Hilfe Buchhandelsrabatt!

  • Also ich bin jetzt selbst unter die Schreiber gegangen (deswegen war ich einige Zeit auch nicht im Forum unterwegs... werde mich wieder bessern! ;-)) und bringe eine eigene Zeitschrift heraus, im Eigenverlag (http://www.liekam-historikerin.de/index.php/alte-zeiten). Schön ist, dass nun einige Buchhandlungen auf mich aufmerksam wurden und mich gebeten haben, ihnen Exemplare zu schicken. Da ich aber nicht aus dem Verlagswesen oder der Buchhandelsbranche komme, sondern Historikerin bin, habe ich nun folgendes Problem:


    Heute Nachmittag erreichte mich eine Mail folgenden Inhalts: "Bitte liefern Sie uns 3 Exemplare von "Alte Zeiten in Stadt und Land Osnabrück" mit Buchhandelsrabatt."
    Wie hoch ist der Buchhandelsrabatt? Gibt es da Tabellen an die man sich halten muss? Wären sonst 30% in Ordnung? Telefoniere ich sonst nochmal hinterher? Sind diese Exemplare jetzt mit dem Rabatt verkauft? Sonst wollten die Buchhandlungen immer Exemplare auf Kommission mit 30% Verkaufsprovision pro verkauftem Exemplar haben.


    Kennt sich hier wer aus? Kann mir jemand helfen? Ich verzweifel!!! :cry

  • In der Ausbildung haben wir Medienkaufleute bei solchen Beispielen immer mit ca. 30% als Wert gerechnet, du solltest also damit in der Norm liegen.

    Es gibt keine Tasse Tee die groß genug- und kein Buch das lang genug für mich ist. - Lewis Carroll

  • Remittenden müssten vereinbart werden. Nennst du dich irgendwie Verlag? Dann könnte es ein Geschäftsbrauch geben, der Remittenden zulässt, aber auch da müsstest du nicht den vollen Preis zurückerstatten. Pass mal auf, ob dir die Buchhandlung irgendwelche Ankauf AGB zugeschickt hat, die Vertragsbestandteil wurden, dann könnte da was im Kleingedruckten über die Rücksendung stehen.

  • Ob deine Zeitschriften remittiert werden können, müsste aus deinen eigenen Geschäftsbedingungen hervorgehen. Ich verstehe es so, dass du mit Buchhandelsrabatt lieferst (ist nicht verkaufen) und die Zahlung an dich nur dann fällig wird, wenn die Buchhandlung die Exemplare tatsächlich verkauft.

  • Sorry, wie kommst du da drauf? Auf ihrer HP steht Vorkasse. Klarer kann man nicht ausdrücken, dass es um einen Kaufvertrag und nicht um einen Kommisionsvertrag gehen soll. Wirksam einbezogene AnkaufsAGB könnten etwas anderes sagen, Lese-Rienchens hat ja wohl keine VerkaufsAGB.


    @ Lese- Rienchen:Ich würde dir übrigens dringend raten dir von einem spezialisierten Juristen die Homepage überprüfen zu lassen, sobald du etwas über die Homepage verkaufst unterliegst du einer ganzen Reihe von Pflichten, die du vermutlich nicht alle erfüllst.

  • Zitat

    Original von Lese-Rienchen
    Das heißt, das ich nun 3 Stück mit 30% Rabatt verkauft habe? Unabhängig davon, ob der Buchhandel die verkauft oder nicht? Oder können die die Exemplare irgendwann wieder zurückgeben?


    Theoretisch ja, praktisch nein - Juristerei Hin oder Her.


    Der von Dir genannte Rabatt kommt vor, aber bei Verlagen mit diesen Konditionen bestelle ich nur, was ich muß. Der Rabatt hängt auch vom Produkt und der Verlagspolitik ab.


    "Tabellen, an die man sich halten muß", gibt es nicht. Der Rabatt muß "auskömmlich" sein, dem Handel also seine Geschäftstätigkeit ermöglichen. Über die Definition von "auskömmlich" werden seit Jahren immer wieder mehr oder weniger heftige Diskussionen geführt.


    Wenn im Buchhandel etwas liegen bleibt, wird meist nach Remission gefragt. Auch bei Festlieferung. Ob man zurück nimmt oder nicht, hängt manchmal vom Kunden ab, manchmal von den eigenen Erwartungen und Hoffnungen (künftige Umsätze!). Und es gibt natürlich die "ungefragten Remissionen". Je kleiner man ist, je weniger kann man sich dagegen wehren. Immerhin hat man dann die Ware zurück. Oft sogar noch in verkaufsfähigem Zustand.


    Allerdings beziehen sich meine Angaben auf Bücher, mit Zeitschriften habe ich überhaupt keine Erfahrung, da läuft vieles anders.


    Mit dem Anbieten über die private Webseite wäre ich extrem vorsichtig. Zum einen Stichwort Finanzamt (das könnte u. U. gewerblich sein, womit auch für die Webseite wieder andere Vorschriften gelten), zum anderen Stichwort Abmahnungen (Widerrufsrecht etc. pp. Und wenn Du das dann alles hast, darfst Du in ein paar Monaten wieder alles neu machen, weil das Recht schon wieder geändert wird. Man hat ja sonst nix Sinnvolles zu tun. :fetch )


    Frag mich ggf. per PN oder besser per Mail, wenn Du etwas wissen willst. :wave (Edit: Allerdings juristische Auskünfte kann ich natürlich keine geben.)
    (Für Joomla! gibt es ein sehr gutes, legal kostenlos einsetzbares, Shopsystem, das dauernd gepflegt wird, auch für 3.5 einsetzbar sein wird und nach meinem Kenntnisstand (wenn man alles richtig ausfüllt) rechtssicher ist - soweit man eine Webseite überhaupt rechtssicher bekommen kann.)

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von SiCollier ()

  • Deswegen habe ich Juristerei hin oder her, einen Spezialisten empfohlen, weil ich mich mit dem Käse immer erst beschäftige, wenn das Kind im Brunnen liegt, soll heißen eine Abmahnung da ist.

  • @ beowulf


    Das ist mir schon klar. Mein "Juristerei" bezog sich vor allem darauf:

    Zitat

    Sorry, wie kommst du da drauf? Auf ihrer HP steht Vorkasse. Klarer kann man nicht ausdrücken, dass es um einen Kaufvertrag und nicht um einen Kommisionsvertrag gehen soll. Wirksam einbezogene AnkaufsAGB könnten etwas anderes sagen, Lese-Rienchens hat ja wohl keine VerkaufsAGB.


    Wenn der Handel ein Exemplar zurückschickt und Gutschrift erwartet, macht es keinen Sinn, über AGB oder juristisch, wann und wie ein Kaufvertrag zustande kommt, zu streiten.


    In dem Moment, in dem man Waren anbietet, wird es kompliziert. Wobei die juristischen Hürden heute so hoch sind, daß ich mich frage, weshalb man nicht gleich ein Gesetz erläßt "Webseiten dürfen nur von Großunternehmen, die eine Heerschar Anwälte bezahlen können, betrieben werden." Das wäre wenigstens ehrlich.


    Ich bin (privat) seit deutlich über 35 Jahren typischer Versandhandelskunde. Aber was heute in dem Bereich für Vorschriften dauernd und dauernd geändert werden, von wem ich mich dauernd "belehren" lassen muß (nachdem ich dort etwa 38 Jahre schon Kunde bin) - lassen wir das lieber, das ist ein Reizthema für mich.


    Aus dem Grund habe ich auch auf meinen privaten Seiten ein vollständiges Impressum incl. zur Sicherheit "Redaktionelle Inhalte". Nachdem ich kürzlich etwas von irgendeinem Urteil gelesen habe (in einem Rechtsnewsletter, weiß nicht mehr, welches) habe ich also auf allen Webseiten die Impressumsangaben neu gemacht.


    Das auch als Hinweis an Lese-Rienchen (ich habe übrigens denselben Impressumsgenerator benutzt wie Du). Der Betreiber dieser Webseite (eine Anwaltskanzlei) bietet übrigens einen kostenlosen Newsletter an, den ich abonniert habe. Vieles betrifft mich nicht, aber manches doch. Wäre vielleicht auch für Dich interessant! :wave

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Vielen vielen Dank für eure Hilfe!!!! Es ist so unglaublich kompliziert, wenn man in diesem Land etwas gegen die eigene Arbeitslosigkeit tun möchte. Nach meinem Studium wollte ich arbeiten, bekam aber nichts. Ich brachte einige Projekte ans Laufen und habe eine kleine Zeitschrift herausgebracht. An der habe ich bisher noch keinen Cent verdient und nichtmal das Geld für die Druckkosten habe ich raus. Ich habe mir bei vielen Leuten Geld dafür geliehen und meine Schulden stottere ich jetzt ab. Sollte ich irgendwann alle Exemplare verkauft haben, dann bleibt kaum etwas übrig. Ich lebe von meinem kleinen Teilzeitjob und vor allem, weil mein Mann mich mit durchfüttert. Gut das ich mein Studium nicht nur deswegen abgeschlossen habe, weil ich Geld verdienen wollte, sondern weil das mein Traum war. Sonst wäre ich verzweifelt.


    Nun aber zurück zum Thema: Für diesen kleinen "Nebenerwerb" habe ich mich Selbstständig gemacht, ein Gewerbe angemeldet und die Zeitschrift im Eigenverlag herausgebracht. Wenn ich mir das jetzt alles so durchlese, was ihr schreibt, werde ich den Hinweis auf den Verkauf von der Homepage nehmen und nur darauf verweisen, wo die Zeitschrift erhältlich ist. Dann müsste das mit dem Hinweis auf die Zeitschrift doch in Ordnung sein, oder?


    Zudem werde ich die 3 Exemplare nun eintüten und eine Rechnung beilegen, in der ich 30% Buchhandelsrabatt gewähre.


    Am Ende nochmal vielen Dank :knuddel für die zahlreichen Hinweise zu den rechtlichen Aspekten meiner Homepage!!!! Das hätte echt schief gehen können :-(

  • Wenn Du sowieso ein Gewerbe angemeldet hat, ist mein früherer Hinweis obsolet. Es ist nur so, daß es passieren kann, wenn man auf einer privaten Webseite z. B. Links zu Versandhändlern hat oder selbst verkauft, daß das als gewerblich eingestuft und steuerlich relevant wird.


    Das von mir oben verlinkte Shop-System setzt auf Joomla auf und ist relativ leicht zu handhaben. Auch gibt es dafür beim Programmierer (der allerdings nur Englisch versteht, obwohl das eine deutsche Firma ist) ein aktives Forum, in dem Fragen (meist) beantwortet werden. Das System ist sehr flexibel und Du könntest es leicht in Deine Webseite einbauen. Wenn Du dann alle dort im Programm (eigentlich Skript) vorgesehenen Texte eingetragen hast, ist Dein Angebot mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rechtssicher. (So wurde das Template nach der letzten Rechtsänderung extra für den Deutschen Markt entsprechend angepaßt.)


    Außerdem kannst Du weitere Hefte einfach als neuen Artikel anlegen und so problemlos ins Angebot einfügen.


    Das hier verlinkte "Buch" ist mein einziges Kindle-Werk, das ich je erworben habe (und auf dem PC lese). Als ich begann, konnte ich dort drinnen alles finden, was ich zum Shop einrichten brauchte. Der Autor schreibt auch im erwähnten Forum dauernd mit.
    :wave
    .

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")