Hausbau?!

  • Hingehen, nachfragen und noch mal erläutern lassen. Die Erläuterung der Genehmigung ist übrigens kostenlos. Komisch ist nur, dass sie dazu im Vorbescheid keine Begründung geliefert haben. :gruebel


    Vielleicht erkennt auch der Architekt, warum sie die Garage versetzt haben. Falls es einen B-Plan gibt, könnten da neben den überbaubaren Grundstücksflächen auch Baulinien und Baugrenzen eingezeichnet sein. Baugrenzen kann man unterschreiten, bei Baulinien wird das schwieriger. Die Baulinien sind meistens zwingend.


    Ich würde aber immer fragen, ob Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans denkbar sind und wie aussichtsreich so ein Antrag ist. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Manchmal entscheiden die Bauämter über solche Ausnahmen oder Befreiungen, aber in manchen Kommunen - besonders in kleinen - befasst sich auch schon mal ein Ausschuss, also die Politik mit so einem Kinderkram.


    Wenn der Architekt die Gemeinde kennt und schon öfter mit denen zusammen gearbeitet hat, kann er das vielleicht auch schon einschätzen.


    Eine Bauvoranfrage entscheidet übrigens schon bindend über die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens. Sie kann damit also auch schon einen Teil der späteren Genehmigung regeln, macht die Baugenehmigung aber nicht entbehrlich.

  • Danke Idgie,
    bei uns kam das Schreiben von der Kreisverwaltung, die Gemeinde hatte vorab bereits mündlich zugestimmt. Da wir daraus auch nicht ganz schlau werden, hat der Mr. sich gestern schon mit seinem Bekannten (Architekt) getroffen und die beiden haben sich ausgetauscht... gemeinsam haben wir dann die Tage noch mal einen Termin, wenn der Architekt sich das angesehen hat, der wurd da wohl auch nicht ganz schlau draus.... :gruebel


    Erleichtert sind wir allerdings schon mal wirklich, daß wir diese Grenze von 3 m zur Straße unterschreiten dürfen, sonst wäre es an einer Seite nämlich sehr eng geworden...

  • Aha. In dieser Konstellation ist es so, dass die Kreisverwaltung als Bauordnungsbehörde für die Genehmigung zuständig ist, aber die Gemeinde natürlich ihre Planungshoheit behält, d. h. sie stellt die Bebauungspläne auf und entscheidet auch über die Ausnahmen und Befreiuungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und damit auch über die Einhaltung von Baugrenzen und -linien. Der Kreis übernimmt dann diese Entscheidungen in seine Genehmigung und kann sich auch nicht allein über die Entscheidung der Gemeinde hinwegsetzen.


    In den Fällen kann es hilfreich sein, direkt bei der Gemeinde nachzufragen, warum die Entscheidung so ausgefallen ist. Meist hat die Gemeinde ein Planungsamt. Da kann euch aber auch der Architekt behilflich sein. Ich würde nachfragen, welche Alternativen da denkbar sind, damit ihr euch mit der Zufahrt zur Garage ncht das ganze Grundstück verschandelt. Viel Glück. :wave

  • Ja, der wirkte wohl auch sehr zuversichtlich, daß man das noch ändern kann... mal abwarten.


    (Erwähnte ich, daß das eh so ein Kuhkaff ist, daß da jeder jeden kennt?) :lache



    Edit:
    So es wird schon wieder ein wenig konkreter.
    Der Architekt hat jetzt unsere laienhaften Zeichnungen, was wir uns wie vorstellen, und kümmert sich auch weiter um die Bauvoranfrage / Genehmigungen etc.
    Außerdem konnten wir feststellen, daß wir ein wenig zu hoch kalkuliert haben und das was wir wollen auch etwas (etwas ist gut, wenn man von solchen Beträgen im 5stelligen Bereich spricht :rofl) günstiger zu realisieren ist.
    Find ich schon mal gut.


    Außerdem scheint um uns rum grad irgendwie jeder zu bauen oder zu kaufen, sprich man hat zig Ansprechpartner und kann gucken, was man genauso machen will und was man eher nicht realisieren möchte.


    Außerdem haben wir für eine klare Aufteilung der Arbeit gesorgt. :chen
    Während der Mr. mit seinen Kumpels die Eigenleistung ausführt, habe ich für alle zu kochen und dabei auch noch gut auszusehen, um die Motivation zu steigern... :rofl
    Im Vergleich zum Schubkarrenschieben und Steinekloppen, traue ich mir das tatsächlich zu.

  • BJ will bauen, ich fall vom Glauben ab! :-]


    Wir stecken ja nun voll drinne, im Mai war Baubeginn, vor Weihnachten wollen wir drin sein.


    Waren ja bei Baubeginn unverheiratet. Haben uns über die Kreditsumme gegenseitig mit einer Risiko-Lebensversicherung abgesichtert, falls einem von beiden was passiert, damit der andere nicht die Bank an der Backe hat.
    Nun sind wir verheiratet, ich denke da würde dann im Fall einer Trennung halbe-halbe gelten... Aber davon geht man ja erstmal nicht aus.


    Wir haben uns in ner Musterhaussiedlung Eindrücke geholt, hatten dann ne grobe Vorstellung davon wie es aussehen soll, die Räume aufgeteilt werden sollen etc. Alles andere, also das Energiekonzept und davon abgeleitet die Bauweise stand schon fest- es sollte ein Passivhaus werden.
    Mit unseren Vorstellungen sind wir zum Architekten, und der hat das alles zusammen gebracht.


    Die "Papierkramphase" dauerte ewig an. Die Mühlen unserer Ämter mahlen langsam. Bin bald wahnsinnig geworden. Mussten aber auf das letzte Zettelchen noch warten, denn es sind einige Fördermittel im Spiel, und die wollten wir uns nicht verscherzen.


    Und nun läufts. Eigenleistungen werden wir nur im Innenausbau erbringen. Fußböden. Malerarbeiten. Bissl Trockenbau. Alles andere lassen wir machen. Da waren wir uns auch von anfang an einig.
    Es ist stress, denn man muss den Leuten immer, wirklich immer auf die Finger gucken, und mein Mann ist ein Perfektionist :-]
    Wir haben aber bis jetzt noch nicht den Spaß verloren und auch noch genügend Freiräume. Warum? Weil uns das beiden wichtig ist.
    Entgegen vieler Prophezeiungen, dass unsere Beziehung unter dem Bau leiden wird, muss ich sagen, dass alles läuft.


    Mit der Firma sind wir mal mehr zufrieden, mal weniger. Wenn wir von anderen hören, sind wir noch gut dran. Ärger gibts oft mal. Ich hab mich davon verabschiedet, dass es Firmen gibt mit denen Bauen wirklich entspannt möglich ist.

  • Zitat

    Original von Isjoeckel
    Klären solltet Ihr auch, wer im Falle des Todes eines Partners erbt - andernfalls erben evtl die Eltern Eurer Partner zur Hälfte mit.


    Das ist das was uns zur Zeit die Haare zu Berge stehen läßt. (und sogar das böse Wort "Hochzeit" ist gefallen :lache )
    Geht es überhaupt die Eltern / Geschwister gänzlich zu enterben und das Eigentum (Haus/Wohnung) dem nicht verheirateten Partner zu zu sprechen im Todesfall? Grundsätzlich traue ich zwar keinem meiner Verwandten zu, daß sie da auf ihr Recht pochen, aber weiß mans und das Grundstück ist nun mal vom Mr. Der wird sicherlich genug damit zu tun haben ohne mich die Kosten zu tragen und niemand anderen auszahlen können, ohne zu verkaufen.


    Und dann sind doch Erbschaftssteuer und co sicherlich enorm hoch, wenn man an einen nicht Verwandten vererbt, oder?


    @ Flöt
    Bei uns ist auch das Niedrigenergie-Haus geplant.
    Die Risikolebensversicherungen werden wir ebenfalls abschließen, daß haben wir uns schon überlegt.
    Der Termin beim Architekten gestern war sehr positiv und hat gezeigt, daß wir bisher mit etwas zu hohen Summen kalkuliert haben. Was zumindest mich schon mal ziemlich erleichtert hat.
    In Musterhaussiedlungen waren wir auch und wissen jetzt auf jeden Fall, was wir nicht wollen. :lache


    Die Fördermittel KfW und ähnliches haben wir auch im Hinterkopf, dann die Eigenheimzulagen und weiteres...
    Dienstag haben wir den ersten Termin bei der (ersten) Bank. Da bin ich mal gespannt.
    Habt ihr da noch Tipps für uns, worauf man bei der Finanzierung speziell achten muß?
    Ich hab mir jetzt schon einiges aus dem Netz ausgedruckt und werde mich am Wochenende einlesen, damit ich da nicht gänzlich dämlich stehe.


    Ich hab im Hinterkopf immer, daß man diese Vorgespräche auf jeden Fall nicht als Kreditanfage laufen lassen sollte, da man so seinen Score-Wert negativ beeinflußt, wenn man zu viele solche Angebote einholt. Stimmt das noch oder ist das überholt und wie mache ich dem Bankfritzen klar, daß ich lediglich ein Angebot und nicht direkt eine Anfrage stellen will?


    Wir werden nicht mit einer Baufirma bauen, sondern der Architekt und der Mr. werden sich um die einzelnen Firmen eigenständig kümmern. Bauleitung hat also der Architekt.
    Da der Mr. Schreiner ist und auch seine Kumpels fast alle handwerklich begabt sind, wird da wohl an Eigenleistung einiges gemacht werden. So genaue Vorstellungen haben wir da aber noch nicht.
    Jetzt wird erstmal das Grundstück neu eingemessen und ein Höhenschnitt gemacht, da es ein Hanggrundstück ist. Der Architekt bastelt und eine Zeichnung vom Außenkubus und dann gehts weiter mit unseren Vorstellungen innen.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Ich hab im Hinterkopf immer, daß man diese Vorgespräche auf jeden Fall nicht als Kreditanfage laufen lassen sollte, da man so seinen Score-Wert negativ beeinflußt, wenn man zu viele solche Angebote einholt. Stimmt das noch oder ist das überholt und wie mache ich dem Bankfritzen klar, daß ich lediglich ein Angebot und nicht direkt eine Anfrage stellen will?


    Das ist noch immer so. Der Bankfritze soll auf jeden Fall eine Konditonsanfrage und keine Kreditanfrage stellen. Die Konditionsanfrage wirkt sich nicht auf den Score aus (steht aber trotzdem als Vermerk in der Schufa).


    http://www.vergleich.de/inform…chufa/schufa-anfrage.html


    Anfrage Immobilienkreditkonditionen heißt es wohl genau.

  • Bezüglich des Erbes empfiehlt es sich, ein notarielles Testament abfassen zu lassen. Der Notar hat nämlich auch eine Beratungspflicht und er kann somit auch genau sagen wer wann und was erbt bzw. kann er auf die Wünsche der Erblasser eingehen. Bloß nicht selbst irgendwas basteln.


    Bezüglich des Hausbaues empfiehlt es sich immer die jeweiligen Bauabschnitte von einem Bausachverständigen begutachten zu lassen. das kostet zwar nicht unbedingt wenig, ist aber insofern gut angelegtes Geld, falls sich Bauherr und Architekt/Baufirma irgendwann einmal vor Gericht treffen. Zudem kann ein solcher Sachverständiger sofort auf Mängel aufmerksam machen. Diese Mängel könnten dann sofort beseitigt werden. Eine spätere Mangelbeseitigung ist oftmals nur Flickwerk. (Ich spreche hier aus Erfahrung.... :-)).


    Da die Hypothekenzinsen momentan sehr niedrig sind, sollte man die Hypothek auf 10 Jahre abschliessen. Als Tilgung würde ich immer so um die 3 % empfehlen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Babyjane
    In Musterhaussiedlungen waren wir auch und wissen jetzt auf jeden Fall, was wir nicht wollen. :lache


    Das ging uns auch so. Aber man bekommt ein gutes Gefühl für Wohnfläche und mögliche Raumaufteilungen. Wir waren auf jeden Fall schlauer am Ende. Das Verkaufsgequarke von einigen Verkäufern da war schon der Hammer. Nix wie weg, hab ich da immer gedacht...


    Mit dem KfW Kredit und Fördermitteln war gar nicht so leicht.
    Als wir die Antragsphase hatten, hatte die KfW alles eingefroren, bei den Fördermitteln sah es ähnlich aus weil im März noch nicht der Haushalt des laufenden Jahres abgesegnet war. Aber Glück gehabt.


    Was du sonst beachten kannst weiß ich nicht. Muss zugeben, dass ich da der Blindflansch bin und mein Mann alles durchgeguckt und geprüft hat. Hatten einige Angebote da. Für wen wir uns entschieden haben und auch wieder entscheiden würden aufgrund super Konditionen, darf ich hier sicher nicht sagen.


    Wir ernten wegen der energiesparsache viel Kopfschütteln. Früher hat man halt ganz anders gebaut. Und so weiter. Bin aber absolut überzeugt davon und die Berechnungen sprechen ja auch dafür, dass es sich hier wirklich langfristig auszahlt, jetzt mehr zu investieren.

  • Zitat

    Original von Voltaire
    Bezüglich des Erbes empfiehlt es sich, ein notarielles Testament abfassen zu lassen. Der Notar hat nämlich auch eine Beratungspflicht und er kann somit auch genau sagen wer wann und was erbt bzw. kann er auf die Wünsche der Erblasser eingehen. Bloß nicht selbst irgendwas basteln.


    Wenn man verheiratet ist, erübrigt sich das, oder?
    Empfiehlt es sich da, noch den Fall abzusichern, dass uns beiden gleichzeitig was passiert? Hab mich mit diesem nämlich noch gar nicht befasst.

  • Zitat

    Original von Flöt


    Wenn man verheiratet ist, erübrigt sich das, oder?
    Empfiehlt es sich da, noch den Fall abzusichern, dass uns beiden gleichzeitig was passiert? Hab mich mit diesem nämlich noch gar nicht befasst.


    Nicht unbedingt. Verstirbt einer der Ehepartner und es existiert kein Testament, so haben die Eltern des Verstorbenen durchaus einen Erbanspruch.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • @ Voltaire
    Danke für die Frage.
    Aber ist es denn möglich mittels Testament, den Erbanspruch von Eltern und Geschwistern gänzlich zu negieren?


    @ Bouqui
    Wahnsinn!
    Superseite, Antwort auf alle Fragen und jede Menge Checklisten, du bist mein Held!


    Jetzt haben wir Dienstag Termine bei der BHW und der Commerzbank. Mal sehen was die sagen, immer wenn ich erwähne, daß wir Beamte sind, hören die sich direkt total entspannt an... hehe... muß ja wenigstens einen Vorteil haben unser Eid zur ewigen Armut. :lache

  • Zitat

    Original von Babyjane
    Mal sehen was die sagen, immer wenn ich erwähne, daß wir Beamte sind, hören die sich direkt total entspannt an... hehe... muß ja wenigstens einen Vorteil haben unser Eid zur ewigen Armut. :lache


    Kenn ich, mein Mann ist Berufsfeuerwehrmann :-]
    Allerdings hats auch Nachteile. Nämlich wenns um die Beiträge für die risikolebensversicherung geht...

  • Zitat

    Original von Babyjane
    @ Voltaire
    Danke für die Frage.
    Aber ist es denn möglich mittels Testament, den Erbanspruch von Eltern und Geschwistern gänzlich zu negieren?


    Wenn du verheiratet bist, dann kannst du den Erbanspruch von Eltern durch das Testament ausschließen. Hast du Kinder und bist verheiratet, so haben die Kinder einen Erbanspruch.


    Wenn ihr aber unverheiratet seid, dann empfiehlt es sich wirklich notarielle Hilfe in Anspruch zu nehmen bzw. einen RA zu befragen, der sich im Erbrecht auskennt. Es kommt wohl auch auf den Grundbucheintrag an. Ideele Hälfte?


    In jedem Falle müsstet ihr ein Testament machen, wobei jeweils der überlebende Teil als Gesamterbe eingesetzt wird. Dann müssten Eltern draußen sein (glaube ich wenigstens). Geschwister spielen eh erst in zweiter Linie eine Rolle.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Flöt
    Voltaire : Du bist vom Fach? Darf ich dir ne Fachfrage per pn stellen, bitte?


    Hab dir eine PN geschrieben..... :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Voltaire
    Wenn du verheiratet bist, dann kannst du den Erbanspruch von Eltern durch das Testament ausschließen. Hast du Kinder und bist verheiratet, so haben die Kinder einen Erbanspruch.


    Wie ist das bei Stiefkindern?