"Berühmtheiten" in Büchern

  • Eine Beleidigung liegt nicht unbedingt dann vor wenn sich jemand beleidigt fühlt.


    Infrage käme hier § 186 StGB (Üble Nachrede):


    § 186 Üble Nachrede


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Hier müsste nun geprüft werden ob der Tatbestand der üblen Nachrede auch dann erfüllt ist, wenn die getätigte Äußerung durch eine fiktive Romanfigur vorgenommen wird. Dabei spielt dann die Frage eine große Rolle, ob diese Äußerung im Rahmen der erzählten Geschichte plausibel und passend ist oder ob hier lediglich persönliche Vorbehalte des Autors gegenüber der vermeintlich beleidigten Person im Vordergrund standen. Nicht beurteilt wird bei der Würdigung der Tatumstände, ob eine solche Bemerkung "platt oder geschmacklos" ist. Dafür steht die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Jeder blamiert sich halt so gut sie/er kann.


    Eine Verfolgung dieser Straftat erfolgt nur auf Antrag (§ 194 Abs.1 Satz 1 StGB); Straftaten nach den §§ 185 ff. sind - mit den in § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Ausnahmen - keine Offizialdelikte.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Voltaire
    Infrage käme hier § 186 StGB (Üble Nachrede):


    Gilt hier überhaupt das deutsche Strafgesetzbuch, wenn sich eine amerikanische Autorin über eine Äußerung in einem deutschen Roman beschwert? Oder könnte sie den Autor evtl auch in den USA nach amerikanischem Recht "anklagen"?


    Mal ganz davon abgesehen glaube ich nicht, daß es Frau Meyer interessiert, was ein deutscher, ihr vermutlich nicht mal namentlich bekannter Autor über ihr Gesäß schreibt / denkt.

    "Wie kann es sein, dass ausgerechnet diejenigen, die alles vernichten wollten, was gut ist an unserem Land, am eifrigsten die Nationalflagge schwenken?"
    (Winter der Welt, S. 239 - Ken Follett)

  • Zitat

    Original von LeSeebär


    Gilt hier überhaupt das deutsche Strafgesetzbuch, wenn sich eine amerikanische Autorin über eine Äußerung in einem deutschen Roman beschwert? Oder könnte sie den Autor evtl auch in den USA nach amerikanischem Recht "anklagen"?


    Mal ganz davon abgesehen glaube ich nicht, daß es Frau Meyer interessiert, was ein deutscher, ihr vermutlich nicht mal namentlich bekannter Autor über ihr Gesäß schreibt / denkt.


    Das müsste beides möglich sein. Wenn das Buch in den USA gehandelt wird, dann müsste auch dort eine Klage möglich sein. Aber genau weiß ich das nicht, weil ich mit dem US-amerikanischen Recht nicht vertraut bin. Da würde es wahrscheinlich eh auf eine Zivilklage hinauslaufen. In puncto amerikanisches Recht verfüge ich lediglich über ein löchriges Sechzehntelwissen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von piper1981


    Nein es steht mehrfach Breiarsch drin...Keine Ahnung was das ist


    Laut Google gibt es den Breiarsch, und nein, das ist kein Kompliment. :grin Schon lustig, was es so für Wörter gibt ... :lache

  • Passt zwar jetzt nicht ganz, aber mir fällt dazu "Gottes Kleiner Krieger" von Kiran Nagarkar ein. Hier versucht die Hauptperson nämlich, ein Attentat auf Salman Rushdie zu verüben. Da seht ihr, wie Autoren bei anderen Autoren leiden müssen! ;-)


    PS: In dem Fall war das aber (glaub ich) ein Kompliment für Rushdie.

    "It is necessary to distinguish [...] between languages as such and their speakers. Languages are not hostile one to another. They are, in the contrast of any pair, only similar or dissimilar, alien or akin."
    -J. R. R. Tolkien, "English and Welsh"


  • Das würde ja den Beruf eines jeden Komikers und der meisten Prominenten und das Leben aller Menschen, die etwas mit Büchern, Nachrichten oder auch nur einem Internetblog zu tun haben, zu einer gefährlichen Sache machen, wenn es für eine Klage reicht etwas zu sagen/behaupten/schreiben, was ein anderer als in irgendeiner Form kränkend auffassen könnte.


    Ich kann mich irren, aber hat nicht Bieter Bohlen vor Kurzem versucht irgendjemanden wegen einer Werbung zu verklagen unst ist dabei kläglich gescheitert? Und dabei soll es sich um eine größere Sache gehandelt habe und nicht um eine Bezeichnung alla "Breiarsch".

    "Sobald ich ein wenig Geld bekomme, kaufe ich Bücher; und wenn noch was übrig bleibt, kaufe ich Essen und Kleidung." - Desiderius Erasmus

  • Zitat

    Original von ScoobyDoo


    Also bei mir kommt nix Gescheites.... aber dieser Thread an 4. Stelle :grin


    Bei mir ist gleich der erste Link eine kleine Erklärung in der Vorschau: Breiarsch, siehe Elefantenhintern. :grin