Welche Staatsbürgerschaft hat der Papst???

  • Ein 14-jähriger Erdenbürger hat mich eben was gefragt, wo ich passen musste.


    Ist der Pappa-Razzi in seiner Funktion als oberster Katholik jetzt deutscher Staatsbürger oder vatikanischer Staatsbürger???


    Einfache und nachvollziehbare Frage, aber nicht wirklich leicht zu beantworten.


    Das ist kein Spam-Fred, das interessiert hier wirklich. Und beim Gugeln unter Papst kommen logischerweise Millionen Links...

  • Also laut wikipedia (Vatikanstadt, Abschnitt Bevölkerung) gibt es die vatikanische Staatsbürgerschaft immer nur auf Zeit und an eine Funktion gebunden.


    Zitat

    "Sie ersetzt nie die „natürliche” Staatsbürgerschaft."


    Ich schließe jetzt einfach mal daraus, dass der Papst sowohl die deutsche als auch die vatikanische Staatsbürgerschaft hat. :wave

  • Der erste Link beim Googlen nach "staatsbürgerschaft papst" hat mich zu Wikipedia geführt, dort steht:


    Zitat


    Von den etwa 800 Menschen, die im Vatikan leben, haben ungefähr 550 die vatikanische Staatsbürgerschaft (darunter sind ca. 110 Schweizergardisten - Staatsbürger auf Zeit - und etwa 50 weitere Laien). Die vatikanische Staatsbürgerschaft wird immer nur zeitweise und an eine Funktion gebunden verliehen. Sie ersetzt nie die „natürliche” Staatsbürgerschaft.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanstadt#Bev.C3.B6lkerung


    Demnach würde ich davon ausgehen, dass der Papst beide Staatsbürgerschaften hat, das geht aber in Deutschland nicht. Zumindest behauptet das der zweite Google-Treffer, nachdem der Papst kein deutscher Staatsbürger mehr ist.

  • Vor den Wahlen in Deutschland war das große Rätsel, ob der Papst von seinem Wahlrecht gebrauch machen wird.


    Ich meine mich erinnern zu können, damals gelesen zu haben, dass er jetzt natürlich auch die Staatsbürgerschaft des Vatikans hat und die deutsche nicht zurückgegeben hat, also müsste er jetzt beide haben.


    Werde versuchen den Artikel noch irgendwo wieder zu finden.

  • Laut Bundesinnenministerium ist und bleibt der Papst Deutscher.


    >>Laut Paragraf 25 des Gesetzes zur Staatsangehörigkeit verliere jeder seine deutsche Staatsbürgerschaft, sobald er eine ausländische beantragt und annimmt.<<


    Der Papst hat dies nicht getan und somit hat er die deutsche Staatsbürgerschaft.
    Der Papst wurde in sein Amt hinein gewählt, deshalb hat er automatisch die
    Staatsangehörigkeit des Vatikans und kann deshalb Deutscher bleiben.

  • Zitat

    Original von oemchenli
    Laut Bundesinnenministerium ist und bleibt der Papst Deutscher.


    Wieso darf der bekommen, was Andere nicht bekommen? Ich dachte, im deutschen Recht wären alle gleich???

  • @Hurz: Das Recht ist doch für alle gleich. :-) -Es ist ja sogar möglich -auch ohne Papst zu sein- mehrere Staatsbürgerschaften zu besitzen, wenn man es beantragt und damit durchkommt. :-)




    JAss :keks