ZitatUnsinn
Der Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist durchaus schwer zu erlangen, und er ist ein Anachronismus, der z.B. irgendwie ermöglichen sollte, Pfarrer zu verbeamten - und ähnliches. Viele Religionsgemeinschaften lehnen dies für sich ab, nicht zuletzt aus weltanschaulichen Gründen und weil sie eben Religionsgemeinschaften innerhalb eines säkularen Staatsgebildes sein wollen, und kein Bestandteil davon (sondern höchstens Bestandteil der Gesellschaft - wie kulturfördernde Vereine, beispielsweise). Deshalb stellt gerade die Kirchensteuer aus Sicht von Glaubensgemeinschaften, die explizit so vorgehen, eine Bevorteilung dieser "Staatskirchen" dar. Aus Sicht der Säkularisten natürlich sowieso. Es gibt aber noch weit mehr Kritik an den Kirchensteuern, zum Beispiel die damit verbundene Pflicht zur Offenlegung des Glaubens (oder eben auch, und dies ist nicht zu vernachlässigen, des Nichtglaubens!) einem Arbeitgeber gegenüber, oder die Abzugsfähigkeit solcher Steuern. Aber das führe jetzt zu weit. Außerdem haben wir all das, wenn ich recht erinnere, schon relativ ausführlich diskutiert. Auch - wie hier zu antizipieren - ohne Ergebnis.