Mietrecht - Deckentrockner auf Balkon erlaubt?

  • Hallo,


    ich habe auf meinem Balkon (3 Etagen Haus, letzter Stock, Balkon geht in den Hinterhof keine Einsicht von der Straße) einen Deckentrockner (hängender Wäschetrockner) aufgehängt. Der Verwalter (Sohn der Eigentümer) hatte es mir erlaubt. Die Vermieterin möchte es nicht, jetzt soll der Balkon neu gestrichen werden etc. und der Deckentrockner soll ab und darf nicht mehr angebracht werden. Rechts und links am Balkon sind Haken, (auf jeder Etage), auf der früher Seile, zum Wäscheaufhängen, gespannt wurden. Die Mieter im Erdgeschoss haben ein Nachtwächterwindlicht (Höhe ca. 50 cm) von der Decke hängen.
    Falls mit Beschädigung (wegen der Löcher in der Decke) argumentiert wird, dürften die Mieter ihr Windlich auch nicht mehr aufhängen, oder?
    Ist da das letzte Wort gesprochen, oder habe ich noch eine Option ihn wieder aufzuhängen?


    Im Keller ist eine Waschküche mit Möglichkeit zum Wäsche aufhängen gegeben. Jedoch wird von den Mietern im Erdgeschoss im Keller und Treppenhaus geraucht, was von der Vermieterin geduldet wird.


    Ich habe ein Urteil gefunden (AG Euskirchen, Az. 13 C 663/94)

    Zitat

    Für eine fest montierte Wäschestange oder Leine gilt: Große Wäsche darf dann getrocknet werden, wenn der Balkon zu einem Hinterhof hinaus liegt.


    Das ist bei mir, bzgl. der Wäsche, der Fall. Bezieht sich das fest montiert auf eine Montage vom Vermieter?


    Vielen Dank für die Antwort

  • Ich kann dir da jetzt leider nicht helfen, aber geh doch mal auf die Seite www.wer-weiss-was.de.
    Die konnten mir schon öfters helfen. Da sind zB Anwälte angemeldet, die eben auf Mietrecht spezialisiert sind und die eigentlich auch recht schnell antworten. Ist alles kostenlos, musst dich nur dort anmelden.


    Aber vielleicht weiß ja eine andere Eule mehr als ich ;)


    Lg Juli

  • Muß ich mir den so vorstellen?


    Wenn ja würde ich so was nicht haben wollen, sieht ja ominös aus. :grin


    Leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten, guck doch mal in deinen Mietvertrag was da zur Balkonnutzung steht.


    Wir dürfen keine Löscher in die Decke bohren. Aber ich glaube wenn ich so eine Blumenampel hin hängen will darf ich ein Loch bohren. :gruebel Zumindest müßte ich den Vermieter um Erlaubnis fragen.


    Wie hat die Vermieterin das denn begründet?

  • Zitat

    Original von oemchenli
    Muß ich mir den so vorstellen?


    fast schau mal hier



    Zitat

    Original von oemchenli
    Wenn ja würde ich so was nicht haben wollen, sieht ja ominös aus. :grin


    Wie hat die Vermieterin das denn begründet?


    Ihr gefällt es nicht. Ich wohne im 2 Stock, der Balkon geht in ein richtiges Hof und Garten Eck, alle Häuse sind so weit weg, dass man nicht unbedingt sieht, was beim anderen los ist. Also die Nachbarn könnte es nicht stören...
    Ist ein Standartmietvertrag da steht nichts drin.

  • Hast du die seinerzeitige Genehmigung schriftlich (Beweislage?) Wenn dir das einmal genehmigt worden ist bedarf es triftiger Gründe das zu ändern. Reine Geschmacksache kann es nicht sein.


    Ansonsten ist das feste Montieren von Gegenständen, das dazu noch einsehbar von aussen erfolgt stets eine bauliche Veränderung und bedarf der Genehmigung. Wenn diese aber erteilt wurde geht sie nicht so ohne weiteres zurückzunehmen.

    Nemo tenetur :gruebel


    Ware Vreundschavt ißt, wen mahn di Schreipfelerdes andereen übersiet :grin


    :lesend  :lesend

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von beowulf ()

  • Zitat

    Original von beowulf
    Hast du die seinerzeitige Genehmigung schriftlich (Beweislage?) Wenn dir das einmal genehmigt worden ist bedarf es triftiger Gründe das zu ändern. Reine Geschmacksache kann es nicht sein.


    Ansonsten ist das feste Montieren von Gegenständen, das dazu noch einsehbar von aussen erfolgt stets eine bauliche Veränderung und bedarf der Genehmigung. Wenn diese aber erteilt wurde geht sie nicht so ohne weiteres zurückzunehmen.


    Nein, leider nicht. Meiner Meinung nach, ist es von außen schwer einsehbar. Wie geschrieben geht es in den Hof. Wir sind ein kleiner Kessel, da aus der Nachbarschaft alle Höfe und Gärten zusammenstoßen. Die Nachbarn sehen meinen Trockner nur, wenn Wäsche drauf hängt. Ansonsten ist er hochgezogen und durch eine kleine Leiste am Balkon verdeckt. Ich denke, dass die Nachbarn mit bloßem Auge das Seil auch nicht sehen können. (Ich gehe mal von mir auf die Sicht Richtung Nachbarn aus) Von unserem Hof aus kann ich den Trockner weder im benutzten noch hochgezogenem Zustand sehen.


    Ich denke bei der Vermieterin ist es einfach auch, was ich nicht kenne, mag ich nicht... Sie ist eine ganz andere Generation (ich schätze zwischen 70 und 80)


    Vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt weiß ich worauf ich achten muß, falls es zu einem Gespräch bzw. Diskussion kommt.

  • kamikazebaer


    Naja gut, aber mal ehrlich, wie alt ist der denn wenn ich mir vorstelle das Ding hängt bei mir an der Balkondecke..... :gruebel


    Ich sehe das immer noch vor mir früher wurde diese Wäsche auch immer oben aufgehängt .....also BH, Slips und und und finde ich abartig ehrlich. :rolleyes :lache


    Und sag jetzt nicht die hängst du wo anders auf. :lache Das woanders kenn ich. :lache


    Ich hab nen Wäscheflügelständer und wenn der nicht gebraucht wird klapp ich den zusammen und weg isser.


  • Vielen Dank für Deine Kommentare und Meinung, jedoch wollte ich eine sachliche Antwort (danke Beo :knuddel1) ob, oder ob ich es nicht darf.

  • Wenn ich das so lese habe ich den Eindruck, Traum-Vermieter zu sein :yikes


    Jedenfalls würde es mir im Traum nicht einfallen zu verbieten, Löcher in die Decke zu bohren oder meinen Mietern Vorschriften über den Wäschetrockner zu machen, nur weil mir das nicht gefällt :wow

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Zitat

    Original von kamikazebaer

    Vielen Dank für Deine Kommentare und Meinung, jedoch wollte ich eine sachliche Antwort (danke Beo :knuddel1) ob, oder ob ich es nicht darf.


    Ja ich weiß, Beo hat sie dir doch schon gegeben. Mein Kommentar und meine Meinung war sachlich, gell.


    Aber nun weißt du ja bescheid.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Hast du die seinerzeitige Genehmigung schriftlich (Beweislage?) Wenn dir das einmal genehmigt worden ist bedarf es triftiger Gründe das zu ändern. Reine Geschmacksache kann es nicht sein.


    Ansonsten ist das feste Montieren von Gegenständen, das dazu noch einsehbar von aussen erfolgt stets eine bauliche Veränderung und bedarf der Genehmigung. Wenn diese aber erteilt wurde geht sie nicht so ohne weiteres zurückzunehmen.


    Kann man hier kein Gewohnheitsrecht bzw. stillschweigende Zustimmung geltend machen, Beo? Es war ja offenbar über Jahre hinweg geduldet.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Hast du die seinerzeitige Genehmigung schriftlich (Beweislage?) Wenn dir das einmal genehmigt worden ist bedarf es triftiger Gründe das zu ändern. Reine Geschmacksache kann es nicht sein.


    Es reicht auch aus wenn für die mündliche Genehmigung ein Zeuge vorhanden ist. Prima wäre es, wenn der Zeuge auch glaubwürdig ist. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Ich habe das noch nie gesehen, wie soll ich auf den Balkon meiner Mieter schauen, ich habe davon noch nieee nichts gewußt...


    Doch spätestens letzten Sommer, da wurden das Wohnzimmerfenster und die Balkontür ersetzt. Beim ausmessen und beim Ergebnis begutachten war sie auf dem Balkon und hat es gesehen (weil die Schnur ihr ins Auge gefallen ist, ansonsten würde es tatsächlich nicht auffallen.)

  • Zitat

    Original von Voltaire


    Es reicht auch aus wenn für die mündliche Genehmigung ein Zeuge vorhanden ist. Prima wäre es, wenn der Zeuge auch glaubwürdig ist. :wave


    Ich weiß nicht, ob ihr Sohn (Verwalter) sich plötzlich nicht mehr erinnern könnte. Mal sehen, sie will es sich nochmals anschauen und dann entscheiden. Heute war das Argument, wie sieht das aus für einen Nachmieter. (Sie meinte die Löcher in der Decke) Und "Die anderen haben einen klappbaren Wäscheständer" Auf Nr. 1 habe ich geantwortet, ich habe auch Lampen an der Decke, muß ich die jetzt auch entfernen, da dadurch Löcher entstehen, die einen Nachmieter stören könnten?
    Danach war das Gespräch von ihrer Seite sehr schnell beendet. :-)

  • Zitat

    Original von kamikazebaer
    Heute war das Argument, wie sieht das aus für einen Nachmieter. (Sie meinte die Löcher in der Decke)...


    Die kann man locker zuspachteln. :wave