Frage: Muß ich Gehaltskürzungen hinnehmen oder kann ich Ausgleich fordern?

  • Hallo allerseits!


    Ich habe mal eine Frage...
    Mein Mann bekommt von seiner Firma seid jahren ein Festgehalt gezahlt, welches auch im Arbeitsvertrag festgelegt ist. In diesem Gehalt sind Nachtzuschläge beinhaltet. Da mein Mann aber keine oder nur wenige Nachtschichten macht, und die Firma jetzt wohl nach eigener Aussage Steuernachzahlungen diesbezüglich ans Finanzamt zahlen mußte, wurde ihm jetzt das Gehalt um ca. 100 €uro netto gekürzt. Was für uns viel geld ist und uns vor ein kleines finazielles Problem stellt!
    Frage: darf die Firma das einfach? Gibts da sowas wie Ausgleichszahlungen, weil ja ein festgehalt gezahlt wurde? er hat ja auch nicht mehr bekommen wenn er mehr nachts gearbeitet hat...


    Versteht Ihr mein anliegen? Ich habe das Gefühl als wenn die Firma sich nur nen Grund ausdenkt um einfach mal weniger zu zahlen.


    Danke für eure Antworten!

  • Also meines Erachtens muß der Betrieb das zahlen was im Av steht. Die haben das doch auch unterschrieben. Dass ist bindend.


    Wenn sie weniger zahlen wollen müssen sie einen neuen Av mit deinem Mann machen.


    Aber ich bin nur ich und hier gibbet Leute die kennen sich besser aus, mal abwarten was die dazu sagen. :wave

  • Hallo bonnie,
    ich bin kein Rechtsanwalt und kenne mich nur im TVöD etwas und im Arbeitsrecht nicht so besonders gut aus. Nur soviel: Wenn im AV ein Festgehalt vereinbart wurde, dann ist der Arbeitsvertrag zunächst einmal für beide Seiten bindend. Änderungen sind, falls der Vertrag keine anderen Regelungen wie Widerruf enthält, nur im Wege der Kündigung möglich. Schau mal rein, ob der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Passus enthält. Liegt dem Vertrag ein Tarifvertrag zugrunde? Ist dein Mann vielleicht in der Gewerkschaft? Das wäre natürlich klasse, denn dann könnte er über die Gewerkschaft fundierte Rechtsberatung erhalten. Auf jeden Fall würde ich euch empfehlen, sofort dieser einseitigen Änderung zu widersprechen, sonst wird euer Einverständnis stillschweigend angenommen!
    Erkundige dich auch mal, ob es beim Arbeitsgericht eine Art kostenloser Rechtsberatung gibt. Mir schwant, dass es sowas früher auf jeden Fall mal gab.


    Ich drücke euch die Daumen! :knuddel1

    Lieben Gruß Idgie



    Erst wenn man viel gelesen hat, lernt man wenig Bücher schätzen.

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  • Hallo bonnie,


    ich befürchte ja, dass sich an dem Bruttolohn Deines Mannes nichts geändert hat.


    Die "Gehaltskürzung" ist m. E. eine Veränderung im Netto-Bereich, die nur durch zusätzliche Steuern und Sozialabgaben auf die Nachtzuschläge zustande kommt.


    Denn Nachtzuschläge sind steuerlich- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt, aber nur für tatsächlich geleistete Nachtarbeit.


    Ich vermute, dass der Firma Deines Mannes bisher einen Fehler in der Abrechnung gemacht hat, welcher nun durch eine Prüfung des Finanzamtes oder des Rentenversicherungsträgers aufgefallen ist.


    Da Nachzahlungen aus Betriebsprüfungen in aller Regel am Arbeitgeber hängenbleiben, ist dieser natürlich bestrebt, wenigstens in Zukunft die Lohnabrechnung richtig zu machen.


    So leid es mir tut, aber hier hilft vielleicht auch ein Wechsel in der Betrachtungsweise: Bei richtiger Gehaltsabrechnung hätte von Anfang an (bzw. ab dem Zeitpunkt, wo kaum noch Nachtarbeit geleistet wurde) weniger Netto auf dem Lohnzettel gestanden.


    Viele Grüße,


    Friderike. :wave