebühren und Auslagen", die die in Rechnung stellen dürfen - für einen Aufwand, der im Millisekundenbereich liegt -, könnte man für Dich auch einen Anspruch ableiten, zumal Du ja wirklich unschuldig <hüstel> bist und sogar noch erheblichen Aufwand betreiben mußtest. Also 3 Euro "Gebühren/Auslagen" und 20 Euro "Aufwandsvergütung" berechnen und ab damit an die Herrschaften Einkassierer. Dieser Vorschlag ist ernstgemeint.
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Nette Idee... werd ich dann mal tun... -
Vor allem würde ich das "unschuldig" betonen