Ich glaub mich trifft der Schlag... (Kennt sich wer mit Mahnungen aus??)

  • Ich stolpere also grad so nichts ahnend mit meinen Briefen die Treppe hoch. Und finde einen Brief der Acoreus Collection Services.
    Leicht irritiert reiße ich das Brieflein auf, die Firma sagt mir nämlich gar nichts und ich wundere mich, woher die meine Adresse haben.
    Direkt auf Blatt eins stolpere ich über die Formulierung:


    Hauptforderung und Mahnspesen des Gläubigers 20 €
    Bereits geleistete Zahlung 19 €
    Inkassovergütung 20 €
    Auslagen 3 €


    Zu Zahlen: 24 €


    Ich gucke verblüfft das Schreiben an. Drehe und wende es und werde dann auf der Rückseite fündig.
    Im Jahre 2003 soll ich also bei Payback meine Punkte eingelöst haben. Dabei sei eine Zuzahlung von 20 € fällig gewesen, diese habe ich jedoch angeblich nur mit 19 € beglichen.
    Für den ausstehenden einen Euro sei nun die Mahnung samt Mahngebühr da.


    Ich schmunzel leicht und greife zum Telefon.
    Der Herr an der anderen Leitung teilt mir erstmal mit, daß unser Gespräch aus Beweisgründen mitgeschnitten wird. (Mein Schmunzeln verrutscht leicht.)
    Fazit des Gesprächs, man kann mir nicht mehr mitteilen, was ich im Jahre 2003 (!!!) bei Payback bestellt habe. (Lediglich, daß ich etwas bestellt habe, ist klar.)


    Auch weiß man nicht mehr, ob es sich um eine Zuzahlung handelte oder ob lediglich meine angesparten Punkte nicht ausgereicht haben und ich daher eine Zahlung von 1 Euro leisten müßte.
    Mit der Rechtsabteilung kann man mich derzeit leider nicht verbinden. Auch die Absurdität dieser Forderung, steht derzeit nicht zur Debatte.
    Mein Lachen fand der junge Herr wohl auch ein wenig unlustig.


    Und jetzt kommen wir zu meiner Frage an die Eulen.
    Wie sieht das Mahnverfahren normalerweise aus? Muß nicht bevor eine solche kostenpflichtige Mahnung versandt wird erstmal eine Zahlungserinnerung oder ähnliches erfolgen?
    Kann ich in irgendeiner Form dagegen angehen? (Erstmal ohne Anwalt??)


    (Mir liegen natürlich keine Unterlagen mehr über meine Bestellungen aus dem Jahr 2003 vor)

  • Bist Du in diesen 3 Jahren umgezogen.


    Uns gings nämlich mal ähnlich. Nur in einer größeren Dimension (250 Euro :-() Damals wars so, dass mein Freund umgezogen ist, und dann musste uns diese Rechtsabteilung erst finden und das mussten wir natürlich auch bezahlen. Angeblich kamen damals immer Mahnungen an die alte Adresse.
    Wir haben kurz bei einem Rechtsanwalt angerufen und uns erkundigt und der meinte, man habe da keine Chance und es ist besser zu zahlen....

  • Hi,


    es besteht in Deutschland nur noch eine beschränkte Mahnpflicht. Wenn Du ein Zahlungsziel hast und innerhalb des Zahlungsziels nicht bezahlst, kann man Dir sofort ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen.
    Das was hier in Deinem Fall passiert ist, finde ich total absurd. Ich frage mich, welch geistig unterbelichteter Mitarbeiter für einen Euro ein Inkassounternehmen beauftragt. (Wir selber haben eine grenze von 5 Euro. Alles darunter wird ausgebucht). Möglicherweise ist Deine "Forderung" aber auch mit einem ganzen Schwall anderer einfach an das Inkassounternehmen verkauft worden. Da wird wahrscheinlich gar nicht mehr auf die offene Summe geschaut.


    Was ich Dir raten würde ist, Dich an die Verbraucherzentrale Köln zu wenden. Ich hab mich mal mit Quelle angelegt, auch wegen eines Inkassounternehmens. Gut, ich hab was verpennt, aber die haben auch nie gemahnt. Am Ende lief es auf einen Vergleich aus. Was Du vergessen kannst ist, es selber bei dem Inkassounternehmen zu versuchen. Die behandeln Dich wie den letzten Dreck, wenn Sie überhaupt mit Dir sprechen. Das alles hat nur gefluppt, als ich die Verbraucherzentrale eingeschaltet habe. Da bekam ich dann auch Belege, die sie mir selber nicht zur Verfügung stellen wollten.


    Nachfolgend noch der Auszug aus dem BGB zum Thema Verzug:


    § 286
    Verzug des Schuldners


    (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.


    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn


    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
    3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
    4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.


    (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.


    (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

  • @ Primavera
    Nein, ich bin nicht umgezogen.
    Post müßte mich also erreicht haben.
    Eine Mahnung oder ähnliches hab ich aber def. bis heute nicht erhalten.


    @ Bouquineur
    Danke, der Tipp ist gut, da werd ich mich mal melden.
    :-]


    Mich irrtiert halt die Dauert ziemlich....
    ich hab allerdings auch schon PNs erhalten, die mir jetzt ziemlich weitergeholfen haben.
    Dank euch. :knuddel1

  • 2003 kommt mir allerdings auch sehr lange her vor...
    Was mich stutzig macht, ist, daß sie dich mahnen für eine Leistung, die sie aber selbst nicht mehr belegen können.
    Alles in allem würde ich mich mit der Frage mal an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.


    Das habe ich jetzt erst mal im Netz zum Thema Fristen gefunden:
    "Der Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen ist jedoch eine zeitliche Grenze gesetzt. Das bedeutet, nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Der Gläubiger kann seinen Anspruch dann nicht mehr gerichtlich durchsetzen, obwohl er rechtlich gesehen weiterhin besteht. "


    Und wie gesagt: eigentlich müssen sie dir doch belegen müssen, was du wann gekauft hast. Woher kommt sonst die Forderung?

    :lesend
    If you can read, you can empathize, luxuriate, take a chance, have a laugh, hit the road, witness history, become enlightened, turn the page, and do it all again
    Oprah Winfrey

  • Hallo, BJ.


    Die Forderung dürfte in jedem Fall verjährt sein, wenn sie von 2003 stammt und der vermeintliche Gläubiger nicht belegen kann, daß zwischenzeitlich (und tatsächlich beweisbar) gemahnt wurde. Verjährung tritt in solchen Fällen nämlich innerhalb eines Jahres ein. Also per Einschreiben/Rückschein ein Schreiben an den Gläubiger, etwa dieses Inhalts: "Ihre Forderung über 1,-- Euro können Sie sich in die Haare schmieren; unabhängig davon, daß ich ihr inhaltlich widerspreche, ist sie mithin verjährt, da mir keine Zahlungserinnerungen o.ä. vorliegen."

  • Das kann u.U nur ein Inkassobüro sein. Ging mir auch mal so, dass die Bahn was haben wollte und das Inkassobüro nicht direkt Auskunft geben konnte. Musste dann alles bei der Bahn klären und die haben die dann informiert, dass ich doch nix schulde.

    _______________________
    Grüßle, Heaven


    Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe) ;-)

  • Zitat

    Original von Alexx61
    Forderung aus 2003??


    Schmeiss den Brief weg und fertig


    Ignorieren ist manchmal nicht die beste Lösung.
    Ich würde auch eher der Forderung widersprechen.

    :lesend
    If you can read, you can empathize, luxuriate, take a chance, have a laugh, hit the road, witness history, become enlightened, turn the page, and do it all again
    Oprah Winfrey

  • Wegschmeißen ist keine gute Idee. Auf sowas muß man immer reagieren, sonst steht eine neue Forderung im Raum, für die sich das Inkassounternehmen u.U. einen Titel holt (Mahnbescheid) und es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

  • Ja, richtig, aber auch da kommt nichts wäre den Aufwand nicht wert.


    ABer die kann ja ein "nettes" Einschreibebriefchen verfassen in dem sie darauf hinweist dass die Sache verjährt ist und dass sie die "Rechnung" hierzu gerne vorgelegt bekommen möchte

  • Da kommt was, denn genau damit verdienen die ihr Geld. Ob die mit dem Mahnbescheid Erfolg haben steht auf einem anderen Blatt.


    Auf keinen Fall einfach ignorieren. Auch nicht selber schreiben sondern wirklich die Verbraucherzentrale einschalten. Das kostet einmalig 15 Euro.
    Beim Anwalt wirds u. U. teurer, da man - selbst wenn man rechtschutzversichert ist - meist einen Selbstbehalt hat. Und bei dem Streitwert wird man die Kosten wohl selber zahlen müssen.

  • Ähm... also ich hab jetzt mit der Verbraucherzentrale telefoniert, die sagen erstmal abwarten, ob die Damen und Herren sich noch mal melden, nachdem ich dort ja nun eben angerufen habe.
    Payback hab ich per Email auch informiert und zahlen werde ich ganz bestimmt gar nichts.


    Sollen sie ruhig kommen, ich habe eine teure aber gute Rechtschutzversicherung ohne Selbstbehalt, das wird lustig. :grin

  • Die Verjährungsfrist bei Forderungen von Kaufleuten an Privatleute beträgt übrigens 3 Jahre, wie ich gerade aus meiner Buchhaltung gehört habe. Sie tritt ein, wenn nicht zwischenzeitlich (seit Inkrafttreten der Hauptforderung) ein gerichtliches Mahnverfahren eröffnet wurde. Viele Unternehmen setzen gerne stattdessen Inkassobüros ein, weil die sehr agressiv auftreten und die Schuldner mit hohen Gebühren und bedrohlichen Termini beeindrucken. In der Regel wird die Forderung abgetreten, so daß nunmehr eine unfreiwillige "Geschäftsbeziehung" mit dem Inkassobüro entsteht.

  • Mir fällt gerade noch was dazu ein.
    Solche Inkassounternehmen arbeiten oft mit den verschiedensten Warenhäusern, Mobilfunkanbietern etc. zusammen. Wenn die also vermerken, dass Du ein aufmüpfiger Nicht-Zahler bist, kann es Dir passieren, dass Du demnächst Probleme bekommst, wenn Du was auf Rechnung etc. kaufen möchtest.


    Ebenfalls selbst erlebt nach meinem Streit mit Quelle. Danach konnte ich z. B. bei Karstadt nichts mehr online bestellen (die gehören zusammen). Auf andere Anbieter hatte das zum Glück keine Auswirkungen.

  • @BJ
    Fällt mir gerade noch ein: Wenn du die Forderung zurückweist, dann solltest du deinerseits schon mal dem Inkassobüro deine "vorgerichtlichen Auslagen" in Rechnung stellen. Da wären z.B. Portokosten, Telefongebühren usw.
    Ich habe da für mich immer so eine Pauschale von 30 EUR. Zwei Leute haben das schon mal bezahlt..... :grin :grin

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.