Hallo Tom,
volle Zustimmung. Wenn ich für etwas Geld bezahlen soll, dann will ich vorher klipp und klar wissen, was ich dafür bekomme. Das steht bei BoD leicht auffindbar auf der Homepage, bei jenem DKZV, der sich hier zu Wort gemeldet hat, nicht. Wie gesagt, reine Neugier, dass ich da nachgeschaut habe, dass das keine Alternative ist, war mir zu jeder Zeit klar. Ich schreibe aus Spaß an der Freude und muss nicht klotzig an meinen Büchern verdienen, aber irgendwo hat meine Bereitschaft, für mein Hobby in die Tasche zu greifen, eben auch ein Ende. Deshalb publiziere ich über einen Dienstleister, bei dem ich ein überschaubares Risiko eingehe, nämlich im schlimmsten Fall die Bereitstellungsgebühr im niedrigen zweistelligen Bereich (wenn ich ein Printausgabe haben will, sonst nicht mal die), ggf. eine ebenso geringe Lizenzgebühr (wenn überhaupt eine anfällt) fürs Cover und den selbstgewählten Werbeetat von ein paar Euronen in den Sand setze. Dass dieser Dienstleister nicht großartig für mein Werk wirbt und die Qualitätssicherung vermutlich darin besteht, die Gefahr möglichst klein zu halten, dass wegen einer Veröffentlichung der Staatsanwalt kommt, ist mir durchaus bewusst, und etwas anderes wird mir ja auch gar nicht angedient.
Übrigens: Der Vertrag für eine Printausgabe läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird, der Vertrag für ein Ebook kann mit vier Wochen Frist gekündigt werden. Die Kosten für eine vorzeitige Vertragsauflösung bringen einen im Zweifelsfall wohl auch nicht um.

