Beiträge von Maarten

    Das Verhältnis ist aber insgesamt relativ konstant bei zehn zu eins.


    Ich weiß nicht, ob es ein Ausdruck irgendeines Ismus' ist, wenn man festhält, dass es für Säuglinge vermutlich einen Ticken besser ist, wenn die Mutter die ersten Monate begleitet. Aber selbst wenn das irgendwie istisch wäre: Mir doch egal.

    Die Gesellschaft hat Vorkehrungen getroffen, damit das funktionieren kann. Theoretisch.

    Bei unserem ersten Kind bin ich zuhause geblieben. Mir wurde damals vom Geschäftsführer meines wichtigsten Kunden gesagt, er habe gehört, ich würde mich auf's Altenteil zurückziehen. Genau so meinte er das auch.

    Finanziell war es eine vollkommen unsinnige Entscheidung und das wird meistens so sein, da in Beziehungen statistisch meist der Mann älter ist. Deswegen ist es finanziell meist sinnvoller, die Frau bleibt zuhause. Das wiederum führt zu einer Verstärkung des Effekts. (Und wenn es dann Statistiken gibt, die versuchen, diesen Effekt, der tatsächlich da ist, wieder rauszurechnen, ändert es nichts daran, dass er natürlich trotzdem wirkt.)

    Es liegt nicht an der Einstellung des Geschäftsführers, als er in einer großen Firma gearbeitet hat, hat er es genau umgekehrt gehandhabt. (Ich erinnere mich an einen Fall, als er gegen den Willen aller Personaler einen junge Frau durchgeboxt hat, die in der Personalabteilung abgelehnt wurde mit den Worten 'Du willst wirklich das Kopftuch einstellen?' Das ist jetzt etwa 20 Jahre her, Firma mit Marktkapitalisierung heute etwa 300 Millionen, IT).


    Es spiegelt lediglich unsere Gesellschaft.

    Ein Geschäftsführer, den ich kenne, der sehr progressiv unterwegs ist - ohne das jetzt näher auszuführen - stellt nur ungern junge Frauen ein, weil die Belastung für die relativ kleine Firma zu groß ist, wenn sie in Erziehungsurlaub gehen.

    Was mich an der CDU stört, ganz unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung: Es führt immer zu einer Überbetonung von bayrischer Landespolitik auf Bundesebene.

    Ich beobachte einigermaßen erschüttert, dass sich selbst sehr kluge Menschen auf social media nach der Inauguration des Apfelsinenpräsidenten unaufhörlich und mit großer Energie darüber echauffieren, dass man Musks eigenartige Gestik als Hitlergruß interpretieren könnte, und dass Zuckerberg möglicherweise der Freundin von Bezos in den Ausschnitt gelinst hat. Tonnenweise. Kilometerlang. Ich kann die Memes schon nicht mehr zählen, die sich damit befassen. Und ich verstehe es nicht. Weil erstens diesen Typen komplett egal ist, ob man ihnen den Hitlergruß oder Sexismus unterstellt, ganz im Gegenteil: Sie stehen ja dafür, zur alten, robusten Ruppigkeit im Umgang miteinander zurückzukehren. Tabus und Moral waren gestern, jetzt ist wieder neanderthalerische Stärke angesagt.

    Aber zweitens ist das eigentliche Problem ein ganz anderes. Und um Universen größeres. Social media kontrolliert das Meinungsbild, wie das kein Medium zuvor getan hat, und das betrifft nicht nur die Haltung zu relevanten Themen, sondern vor allem den Umgang miteinander.

    Diese Memes, die sich mit Musk und Zuckerberg hierzu befassen, sind Teil des gesellschaftlichen Kampfes in den social media. Es ist ja schon ein Dagegenhalten notwendig.
    Und es ist in dem Fall sicherlich auch ein Ventil für viele Menschen in den USA, deren Frust ich sehr gut nachvollziehen kann.

    Hallo, Maarten.


    Ich denke, die Menschen, die sich auch selbst für Rechtsextremisten halten, und diejenigen, die sich (mehr) Autorität wünschen, unterscheiden sich höchstens in Marginalien. Es geht um Elitarismus, um Feindbilder, um Härte gegen solche, die vermeintlich nicht dazugehören, um das Recht der Stärkeren und unterm Strich vor allem um ungebremsten Egoismus. Es mag ja sein, dass sich "nur" zwei bis fünf Prozent tatsächlich auf Hitlerbildchen einen abhobeln, aber die anderen zehn bis zwanzig Prozent wünschen sich mindestens etwas Hitlerartiges als, äh, Führungskraft.

    Rational sehe ich das auch so. Deswegen hatte ich vor ein paar Tagen ja geschrieben: Die AfD wird gewählt, nicht obwohl, sondern weil sie gesichert rechtsextrem sind. Weil sie irrationalen Zorn und Zerstörung versprechen.

    Irrational habe ich Hoffnung.
    Und die 2-5%... ;-)

    Ich bemühe in diesem Zusammenhang immer wieder gerne die Leipziger Autoritarismusstudie. Die kommt regelmäßig zu dem Ergebnis, dass im zivilisierten Westen gesamtgesellschaftlich ungefähr 10 bis 14 Prozent der Leute zu autoritären Strukturen neigen und diese bevorzugen würden. Im Osten (der Republik) sind es mehr als 25 Prozent.

    Ich denke, die Zahlen sind vergleichbar, sie werden sich daraus ergeben, wie eng man die Grenzen um Rechtsextremismus legt. Und da sehe ich das eigentliche Wahlpotenzial der AfD tatsächlich nur bei diesen 2-5%, was sich aus meiner rechtsextremen Einschätzung der AfD ergibt.

    Vielleicht will ich aber auch nur die Gesellschaft als besser ansehen, als sie ist.


    Edit: Die Geschwindigkeit mit der wir von einer shitstorm-dominierten Gender-Thematik in Richtung von autoritären Strukturen rutschen, ist erschreckend, aber auch verständlich. Es ist der gleiche Mechanismus bei einem anderen Ziel.

    und das betrifft nicht nur die Haltung zu relevanten Themen, sondern vor allem den Umgang miteinander

    Das trifft mitten in die Aussichtslosigkeit, die ich diesen Entwicklungen gegenüber empfinde.


    Um's auf die Bundestagswahl zurückzubringen: Jetzt also gibt es keine Einspruchsmöglichkeit mehr gegen die Einschätzung der Sachsen-AfD als gesichert rechtsextrem. In einer durchschnittlichen demokratischen Gesellschaft wäre das automatisch das Aus für die AfD bei der kommenden Wahl (eigentlich wäre schon die initiale Einschätzung das gewesen, nicht erst die endgültige Bestätigung jetzt), denn in einer durchschnittlichen demokratischen Gesellschaft liegt der typische Anteil rechtsextremer Menschen bei 2-5%.

    In der Mitte Studie 2022/2023 sind die Auswirkungen von Social Media auf unseren Umgang miteinander deutlich sichtbar. Hier z.B. in der Bewertung der Menschen, die wir mehrheitlich gewählt haben (Ursache/Wirkung ist hier meine Meinung, nicht der Studie entnommen):

    Zitat

    So denken beispielsweise inzwischen 32 %, »die Medien und die Politik würden unter einer Decke stecken« (2020/21: 24 %). Zudem stimmen in der aktuellen Mitte-Studie mit 30 % fast doppelt so viele Befragte wie noch vor zwei Jahren der Aussage zu: »Die regierenden Parteien betrügen das Volk.« und ein Fünftel meint: »Unser Land gleicht inzwischen mehr einer Diktatur als einer Demokratie.« (2020/21: jeweils 16 %).

    Die AfD hat das erkannt, deswegen auch die weitere Radikalisierung beim Parteitag und die unmittelbar erkennbare Anlehnung ihres Wahlslogans dort an die von Höcke genutzte SA-Parole. Eigentlich liegt der statistische Anteil Rechtsextremer in demokratischen Gesellschaften bei 2-5%, mehr Stimmen dürfte die AfD also in einer funktionierenden Gesellschaft nicht bekommen können.

    Die in Social Media propagierte Dysfunktionalität unseres Staates führt dazu, dass wir dysfunktionale Staaten bekommen werden. Es ist eine selbsterfüllende Prophezeiung. Die Menschen, die glauben, dass wir einen dysfunktionalen Staat haben, feiern Parteien, die zu einem dysfunktionalen Staat führen.

    Musk hat diese Mechanismen sowieso längst erkannt und nutzt sie perfekt.

    Menschen sind Raubtiere. Es gibt eine lange mühevolle Entwicklung uns in dieser Hinsicht selbst zu kultivieren. 'Social Media' führt uns zu unseren Instinkten zurück. Wenn diese Entwicklung weiter geht, wird der Stärkste der Rudelführer, die Schwächsten Futter.

    Guten Morgen Tom,

    unterschiedliche Meinungen sind wunderbar.
    Aber lass uns gerne Meinungen und Fakten trennen:
    - Fakt ist, ich liebe es ausufernd zu diskutieren und
    - Meinung: ich kenne niemanden der so eloquent diskutiert wie Du. Wenn Du dann auch noch dagegen diskutierst: Wunderbar! Sorry, wenn es zu ausufernd war bzw. ist.

    - Fakt: Es ist die Meinung eines Bundesrichters, dass sich Schwarzfahren am ehesten mit - verkürzt - Falschparken vergleichen lässt. (Hmm, wie bewertet man das?)

    - Fakt: Man kann nicht von Schwarzfahren betroffen sein, es ist eine aktive Handlung, die einen dazu macht. Die Gruppe der von der Gesetzgebung Betroffenen sind eben nicht die Schwarzfahrer, sondern die, die dafür in den Knast landen. Und das ist die homogene Gruppe, um die es geht. Nicht die Schwarzfahrer. Es geht auch nicht um die Handlung, sondern um die konkreten Auswirkungen dieser Gesetzgebung. (Hmm, oder war hier schon 'ne Meinung mit drin?)

    - Fakt: Diese Gesetzgebung kostet einen Haufen Geld und zwar nicht die Schwarzfahrer, sondern den Steuerzahler.

    - Fakt: Ich sehe überhaupt keinen Grund, Falschparker stärker zu sanktionieren. Weiß nicht, wie Du auf die Idee kommst.

    - Fakt: Mir hat es sehr viel Spaß gemacht dieses Thema hier zu vertiefen.

    - Fakt: Und ich hoffe, Dir auch.

    - Meinung: Ja, mit der Bundestagswahl hat es wirklich nichts mehr zu tun. Wie gesagt, ich sehe es als Ersatzhandlung, weil wir nicht wissen, wie wir mit den Prognosen umgehen sollen. Wie ist das bei Dir?

    Edit:
    - Meinung: Ja, man sollte die Gesetzgebung beim Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit machen.

    - Keine Meinung: Zu PKWs habe ich in diesem Kontext überhaupt keine Meinung. Warum auch?

    Edit2:
    Ich bin ja schon ein bisschen neidisch auf das Berliner "S"-Ticket. Bei uns kostet das günstigste Monatsticket , es heißt "XL", ist aber nur das relativ kleine Stadtgebiet, 52,- Euro. Für Personen, die die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen (Regelbedarf ist derzeit 563 Euro), kostet es 41,50...
    (Ja, schon gut, ich höre jetzt wirklich auf...)

    So, ich hatte noch ein paar Zitate versprochen.

    Hier eine Stellungnahme von einem Bundesrichter:

    Zitat

    Vergleichbar erscheint das einfache „Schwarzfahren“ im öffentlichen Personennahverkehr am ehesten mit der unberechtigten Inanspruchnahme von bewirtschafteten Parkflächen in der Stadt. Auch dabei wird eine der Mobilität dienende Leistung in Anspruch genommen, ohne dafür ein Entgelt (regelmäßig bis 10 Euro) zu zahlen.


    Und:

    Zitat

    Faktisch führt die strafrechtliche Ahndung des „Schwarzfahrens“ ganz überwiegend zu einer Bestrafung sozial Schwacher, die sich das Fahren im öffentlichen Nahverkehr vielfach nicht leisten können, während Personen mit höheren Einkommen von der Strafverfolgung durch Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts praktisch ausgenommen sind. Gerade in der heutigen Zeit hat die Teilhabe am öffentlichen Personennahverkehr aber eine grundlegende soziale Dimension, die bei der Frage der Strafbedürftigkeit nicht ausgeklammert werden darf.

    nachzulesen hier: https://www.bundestag.de/resou…gnahme-Mosbacher-data.pdf

    Und der ist tatsächlich nicht aus meiner Bubble... ;-)

    Nach dieser Argumentation wäre es sogar eine offene Form.


    ... Die Annahme, das wäre so gemacht worden, um Autofahrer noch besser aufzustellen und die ohnehin nichtswürdigen Öffinutzer noch weiter zu drangsalieren, wird einfach als Axiom akzeptiert, ohne sie weiter zu hinterfragen.

    ...

    Ich komm mir ja schon fast wie ein Verschwörungstheoretiker vor... 😉


    Nur, habe ich so nicht argumentiert...


    Ich meinte, wie gesagt, eine 'eher versteckte Form von Klassismus' (ja, ich bin selbst schuld, ich lasse viel zu viel Interpretationsspielraum...)


    Wie der Artikel zeigt, wirkt es sich konkret weit überwiegend für sozial sehr schwierig aufgestellte Menschen aus, dass Schwarzfahren eine Straftat ist.


    Und darum geht es ja, wen betrifft diese Einordnung als Straftat tatsächlich? Wer kommt tatsächlich deswegen in den Knast von denen die erwischt werden? Es sind eben typischerweise diese Verstösse gegen die Bewährung oder die Erzwingungshaft.


    Mit verdecktem Klassismus meinte ich dabei keine bewusste oder unterbewusste Entscheidung zu Klassismus und eben auch keinen sichtbaren Klassismus. Sondern einen Klassismus, der sich multifaktoriell durch die Umstände ausgeprägt hat, der im Einzelfall nicht erkennbar ist, sondern nur in der Statistik.


    Diese Gruppe, die wegen Schwarzfahren in den Knast kommt, hat offensichtlich nicht den Einfluss, dass etwas daran geändert wird, obwohl der Strafvollzug bei dieser Gruppe weder ökonomisch noch gesellschaftlich sinnvoll ist (siehe Artikel).


    Ja, beim Vergleich mit dem Parken fließt dann tatsächlich auch eine persönliche Sicht mit ein. Du hast da einen Punkt.

    Nö. Du machst Dich nicht "beim Parken" strafbar, sondern durch die Verwendung von Falschgeld.

    Ich hatte extra Plastikchip geschrieben, um Falschgeld auszuschließen. Wie wäre Streichholz? ;-)
    Ich beziehe mich dabei auf:

    Zitat

    §265a Wer die Leistung eines Automaten ... in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten.

    Aber ja, ich weiß nicht, ob es diese Auslegung wirklich gibt...


    Diese vermeintlich Abwägungsdiskussion, die das Schwarzfahren gegen das Falschparken auszuspielen versucht (oder umgekehrt) ist überwiegend und ihre Ursprünge betreffend nicht wirklich eine juristische oder soziale/gesellschaftliche, sondern eine ideologisch intendierte.

    Tatsächlich habe ich nur nach einem gut greifenden Beispiel gesucht und wusste nicht, dass genau dieses Beispiel bei diesem Thema verwendet wird (wie in dem von Salonlöwin zitierten Artikel).

    Tatsächlich habe ich dieses Beispiel gewählt um den gesellschaftlichen Aspekt in den Vordergrund zu stellen: Die, die sich ein Auto leisten können, können straffrei dem Park-Entgelt entgehen, obwohl es für sie eine relativ geringe Summe ist. Und im Falle des Falles ist auch die finanzielle Strafe relativ gering.

    Die, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen im Falle des Falles bereits sehr viel mehr zahlen und machen sich zusätzlich dabei auch noch strafbar.

    Für mich ist es eher eine versteckte Form von Klassismus.
    Und der von Salonlöwin zitierte Artikel scheint mir diese gesellschaftliche Komponente durchaus zu spiegeln.


    Edit: Und um nicht falsch verstanden zu werden: Ich fände es vollkommen absurd, wenn Parken ohne zu zahlen, strafbar wäre.

    Ich kann Schwarzfahrer schon verstehen. Der öffentliche Nahverkehr in Köln ist mitnichten günstig. Ins Theater fahre ich inzwischen lieber mit dem Auto - wenn ich Glück habe, gibt's einen Theatertarif für 5-6€. Zwei Einzeltickets in die Innenstadt kosten über die App inzwischen 9,70€, ein Gruppenticket 22,31€. Da vergeht mir die Lust auf Bus und Bahn.

    Ok, dann hat Tom mit seiner Einschätzung wohl doch recht... :-( ;-)

    Zumindest bekommt man bei der Diskussion dieses vergleichsweise sehr einfachen Themas eine ganz vage Ahnung davon, was die Umsetzung eines so komplexen Themas wie eine Cannabis-Legalisierung bedeutet.

    Salonlöwin Vielen Dank für den Artikel, der die Problemlage aus verschiedenen Blickrichtungen beleuchtet.

    Es ist nicht sinnvoll, prinzipielle Fragen des Rechts unter ökonomischen Aspekten zu betrachten, wie es beispielsweise der von Dir verlinkte Artikel macht, Salonlöwin. Dabei geht es um die vermeintliche Schwere der Tat, die sich nicht ökonomisch bewerten lässt oder lassen sollte, aber auch um die ökonomischen Folgen für die Gesellschaft. Bei dieser Art von Betrachtung landet man sehr schnell beim Utilitarismus. Eine Gesellschaft sollte es sich leisten können, auch dann Vergehen gegen ihre Ordnung zu verfolgen, wenn das bei einzelnen Vergehen ein vermeintliches Missverhältnis zwischen Aufwand und Schaden durch das Vergehen selbst nach sich zieht. Und die Betrachtung von Strafbarkeit sollte sich nicht daran orientieren, ob ein Vergehen besonders "beliebt" oder verbreitet ist oder auch nicht. Das sind keine relevanten Aspekte.

    Das ist natürlich richtig.

    Aber es gilt natürlich auch das Argument, das im Fazit der Artikels aufgeführt wird:

    Zitat

    114 Millionen EUR wendet der Staat jedes Jahr auf, um das Fahren ohne Fahrschein zu verfolgen, zu verurteilen und die Urteile zu vollstrecken. Die Zahl verdeutlicht, welche erhebliche Kapazitäten die Strafverfolgung des § 265a StGB bindet. Man kann einwenden, dass das kein Argument gegen die Strafbarkeit darstellt. Denn Strafrecht dürfe nicht nach Kassenlage erfolgen: Nur, weil man Geld sparen müsse oder wolle, dürfe man Straftaten nicht weniger verfolgen. In einem System, welches an allen Stellen, von der Polizei, über die Gerichte bis zum Strafvollzug, über zu hohe Arbeitsbelastung, mangelnde Ausstattung und Sorgen bezüglich der zukünftigen Stellenbesetzungen klagt, kommt es aber darauf an, die Schwerpunkte richtig zu setzen. Statt ein Delikt, welches am untersten Ende der Strafbarkeit liegt, zu verfolgen und wenn nötig sogar bis zum letzten Tag (Ersatz-)Freiheitsstrafe zu vollstrecken, könnte man dieses Geld und Personal in strafrechtlich dringlichere und gesellschaftlich relevantere Bereiche stecken.

    Betrachtet man den Justizvollzug, so ist die Zeit, die dort für diejenigen, die wegen § 265a StGB eine kurze (Er-satz-)Freiheitsstrafe antreten, Zeit die nicht zur Verfügung steht für die Arbeit mit Menschen, die lange in Haft sind. Sie fehlt für deren Entlassungsvorbereitung und auch für Resozialisierungsprogramme. Dieses Problem wird in den kommenden Jahren aufgrund des bereits bestehenden und zukünftig weiter wachsenden Personalmangels noch verschärft werden. Von der Justiz weiß jede:r Bürger:in, dass es sehr lange dauert, bis Straftaten tatsächlich verhandelt werden, ein Jahr oder länger ist keine Seltenheit. Wäre die Justiz befreit vom Bagatelldelikt Fahren ohne Fahrschein, so bliebe mehr Zeit für die Ermittlung und Bearbeitung anderer Delikte, die einen deutlich größeren gesellschaftlichen oder persönlichen Schaden anrichten.

    Auch die Verkehrsbetriebe hätten nichts zu befürchten, da sie weiterhin mit der Androhung des erhöhten Beförderungsentgeltes abschrecken können.

    Und worüber ich noch nicht nachgedacht hatte:
    In dem Moment, wo ich mir das Parkticket mit einem Plastikchip ziehe, der vom Automaten akzeptiert wird, mache ich mich beim Parken strafbar.

    Hingegen nicht, wenn ich mir die Leistung erschleiche, indem ich einfach kein Ticket ziehe.

    Edit:
    Resozialisierungskosten und die dazu zu leistende Arbeit sind übrigens in obigen Kosten nicht enthalten.

    Bevor es jetzt völlig abstrus wird: Das ergibt sich schlicht und ergreifend aus der systematischen Einordnung der Tatbestände; die Zuordnung erfolgt nach ihrem Unrechtsgehalt.

    Betrug stellt einen Straftatbestand nach § 263 StGB dar, während es sich bei einem Parkverstoß um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 56 OWiG handelt; dessen Unrechtsgehalt weit weniger schwer als der eines Straftatbestandes wiegt.

    Ja klar, juristisch ist das so.

    Die Frage ist ja, woher sich diese unterschiedliche Schwere des Unrechtsgehalts ergibt, die diese unterschiedliche Gewichtung rechtfertigt.

    Jedenfalls nicht aus der Höhe der Ticketkosten und auch nicht aus der Art des Vergehens.
    Woher dann?

    Anscheinend auch nicht, weil die Gesellschaft es so empfindet:
    https://de.statista.com/infogr…erung-des-schwarzfahrens/

    Ich weiß nicht wirklich, wo der verlinkte Wikipedia-Artikel hilft?

    https://www.uni-potsdam.de/de/…/strafrecht/schwarzfahren

    Die Norm steht im Abschnitt über ,,Betrug und Untreue‘‘. Diese Einordnung zeigt dass es sich bei § 265 a StGB um ein mit dem Betrug verwandtes Vermögensdelikt handelt. Schwarzfahren heißt juristisch korrekt „Erschleichen von Leistungen“. Die Leistung, die der Täter erschleicht, ua. die Beförderung durch ein Verkehrsmittel, muss entgeltlich sein. Hierauf muss sich auch der Vorsatz des Täters beziehen. Im Gesetz steht: „in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten“.

    Und jetzt erkläre mir mal den Unterschied dazu, wenn jemand parkt ohne ein Ticket zu ziehen.

    Edit:
    Zur Abgrenzung Eigentumsdelikt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/…B6gensdelikt_(Deutschland)

    Tom, ebenfalls bei allem Respekt. Eigentumsdelikte sind eine Untergruppe der Vermögensdelikte, sie richten sich gegen Eigentum. Betrug ist kein Eigentumsdelikt. Erschleichung von Leistungen gehört zu den Betrugsdelikten und damit (genauso wie Raub als Eigentumsdelikt) zu den Vermögensdelikten.

    Schwarzfahren und Parken ohne Ticket sind exakt das gleiche, es wird eine angebotene Leistung wahrgenommen ohne dafür zu bezahlen.

    Der Unterschied ist rein juristisch, das eine wird als Straftat definiert, das andere als Ordnungswidrigkeit. Es könnte genauso auch andersherum sein.

    Das ist mindestens juristisch falsch.
    Aber auch praktisch.

    Der juristische Teil ist definitiv richtig:
    Erschleichen von Leistungen ist kein Eigentumsdelikt. Es ist ein Betrugsdelikt und gehört damit zu den Vermögensdelikten, nicht den Eigentumsdelikten. Deswegen passte Dein Beispiel mit dem Raub auch nicht.

    Und auch praktisch ist es richtig. Da kann ich nur nicht dagegen argumentieren, da Du lediglich eine Behauptung aufgestellt hast ohne Argument.

    Aber trotzdem mal der Versuch (praktisch, nicht juristisch):
    Parkraum ist ein Vermögen. Die Überlassung der Nutzung davon ist eine Leistung. Wenn für diese Leistung eine Nutzungsgebühr erhoben wird und diese nicht entrichtet wird, handelt es sich um Leistungserschleichung, also Betrug an den Leistungserbringer.