Fehlerhafte Buchlieferung - ausnutzen?

  • Tag alle zusammen.
    Folgendes:
    Ich hatte vor mehr als einem Monat nen haufen Bücher bestellt, von denen ich erst die Rechnung zu zahlen hatte, um diese dann zu bekommen (Betragsüberschreitung :hau)
    Nach einer Woche hatte ich dann die Bücher bekommen.
    In Einem jedoch war ein Fehler - einige Seiten waren stark zerknittert.
    Ich habe den Reklamationszettel zum Umtausch des Buches ausgefüllt und abgeschickt.
    Nun bin ich gerade eben aus meinem Stadtbummel zu Hause angekommen, und was sehe ich?
    Das verpackte Buch hängt im Briefkasten!


    Theoretisch hätte es sich nun jeder es nehmen können (Haus liegt direkt an der Hauptstraße) - und was wäre dann?
    Hätte der Postbeamte nicht eine Empfangsbestätigung unterschreiben lassen müssen?


    Darüberhinaus liegt dem Buch eine Rechnung bei, inder der Buchbetrag nochmalig von mir gefordert wird.


    Nun möchte ich den bösen Jungen spielen und folgendes hatte ich mir erdacht:


    In etwa 2 Wochen ruft die Buchfillialie an oder schickt ne Mahnung zur Erinnerung.
    Ich gebe vor das Buch immer nochnicht bekommen zu haben und die Rechnung nicht bezahlen zu wollen, da das Buch ja schon bezahlt war und welches ich eigentlich erhalten sollte nur das Umtauschexemplar der bezahlten Version ist.
    Ich kann alleine durch die Mahnung beweisen, dass ich das Mangelexemplar weggeschickt habe, und das Buch, durch die Zahlungsbestätigung der großen Lieferung bezahlt habe.
    Jedoch kann mir nicht nachgewiesen werden, dass ich das Buch erhielt, da ja keine zweite Empfangsunterschrift vorliegt.
    Nun ist diese Fillialie entweder dazu verpflichtet mir das Buch erneut zu liefern oder den Preis mir zurück zu erstatten, richtig?


    Wäre das nun eher eine Form von Betrug oder eine ausnutzung der Vorschriften?

    SUB :16
    Gelesene : 24
    Lese gerade:


    Dan Brown - Illuminati
    &
    Gustav Schwab - Sagen des klassischen Altertums

  • Zitat

    Ich kann alleine durch die Mahnung beweisen, dass ich das Mangelexemplar weggeschickt habe,

    ??? Hast du einen Einlieferungsschein?


    Zur juristischen Seite kann ich nicht viel sagen, da ich kein Jurist bin. Aber ich persönlich würde das schon als eine Art Betrug ansehen.


    Im übrigen gibt es ein Fernabsatzrecht. Die Gefahr für Hin- und Rücksendung liegt auf jeden Fall beim Versender, dies ist nicht abdingbar. Auch die Kostenfrage ist eindeutig geregelt. Allerdings ist es seltsam, bei einer Mängelrüge (und um so eine handelt es sich wohl) eine erneute Rechnung zu bekommen.


    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall (Buch kam durch Paketdienst beschädigt hier an) bei Weltbild. Die haben mir anstandslos das Buch ersetzt - ohne neue Rechnung.


    Einmal ist eine Sendung verloren gegangen (bzw. hier nie eingetroffen); das habe ich dem Versender mitgeteilt, und die Sache war erledigt.


    Und auch in dem seltenen Fall, daß ein Buch einen Mangel aufweist, wurde immer anstandslos umgetauscht; eine neue Rechnung habe ich nie bekommen.


    Zitat

    Hätte der Postbeamte nicht eine Empfangsbestätigung unterschreiben lassen müssen?

    Nur bei Einschreiben oder Paket; Büchersendungen oder Briefe etc. werden ohne Empfangsbestätigung oder so versandt und ausgeliefert.


    Im übrigen:

    Zitat

    Nun möchte ich den bösen Jungen spielen


    Solltest Du bei der Firma nochmals was bestellen wollen, würde ich so was gar nicht mal denken. Falls Du das nicht willst, ist es eine Gewissensfrage.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Zitat

    Original von stelis
    Nun möchte ich den bösen Jungen spielen


    Und wir sollen Dir jetzt die Erlaubnis erteilen, den bösen Jungen zu spielen, oder warum fragst Du?


    Zitat

    Wäre das nun eher eine Form von Betrug oder eine ausnutzung der Vorschriften?


    Ist das nicht egal? Dir ist doch bewusst, dass Du den Laden bescheissen willst, oder nicht?

  • Ich hab mal wieder meinen Großzügigen also kleinen Tipp ohne Honorarvereinbarung:


    Betrug wird umschrieben mit Erregung eines Irrtums, der beim Irrenden zu einer Vermögensverfügung führt und zu einem Vermögensschaden oder einer Vermögensgefährdung.


    Subsumieren wir mal den Sachverhalt:


    Du erklärst dem Liefererer- ich habe das Buch nie erhalten. Der glaubt dir das- so ein Irrtum- und wo hat er den wohl her?



    Der Lieferant ersetzt dir den Wert des Buches- gibt also etwas von seinem Vermögen weg und hat nebem dem Spott auch den Schaden- und du kannst dich auf bis zu fünf Jahre freie Kost und Logis in sicherer Umgebung einrichten- allerdings ohne Online- Anschluß :pc , wenn auch vielleicht mit schöner Bibliothek. :rotekarte


    Also von wegen "eine Art Betrug" einfach nur Betrug.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von beowulf ()

  • @ stelis: unabhängig von der juristischen Betrachtung, die Beowulf bestens dargelegt hat, finde ich ein derart geplantes Vorgehen schon reichlich heftig. Jede Gesellschaft funktioniert nur dann, wenn wir uns an die Spielregeln halten. Fändest Du es OK, wenn Dir ein Fehler unterläuft und Deine Geschäftspartner dies schamlos und vorsätzlich so ausnutzen, daß Dir maximaler Schaden entsteht?
    Ich finde es echt erschreckend, daß so etwas ernsthaft öffentlich in Erwägung gezogen wird. Die Regeln und Gesetze, die sich eine Gesellschaft gibt, gibt es ja nicht zum Spaß oder um die Leute zu gängeln. Sie sollen doch ermöglichen, daß wir alle hier gemeinsam leben können, daß jeder seine Freiheiten auch nutzen kann.
    Es mag paradox klingen: wenn jeder meint, seine Freiheiten völlig frei ausleben zu können, gibt es keine Freiheit mehr. Es ist in einer Gesellschaft nur dann möglich, möglichst viel Freiheit zu genießen, wenn sie durch Regeln so begrenzt wird, daß allen auch der Raum zum Leben bleibt.
    Andernfalls gibt es nur noch das Faustrecht und puren Egoismus.


    @ beowulf:
    lesen sich Deine juristischen Beratungen immer so humorig? Ich meine sooo weit ist Deine Kanzlei ja nicht entfernt...

  • beowulf
    Die Formulierung "eine Art Betrug" hatte ich benutzt, danke für die Erklärung - wieder was gelernt! :wave


    @ Licht
    Deiner Definition stimme ich voll und ganz zu. Ich bin nur sehr vorsichtig mit präzisen Äußerungen in öffentlichen Foren zu so heiklen Themen geworden, und hatte mich schon etwas über die Eingangsfrage gewundert. Denn nun ist das Thema bzw. der Vorgang ja öffentlich...

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • ät licht


    Ich bemühe mich eben immer verständlich zu sein :grin



    ät stellis


    Ausnutzen eines Irtumms, den man nicht erregt hat ist übrigens nicht strafbar- schickt dir also das buch dreimal darfst du es behalten und musst es nicht zurückschicken, wenn es nicht zurückverlangt wird. Wenn dich nämlich jeamnd fragt haben wir aus Versehen mehrfach geschickt und du antwortest falsch sind wir schon wieder bei der Irrtumserregung.


    War in meiner Jugend ein beliebtes Spiel- Kaugummi für fünfzig Pfennig mit einem Fünf Markschein bezahlen, wenn der Kassierer nicht richtig hingeschaut hat war der grüne Schein als 20er betrachtet und es gab (straffreie) 19.50 DM zurück.

  • Ich glaube du willst dich jetzt ein klein bisschen rächen du willst 2x Kohle von mir und deshalb hab ich das Buch nicht bekommen. :nono


    Wie schon oben gesagt das ist Betrug und sowas tut man nicht.
    Ich würde die Damen und Herren höflich drauf hinweisen das dieses Buch ein Ersatzlieferung für ein defektes Buch war und schon bezahlt ist und gut ist.

  • Zitat

    Original von stelis


    Wäre das nun eher eine Form von Betrug oder eine ausnutzung der Vorschriften?


    Keine AHnung ob das Betrug ist oder nicht, mir auch egal, ich finde sich alleine darüber Gedanken zu machen, WIE man sich auf so eine Weise bereichern kann, bescheuert und unmöglich :fetch


    Abe heute ist ja eh IN seine Rechnungen nicht zu zahlen, bzw. zu kürzen oder sonstwas...wahh da könnt ich die Wände hochgehen :bonk

  • Zitat

    Alexx61
    Abe heute ist ja eh IN seine Rechnungen nicht zu zahlen, bzw. zu kürzen oder sonstwas...

    Wem sagst Du das... und (sorry Beowulf, aber das sind meine teuren Erfahrungen) nicht mal die Einschaltung von Inkassobüro oder Anwalt hilft weiter. Kein Wunder, wenn immer mehr Firmen sich weigern, auf offene Rechnung zu liefern und Vorauskasse verlangen. Und auch hier läuft es dann wieder auf das Motto "Der Ehrliche ist der Dumme" hinaus.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Jeder Anwalt besorgt dir ein schönes Stück Papier mit der Aufschrift: Der Beklagte wird verurteilt ... zu bezahlen.
    Deer Zettel kostet eine ganze Menge, könntest du viel Klopapier für kkaufen und ob der Zettel mehr wert ist als Klopapier, das ist eine Frage des Gerichtsvollziehers...


    Früher hieß es immer Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.


    Heute muß es heißen Recht haben und Recht bekommen und Recht durchsetzen ist dreierlei und helfen kann ich nur bei den ersten zwei.

  • @ Beowulf
    So wie Du das schreibst, sind wir vollständig einer Meinung.


    Ich habe halt die Erfahrung gemacht, ein (branchenbekanntes und rennomiertes) Inkassobüro einzuschalten, weil ich dachte, die können mehr erreichen als ich selbst. Die wiederum haben dann eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, und die einzigen Ergebnisse waren eine ordentliche Rechnung und die Mitteilung, daß die Forderung halt nicht zu realisieren sei. Seither weiß ich, daß ich so weit auch alleine kommen kann. Und daß daraus auf meiner Seite dann ein gewisser Verdruß und eine Art "Müdigkeit" resultiert, dürfte menschlich verständlich sein.


    Aber jetzt bin ich wirklich müde und gehe erst mal schlafen.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • meine Güte, ganz schön dreist!


    Mit so einem Gedanken überhaupt zu spielen, finde ich ja schon ausgesprochen unverschämt, aber das dann auch noch öffentlich hier anzufragen...


    fehlt Dir tatsächlich nur das Unrechtsbewusstsein oder bist Du so abgebrüht?

  • Stillsitzen und den Irrtum einer Firma *nicht* zu eigenen Ungunsten richtig zu stellen, das würde ich ggf. machen. Aber aktiv lügen ... nee, ich glaube, das wäre mir zu nervenaufreibend.


    Ich bin bloß gespannt, ob die Firma das ganze Durcheinand buchhalterisch wieder auf die Reihe bekommt. Mit so einem Affenzirkus kann man locker bis zum Jahresabschluss seine Freude haben.

    Und was die Autofahrer denken,
    das würd’ die Marder furchtbar kränken.
    Ingo Baumgartner

  • Zitat

    Vandam
    Ich bin bloß gespannt, ob die Firma das ganze Durcheinand buchhalterisch wieder auf die Reihe bekommt. Mit so einem Affenzirkus kann man locker bis zum Jahresabschluss seine Freude haben.


    Kann man, muß man aber nicht. Ich weiß ja nicht, um welche Firma es geht, aber wenn der oder die betreffende dort auch bei den Eulen ist, ist die Sache doch ganz schnell geklärt, oder?

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Mir ist das auch schon passiert, dass ich ein Buch reklamiert habe und bei der Ersatzlieferung wieder eine Rechnung dabei war.


    Aber ich wäre nie auf so eine Idee gekommen. :pille


    Was hälst du davon, dort anzurufen und mit deiner bezahlten Rechnung und der Rücksendungsbescheinigung zu beweisen, dass du das jetzt erhaltene Buch nicht bezahlen musst?!?


    Das werden die dann in ihrer Buchhaltung wohl auch hinkriegen.
    Ich möchte schließlich auch nicht, dass jemand meine Fehler ausnutzt. Und du wahrscheinlich auch nicht.


    Fehler machen ist menschlich.

  • stelis mal abgesehen von der Dreistigkeit deiner Idee. :pille


    Mir wäre das viel zu kompliziert und vor allem könnte ich vor schlechtem Gewissen nicht mehr ruhig schlafen.
    Klar hast du dich geärgert, dass das Buch beschädigt war. Aber es wurde ausgetauscht. Ein Anruf bei der Firma: hab ich schon bezahlt, bitte Gutschrift -- und erledigt.

    Die Dichter
    Es soll manchen Dichter geben,
    der muß dichten um zu leben.
    Ist das immer so? Mitnichten,
    manche leben um zu dichten.
    Heinz Erhardt