Brille Kaputt - was ist mit Autofahren?

  • Heute abend ist mir im schwimmbad in der Umkleide meine Brille auf den Boden gefallen und ziemlich hmm demoliert worden - sprich ein Glas ist komplett kaputt. Darf man in so einem Fall trotzdem mit dem Auto fahren? Oder müsste man es rein rechtlich gesehen stehen lassen? Was wäre passiert, wenn ich angehalten worden wäre?


    Gruß


    Telefonhexe

  • Stimmt, wenn in deinem Führerschein ein entsprechender Eintrag ist, dann wirft das bei einer Kontrolle wohl Fragen auf. Das ist die eine Seite.


    Ob du aber freiwillig aufs Fahren verzichtest, wenn du unsicher bist, ist die andere Seite. Ich würde nicht fahren, wenn ich nicht sicher bin, dass ich alles mitkriege. Was ist schon im schlimmsten Fall ein bezahltes Taxi im Gegensatz zu einem verschuldeten Unfall?


    Eine Ersatzbrille und Sonnenbrille in meiner Glastärke habe ich auch. Ohne wäre ich aufgeschmissen. :grin

  • Zitat

    Original von Alexx61
    Nur wenns im Führerschein eingetragen ist, gibt es evtl. Ärger...


    :write


    Fahren nur, wenn es Dir bei einem nicht vorhandenen Eintrag auch sicher genug erscheint.


    Im Schwimmbad. Also hast Du geportelt. Ich zerfleddere mir immer das Maul, wie schädlich Sport ist...

  • Hmm danke :-) dann werd ich meine Ersatzbrille auch gleich mal ins Auto schmeissen sobald ich sie nicht mehr brauche.


    Da ich ein gutes und ein schlechtes Auge habe - und ja ausgerechnet vom schlechten Auge das Glas kaputt gegangen ist, bin ich trotzdem sicher heimgekommen. Aber morgen werd ich wohl die Ersatzbrille aufsetzen (leider keine superaktuelle) - oder die Sonnenbrille ...
    Mal sehen - ich werd morgen auf jeden Fall gleich zum Optiker gehen und mir dann die neue Brille anpassen lassen.


    Wenn die Dinger nur nicht so wahnsinnig teuer wären *grrrr*


    Gruß


    Telefonhexe

  • Zitat

    Original von Telefonhexe
    Wenn die Dinger nur nicht so wahnsinnig teuer wären *grrrr*


    Da hast du leider verdammt Recht. :-( Hoffentlich dauert es nicht so lange, bis du deine neue Brille hast.

  • Wenn ein Glas kaputt ist achte darauf, dass das Glas aus der Fassung komplett weg ist. Wenn du in eine Kontrolle kommst, wird dir eher nichts passieren, wenn du erklären kannst, dass das gerade passiert ist. Wenn aber etwas passiert, wirst du beweisen müssen, das du auch bei bester Brille den Unfall nicht hättst anders passieren lassen können- wirklich schwierig.

  • Ich habe mal gehört, dass ein Brillenträger angeblich immer eine Ersatzbrille im Handschuhfach mitführen muss, eben für so einen Fall.
    Ich will mir auch schon lange die alte Brille (um so viel hat sich meine Sehstärke nicht verschlechtert) ins Auto legen, aber die schreit halt nie "Hallo", wenn ich das Haus verlasse. :grin


    lg,
    Eva

    Tu nichts, was du nicht ungeschehen machen kannst, ohne zu überlegen, was du nicht mehr tun kannst, nachdem du es getan hast. (R. Hobb)

  • Ok...
    Antwort der Fachfrau:


    Sehhilfe eingetragen und nicht an (aus welchem Grund auch immer)
    -Verstoß gegen §§ 46 II und 75 StVG i.V.m. § 24 StVO
    kostet 25 €


    Das Bußgeld erachte ich aber als weniger schlimm, schlimmer wirds, wenn du so nen Unfall baust.
    Dann bist du nämlich ganz schnell im Bereich der Straftat.... (Körperlicher Mangel) und schuld biste auch noch (wenn ich das mal so simple formulieren darf und mir die Rechtsgelehrten nicht gleich wieder mit dem mahnenden Zeigefinger kommen, ist natürlich etwas komplexer, aber ich versuch es halt einfach darzustellen....)


    Ich persönlich bin da ziemlich rigoros, da meinem Exfreund da mal ein Ding passiert ist.


    Er kontrolliert die Dame ohne Brille, läßt sich bequatschen und Madame darf weiterfahren, auch ohne Brille.
    2km weiter verursacht sie einen Unfall (glücklicherweise nur leichte Verletzungen bei den Beteiligten) Vor Ort äußert sie, daß sie die Ampel nicht richtig erkennen konnte, der Polizist aus der Kontrolle eben, sie aber habe ohne Brille weiter fahren lassen, daher habe sie gedacht, das sei schon ok so....


    Bei mir stellt daher jeder, der den Eintrag im FS hat und keine Brille dabei hat, sein Auto ab und zahlt. Hat er niemanden dabei, der weiter fahren kann, bestell ich ihm auch gerne ein Taxi, ist er sehr uneinsichtig, behalte ich auch sehr gerne mal einen Fahrzeugschlüssel bis er mit Brille oder Fahrer aufkreuzt.... :-]
    Dabei ist es mir auch egal, wie viel Dioptrin der jenige hat, kann ich nämlich vor Ort nicht überprüfen, ob er nur ein bißchen wenig sieht oder blind wie ein Maulwurf ist. :-]


    @ Eve
    Eine Pflicht zum Mitführen einer Zweitbrille gibt es nicht, aber wenn die Brille kaputt ist und man hat keinen Ersatz, dann ist das eben Pech und man sollte nicht mehr fahren.


    (Ich habe den Eintrag übrigens nicht im FS, habe trotzdem beide Brillen im Auto liegen.... ) :-]

  • Beowulf
    Ein kaputtes Brillenglas ist meiner Meinung nach zu sehen, wie Brille gar nicht an.
    Kommt natürlich drauf an, wie kaputt es nun ist... wobei gerade bei Dunkelheit auch schon ein kleiner Sprung im Brillenglas starke Reflektionen der Lichtquellen auslösen und die Sicht beeinträchtigen kann.

  • Tja... mag hart klingen, aber da bin ich mir selbst am nächsten.
    Bevor ich mich ins Abseits schieße, weil Miss Kaputtebrille ein Kind überfährt, nachdem ich sie hab fahren lassen, bestell ich lieber ein Taxi. :-]

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Tja... mag hart klingen, aber da bin ich mir selbst am nächsten.
    Bevor ich mich ins Abseits schieße, weil Miss Kaputtebrille ein Kind überfährt, nachdem ich sie hab fahren lassen, bestell ich lieber ein Taxi. :-]


    Verständlich- du bist in der Situation vor Ort und wir sitzen nachher im warmen Büro oder Gerichtsaal und sehen die Situation in der (hoffentlich) nichts passiert war.

  • @ Beo
    Exact, ob das Bußgeld dann vor Gericht tatsächlich einkassiert wird, interessiert mich generell wenig, wichtiger ist mir erstmal, daß der oder die jenige nicht weiter fährt.


    @ Chruchill
    Ja, seh ich die Linse beim seitlichen Blick aufs Auge nicht, laß ich die auch gerne mal rausholen....

  • Dann hab ich Glück gehabt :-)


    Habe nämlich im Fürerschein so einen Eintrag, aber schon seit 20 Jahren keine Brille mehr. Das hätte ich aber eintragen lassen müssen. Hatte ich nicht, wollte Behördengänge sparen und behauptete, ich hätte Kontaktlinsen an. Darauf kam mit Taschenlampe von der Seite eine Kontrolle...


    Der Satz: "Danke, Sie können weiterfahren" erleichterte mich sehr.

    „Streite niemals mit dummen Leuten. Sie werden dich auf ihr Level runterziehen und dich dort mit Erfahrung schlagen.“ (Mark Twain)

  • Churchill
    Natürlich kontrolliere ich nicht immer so gründlich, manchmal muß es einfach schnell gehen, da vergesse ich auch schon mal den Blick auf die Schlüsselzahl des Führerscheins, dann kann ich jedoch reinen Herzens sagen: "Hab ich übersehen!"
    Wenn mein Gegenüber sich mir gegenüber adäquat verhält, gibt es garantiert auch eine sozialverträgliche Lösung, wie wir sein Auto nach Hause bekommen, im Zweifelsfall spendiere ich auch gerne mein Handy, damit er wen anrufen kann, der die (vergessene) Brille vorbei bringt.


    Wichtig ist mir halt nur, daß man die Gefahr, die von jemandem ausgeht, der eben nicht richtig sieht, nicht unterschätzen sollte.
    So lange nichts passiert, ist immer alles rosig.
    Wenn dann was passiert, sieht es recht finster aus.


    Edit:
    Dann kümmer dich drum, daß der Eintrag raus kommt, bei nem Unfall kann dich das böse ins Abseits schießen, weil erstmal gilt, du brauchst laut FS ne Brille.... :-]