Aber ich frage mich: der "große Krieg" war 1923 schon 5 Jahre vorbei, wieso konnte ein französischer Armeeangehöriger noch mi seiner Uniform durch Norddeutschland flüchten...
Er wird nicht gerade offen mit dem Zug gefahren sein. Aber es gab damals noch französische Besatzungssoldaten und die waren verhasst ...
Ich werde einen "Fräulein-Wermut-Fan-Club" gründen (wahrscheinlich is es heute richtiger zu sagen: ich gehöre zu Fräulein Wermuts followern), nein, die Frau gefällt mir ausgesprochen gut, jetzt kann sie auch noch reiten und sie "spiegelt" dem Kommissar seine Handlungsweise
In Mohlenberg 3 hat Fräulein Wermut auch wieder einen Auftritt. Das Buch ist gerade im Lektorat.
Ich muss ja sagen, beim Namen Wenzel bin ich ja zusammengezuckt. Das ist mein Mädchenname und mein Papa ist mal gar nicht so wie der Herr Wenzel hier im Buch….
Ist eben ein normaler deutscher Name, der den Menschen geläufig ist, aber nicht ganz so häufig wie Meier oder Müller.
Nur dass sie noch lernen muss, dass es manchmal keine schnellen Antworten und Lösungen gibt. Wenn sie das lernt und etwas aus sich macht könnte sie noch viel mehr für Menschen tun denen das Recht verweigert wird.
Ja, Luise handelt schnell und impulsiv, ohne die Konsequenzen zu berücksichtigen.
Und dann überrascht sie ja auch immer wieder. Auch hier bin ich auf die ganze Geschichte gespannt, einiges haben wir ja schon über sie erfahren. Vermutlich wäre sie früher auch ein schwieriger Fall für eine Gouvernante gewesen, so wie die Kinder, die sie jetzt betreut.
Fräulein Wermuts Geschichte wird sich noch etwas weiter entblättern. Ich spiele ja mit dem Gedanken, der Frau einen ganz eigenen biografischen Roman zu geben. Mal sehen, ob der Verlag das auch so sieht.
Aber damals? Vielleicht könnte sie Rechtsanwältin werden, ich glaube, Frauen waren 1923 schon zum Studium zugelassen...
Friederike hat ja schon 1913 studiert, seit 1907 war das Frauenstudium möglich.
Abschaffung des § 218 - aber hat es nicht gerade fast 50 Jahre gedauert, dass dieser § 219 a (? - dieses "Werbungsverbot" für Abtreibungen) gestrichen wird?
Der §218 ist nicht abgeschafft, Schwangerschaftsabbrüche sind weiterhin strafbar. Es gibt nur Ausnahmen, unter denen Frauen und ausführende Ärzte nicht bestraft werden, die in §218 a StGB dargelegt werden. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html