Kündigung Mietvertrag - Fragen

  • Hallo,


    meine Mutter wohnt derzeit im 3. Stock eines Altbaus ohne Aufzug. Sie will ihre Wohnung kündigen und hat sich schon eine neue ausgesucht. Jetzt habe ich aber dazu noch eine Frage:


    Der Mietvertrag läuft über 10 Jahre (wurde im April 1998 geschlossen) Allerdings kann sie mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen (die vielen Treppen, Wohnung zu groß) nicht mehr wirklich eigenständig dort leben. Kann man aus gesundheitlichen Gründen schon vorher kündigen? oder zu welchem Zeitpunkt überhaupt? Im www. hab ich nur was gefunden, dass wohl seit 2005 die Kündigungsfristen neu geregelt wären - aber so richtig blick ich das im Moment nicht.


    Vielleicht kennt sich jemand aus?


    Gruß


    Telefonhexe

  • Hi Telefonhexe,


    soweit mir bekannt ist, beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate zum Monatsende, soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist. Seit 2001 ist da anders, da sind es generell 3 Monate von Seiten des Mieters aus.


    Kündigung aufgrund von Krankheit geht wohl nur im Ausnahmefall, wenn z. B. der Mieter in ein Pflegeheim umzieht.


    Vielleicht könnt Ihr Euch mit dem Vermieter einigen?


    Hier gibt ganz gute Infos:


    http://www.mieterbund.de/aktue…uell_info_kuendigung.html


    Viele Grüße


    Anke

  • @ telefonhexe: zunächst mietvertrag sehr genau lesen, was zum Vertragsende geregelt ist. Zusätzlich: einfach mal den Vermieter anrufen - vielleicht hat er ein Einsehen und zeigt sich kulant oder kompromissbereit. Ganz sicher Mieterbund anrufen, was recht und billig ist. Aber das wichtigste ist: was steht im Mietvertrag.

  • Viele alte Mietverträge sind nach dem neuesten Mietrecht zumindest teilweise nichtig, und das gilt vor allem für die Kündigungsfristen (aber auch, zum Beispiel, für die Endrenovierung, die prinzipiell nicht mehr erforderlich ist - man muß Wohnungen nur noch besenrein übergeben, aber das gilt nicht in allen Fällen). Aus wichtigem Grund sind alle Arten von Verträgen so gut wie immer sehr kurzfristig kündbar, und wenn man nicht mehr körperlich fähig ist, einen eigenen Hausstand zu pflegen, ist das ein wichtiger Grund. Am besten mal beim Mieterbund/-verein nachfragen.

  • Danke für eure Antworten.


    Tom: sie wird auch in der neuen Wohnung alleine leben, allerdings sind es nur noch 20 Stufen und nicht 60, bei denen im Winter unterwegs 10x das Licht ausgeht. Außerdem ist die neue Wohnung wesentlich kleiner und somit leichter für sie zu reinigen und zu pflegen (Ich bin ja auch noch da, die mithilft)


    Die Idee mit dem Mieterschutzbund hatte ich auch, meine Mutter ist da - soviel wie ich jetzt weiß - Mitglied, werde ich sie heute Nachmittag mal dazu befragen.


    Mit dem Vermieter werde ich nachher mal telefonieren - mal gucken, was der sagt.


    Gruß


    Telefonhexe

  • So - alles soweit geklärt
    ich habe vorhin mit der Vermieterin gesprochen, und sie ist sogar mit einer Kündigung zum 1. April einverstanden (das wären dann nicht mal die drei Monate komplett)


    Liegt wohl daran, dass meine Mutter ja letztes Jahr einen so unsäglichen Brief geschrieben hat, dass die Vermieter ohne Vermittlung meinerseits fast die Wohnung fristlos gekündigt hätten.


    Jetzt hat meine Mutter ein bisschen Fracksausen - 1. April ist ja schon sehr schnell da und davor muss sie noch ihren Arm (den sie sich Anfang Dezember gebrochen hat) operieren lassen - das wird erst Ende Januar der fall sein und so haben wir dann nur den März um alles herzurichten.


    Mit dem neuen Vermieter ist soweit alles geregelt - da geht morgen ein Fax mit allen notwendigen unterlagen hin und wir bekommen dann schnell den Mietvertrag.


    Der vom Grundsicherungsamt hat zwar ein bisschen gemoppert, weil die Wohnung seiner Meinung nach zu teuer ist, aber in meiner Ecke, so dass mich meine Mutter auch zu Fuß erreichen kann, gibt es leider nichts billigeres.


    Wir müssen jetzt eine Stellungnahme wegen dem Wohnungswechsel ans Grundsicherungsamt schreiben(inkl. attest, dass der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen erforderlich war), die Kündigung der alten Wohnung morgen dem Vermieter überreichen und den Mietvertrag für die neue Wohnung am Montag unterschreiben (zugesagt wurde sie uns schon)


    Gruß


    Telefonhexe

  • Zitat

    Original von Tom
    Viele alte Mietverträge sind nach dem neuesten Mietrecht zumindest teilweise nichtig, und das gilt vor allem für die Kündigungsfristen (aber auch, zum Beispiel, für die Endrenovierung, die prinzipiell nicht mehr erforderlich ist - man muß Wohnungen nur noch besenrein übergeben, aber das gilt nicht in allen Fällen). Aus wichtigem Grund sind alle Arten von Verträgen so gut wie immer sehr kurzfristig kündbar, und wenn man nicht mehr körperlich fähig ist, einen eigenen Hausstand zu pflegen, ist das ein wichtiger Grund. Am besten mal beim Mieterbund/-verein nachfragen.



    Vorsicht, Vorsicht mit so pauschln Urteilen. Richtig ist, das allein in den Mietvertrag schauen bei älteren Mietverträgen nicht reicht, aber das Ding mit der ausserordentlichen Kündiung hielte ich in Leipzig für weniger riskant als gerade in Berlin und die Endrenovierung, oh je, das ist ein weites Feld....

  • Zitat

    Original von beowulf


    ... und die Endrenovierung, oh je, das ist ein weites Feld....


    Da bin ich auch mal gespannt. Als meine Mutter damals die Wohnung bekam, haben wir selber renoviert, d.h. die Wohnung war in so einem Zustand, dass wir alle Zimmer tapezieren, mit einem neuen Fußbodenbelag versehen und die Decken streichen mussten. Wir werden die Wohnung am Ende Besenrein hinterlassen und nicht mehr. (Die Materialien hat meine Mutter alle selbst gekauft)


    Gruß


    Telefonhexe

  • Zitat

    Original von Telefonhexe
    Da bin ich auch mal gespannt. Als meine Mutter damals die Wohnung bekam, haben wir selber renoviert, d.h. die Wohnung war in so einem Zustand, dass wir alle Zimmer tapezieren, mit einem neuen Fußbodenbelag versehen und die Decken streichen mussten. Wir werden die Wohnung am Ende Besenrein hinterlassen und nicht mehr. (Die Materialien hat meine Mutter alle selbst gekauft)


    Gruß


    Telefonhexe


    Dann sollte dazu aber auch ein Absatz im Mietvertrag stehen, dass ihr die Wohnung bei Einzug renoviert habt. Dann entfällt die Renovierung beim Auszug in den meisten Fällen und es reicht vollkommen die Wohnung besenrein zu übergeben.


    Am einfachsten ist es immer, den Mietvertrag zu lesen und mit dem Vermieter zu sprechen und Unklarheiten zu beseitigen. Vermieter sind auch Menschen, die einem weiterhelfen können. :-]

  • Private Mietverträge dürfen doch gar nicht über so einen langen Zeitraum befristet sein, oder? :gruebel Das haben die uns zumindest in unserem Kurs erzählt.


    Ich denke, sie meint, dass der Mietvertrag schon vor über 10 Jahren geschlossen wurde. Es gibt aber die neue Regelung, dass alle Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten haben, auch wenn im Mietvertrag eine längere Frist steht, weil sie schon so lange an die gleichen Mieter vermietet ist.