Ich hab auch mal eine Frage an die Rechts-Eulen. Ich wohne hier in einem reinen Wohngebiet. Es gibt aber in der Nachbarschaft - nach hinten versetzt und hinter Bäumen versteckt - offenbar einen Handwerksbetrieb. Dem Lärm nach würde ich auf Schreiner o. ä. schließen. Nicht täglich, aber in den Sommermonaten recht häufig wird dort bis mindestens 22 Uhr gehämmert, was das Zeug hält. Das klingt, als würden Gerüste gebaut oder Balken zusammengenagelt. Bis 21 Uhr ging bzw. geht oft die Kreissäge. In den späten Abendstunden zwar irgendwie gedrosselt, aber dennoch deutlich zu hören. Mir geht das sowas von auf den Senkel (man kann im Sommer nicht bei offener Tür sitzen) und ich frage mich, ob das überhaupt zulässig ist. Nach Lärmschutzverordnung müsste doch zumindest ab 20 Uhr das Sägen untersagt sein. Wie das mit dem Hämmern ist, konnte ich nicht herausfinden. Ich frage mich, ob die ggf. eine Ausnahmegenehmigung haben könnten. Scheinbar stört sich außer mir niemand daran.
Lärmbelästigung durch Handwerksbetrieb
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Ruf einfachmal beim Ordnungsamt an, oder beim Bauamt wieweit das Wohngebiet reicht.
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Wie schon mehrfach in sämtlichen Freds hier erwähnt, gibt es keine Ruhezeiten, sondern nur besonders geschützte Zeiten.
Grundsätzlich gilt: wenn sich wer gestört fühlt, ist die Störung einzustellen. (Egal zu welcher Uhrzeit)Es sei denn das Ruhebedürfnis desjenigen steht mit dem Zweck des Lärms außer Verhältnis. (sprich Lärm ist zwingend notwendig für was auch immer)
Einfach ausgedrückt.
Da ich weiß, daß du von Köln sprichst, mach ich dir nicht den Vorschlag, die Kollegen zu rufen, die schicken dir nämlich auch nur die Bereitschaft vom Ordnungsamt vorbei.
Also Ordnungsamt anrufen.
Und vorallem klar machen, daß DU dich AKKUT gestört fühlst.Ach ja oder hier:
http://www.stadt-koeln.de/buer…/umwelt/laermbeschwerden/ -
Das Ordnungsamt hat wohl einen Ansprechpartner. Zwar eher für Nachbarschaftslärm, aber da könnte ich mal nachfragen. Das mobile Ordnungsamt-Team ist meist so ausgelastet, dass die zwei Stunden brauchen, bis die rauskommen können.
Auf mich macht das mittlerweile den Eindruck, als ob der Handwerksbetrieb unter Zeitzwang steht und aus dem Grund oft bis spät arbeitet. Habe ich begrenzt Verständnis für. Ich frage mich nur, was die machen, die schon vor 22 Uhr schlafen müssen/wollen, weil sie morgens sehr früh rausmüssen.
Danke für den Link, Jane
Da werde ich mal anrufen und fragen, ob für das Gebiet hier eine Regelung vorliegt. Punkt 22 Uhr hört der Krach in der Regel auf, von daher gehe ich fast davon aus.
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Bouqui,
meinst du mit reines Wohngebiet tatsächlich ein WR im Sinne der Baunutzungsverordnung? Falls sich da ein Handwerksbetrieb niedergelassen hat, hättest du gute Chancen. Es kommt aber wirklich darauf an, wie dann die planungsrechtliche Festsetzung ist. Guck mal hier Da müsstest du Auskunft bekommen, wie das Gebiet beplant ist. -
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Hallo Bouquineur,
ich versuch noch mal, ein bißchen zu erläutern. Grundsätzlich kann man sich unterschiedlich an das Problem herantasten. Entweder über das allgemeine Ordnungsrecht (da kannst du den Schutz gegenüber einem Störer durchsetzen, z. B. vor unangemessenen Lärmbelästigungen) oder über das Baurecht. Im Baurecht gibt es Regelungen zur Zulässigkeit von bestimmten baulichen Nutzungen. Dazu muss man wissen, ob und wie ein Gebiet baurechtlich beplant ist. Erste Frage ist dann, ob es einen Bebauungsplan gibt. Falls ja, kann der bestimmte Festsetzungen zur Art und dem Maß der baulichen Nutzung enthalten. Das beinhaltet auch die Festsetzung von Wohngebieten unterschiedlicher Art. Ein reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO) genießt dabei den höchsten Schutz vor Lärm. Es ist allerdings eher selten und wird soviel ich weiß, auch heute fast nicht mehr so festgesetzt. Typischerweise findet man dort meist nur Villen und Einfamilienhäuser; dort ist ausschließlich eine Wohnnutzung erlaubt. Üblicher ist ein allgemeines Wohngebiet, in dem auch einige nicht störende Gewerbebetriebe erlaubt sind (eine Schreinerei fällt aber nicht darunter). Daneben gibt es aber noch weitere Festsetzungen, die Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung erlauben - mit unterschiedlich geräuschintensiver gewerblicher Nutzung.Das Baurecht gibt unter Umständen die Möglichkeit, eine unzulässige Nutzung zu unterbinden. Ist auch nicht immer ganz einfach, aber eine Frage, ob in diesem Gebiet eine Schreinerei arbeiten darf, gibt man dir am Bauamt bestimmt. Dann kannst du immer noch überlegen, ob das Bauamt, oder das Ordnungsamt dir leichter zur Ruhe verhilft.
Ohne jetzt näher in Boris hineingeschaut zu haben, glaube ich, dass dieses Portal überwiegend für die Immobilienwirtschaft gedacht ist und keine Auskunft über baurechtliche Festsetzungen gibt.