Maarten Das sind nur Nebenargumente. Leistungserschleichung ist ein Eigentumsdelikt, Falschparken nur dann, wenn man philosophisch wilde, sehr brüchige Hebel ansetzt. Schwarzfahren gilt ja nicht nur für die Öffis, da passiert es lediglich am häufigsten.
Eigentumsdelikte fallen unter Strafgesetz, feddisch. Das kann einem in vielen Fällen (siehe Raub oben) ungerecht vorkommen, aber es ist ja mitnichten so, dass jeder Schwarzfahrer in den Knast kommt, ganz im extremen Gegenteil. Das wird nur gerne kolportiert, um die Argumentation zu bekräftigen.
Tom, ich habe genau das eben gerade nicht geschrieben, dass jeder Schwarzfahrer in den Knast kommt.
Meine Argumentation war ja genau umgekehrt.
Dass Schwarzfahren eine Straftat ist, ist für die Meisten vollkommen bedeutungslos. Es trifft eine sozial schwach aufgestellte Gruppe und produziert dabei nicht nur unnötig Kosten, sondern verstopft dabei auch noch die Justiz, die sich damit beschäftigen muss und ohnehin überlastet ist und konterkariert tatsächlich häufiger als man denkt die Bemühungen der Bewährungshilfe (was wiederum meinem Erfahrungshintergrund entspricht). Es wäre wirklich ausreichend es mit einem Ordnungsgeld zu belegen. Und das wäre auch ohne weiteres z.B. für die Öffis von der sonstigen Erschleichung von Leistungen abzugrenzen, wenn man das wollen würde.
Edit: Und Schwarzfahren ist kein Eigentumsdelikt. Und das zur Verfügung stellen von Parkraum ist eine Leistung. Da braucht's keinerlei Philosophie...