MwSt. erneut abführen?

  • Liebe Eulen,


    Amazon führt doch für die Kindle-Bücher die MwSt. (3%/Luxemburg) ab - und der Autor erhält dann davon 35 %, bzw. 70 % der Einnahmen überwiesen.


    Ich frage mich, ob man von diesem Honorar erneut die MwSt. (19%/Deutschland) abführen muss? (Vorausgesetzt, man hat sich nicht davon befreien lassen)


    Ich kann mir das nicht vorstellen, da Amazon ja vom kompletten eBook-Umsatz die MwSt. abführt und nicht nur von deren 65 %, bzw. 30 % Einnahme.


    Oder täusche ich mich?
    Weiß jemand Bescheid?


    Grüße
    Quiddy

  • Das sind zwei Steuerrechte!
    Luxemburg ist für Amazon mit 3% zuständig. Der Autor (der rechtlich kein Autor, sondern Verleger und somit Gewerbetreibender ist) unterliegt der deutschen MWST von 19%


    euer hef

  • Das eine hat mit dem anderen nicht zu tun.


    Grundsätzlich sind alle Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen für den lLeistenden MWST-pflichtig, unabhängig davon ob der empfänger den gleichen Regelungen unterliegt.
    Neben vielen kleinen Ausnahmeregelungen gibt es eine pauschale Faustregel: Wenn der Empfänger der Lieferung und Leistung unter Angabe seiner Steuwernummer bestätigt, dass er keinen Firmensitz oder Betriebsstätte in Deutschalnd hat, kann die MWST entfallen. Das muss aber Nachprüfbar sein.


    Wenn der Autor dem deutschen Steuerrecht unterliegt, muss er die gesetzliche MWST auf seine Einnahmen abführen. Allerdings könnten es, wenn es sich um eine anerkannte künstlerische Tätigkeit handelt, nur 7% sein (UStG $ 12, Absatz 7c)


    Habe leider keine Rechnungen vom amazon mehr herumleigen, aber soweit ich mich erionnere berechnet amazon bei Liferung in Deutschland auch die deutsche MWST. Daraus sit zu schließen, das amazon mindestens eine deztsche Betriebsstätte hat.


    Hier noch eine Seite zu Honorar und MWST


    Aber vielelicht weiß ja ein Steuerfachmann (der ich nciht bin) mehr

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • Es handelt sich aber bei dieser Konstellation eben n i c h t um eine künstlerische Tätigkeit, sondern um ein GEWERBE, das als solches anzumelden ist. Somit unterliegt es dem vollen MWST-Satz


    euer hef


    edit: NICHT VERGESSEN! das Gewerbe ist dem Arbeitgeber zu melden und ggfs von ihm Genehmigungspflichtig. Sonst kann fristlose Kündigung drohen

  • Ich hab ein Gewerbe angemeldet.


    Also muss ich die 19 % MwSt. von den Amazon-Tantiemen herausrechnen und abführen. Nur: Wieso ist die dann nirgends aufgeführt? Muss das Amazon nicht machen? Ich hab hier lediglich eine Exel-Datei, in der die Tantiemen stehen - aber ohne ausgewiesener MwSt..


    Bleibt die Frage, ob ein Autor auch von seinen Tantiemen die MwSt. abführen muss - und falls nicht, wo liegt dann da der Unterschied? Ob ich jetzt von Amazon oder einem Verlag Tantiemen bekomme - ich sehe da keinen unterschied. Amazon, wie auch der Verlag führen ja die MwSt. ab.


    Grüße
    Quiddy

  • Die Frage ist berechtigt. Aber Amazon hat sie mir bis dato nicht befriedigend beantworten können.
    Lapidare Antwort, dass Autor in seinem Land für die jeweils gültige MWST selbstverantwortlich sei.
    D.h. für mich, dass ich die Steuer selbst herausrechnen muss.
    Andererseits kann DAS SO AUCH NICHT STIMMEN, den der Verlag zahlt das Honorar (netto) plus MWST an mich


    Da ist noch Klärungsbedarf


    euer hef

  • Ich würde in dieser Frage vielleicht doch mal einen Steuerberater aufsuchen.


    Mir ist leider nicht ganz klar, wofür genau diese Tantieme gezahlt wird. Eine Lieferung liegt meines Erachtens nicht vor, weil kein Gegenstand vorhanden ist. Da es um E-Books geht, würde ich vermuten, dass es sich um eine "auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung" handelt. (Denkbar wäre allerdings auch die Einräumung von Urheberrechten, was auch unter die Kategorie "sonstige Leistung" fällt.)


    Ob der Umsatz für eine sonstige Leistung zwischen dem Autor (=Leistender) und Amazon (=Leistungsempfänger) in Deutschland umsatzsteuerpflichtig richtet sich nach dem Ort, an dem die Leistung erbracht wird. Da es sich bei Amazon um einen Unternehmer handelt, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, gilt im Grundsatz, dass der Ort der Leistung dort ist, wo der Empfänger sitzt, also Luxemburg. Dieser Umsatz wäre daher in Deutschland nicht umsatzsteuerbar (jedoch trotzdem in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben).


    So ganz einfach ist das alles leider nicht. Wie gesagt, bitte Rat von sachkundiger Stelle einholen und deinen Fall konkret beurteilen lassen.


    Noch ein Kommentar zum Schluss: Ob 19% oder 7% USt abzuführen sind, richtet sich nicht nach der Einkunftsart (also gewerbliche oder selbständige Tätigkeit), sondern nach der Art des Umsatzes. So unterliegt zum Beispiel die Einräumung oder Übertragung von Rechten, die dem Urheberrechtsgesetz unterliegen, einem Umsatzsteuersatz von 7%.

    Aktuelle Lektüre: Rachefrühling - Andreas Gruber
    SUB: 90

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  • * Schleicht sich hier mal vorsichtig herein *



    Mit dem Finanzamt kann man böse Überraschungen erleben, vor allem, was die Umsatzsteuer betrifft. Vor allem, wenn man sich nicht ganz sicher ist und nicht selbst ausreichend tiefes Wissen zum Thema hat, würde ich mich in steuerlichen Dingen auf keinen Fall auf Foren oder Zeitungsartikel verlassen, sondern mich ganz dringend LeseBär anschließen:


    Zitat

    Original von LeseBär
    Ich würde in dieser Frage vielleicht doch mal einen Steuerberater aufsuchen.


    :write :write :write

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von SiCollier ()

  • Also eine Steuerberaterin hat bestätigt, dass man keine MwSt. abführen muss.


    Es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor und Amazon versteuert in Luxemburg.


    Jetzt hoffe ich mal, dass sich die Dame da auch nicht irrt ...