Zitat
Das Urteil habe ich mir mal näher angeschaut.
Die Thematik ist durchaus anspruchsvoll; Betrug, räuberische Erpressung und
- auch wenn hier nicht erwähnt - der Tatbestand der Untreue sind keine unkomplizierten Straftatbestände, insbesondere wenn es zu einer Verquickung von Strafrecht mit zivilrechtlichen Ansprüchen kommt.
Meines Erachtens kann es in einer Klausur nicht um die Wiedergabe von Urteilen geben, sondern nur um Lösungsansätze und sauberes Abarbeiten der Delikte, denn alle Urteile kann weder ein Student noch ein Praktiker kennen.
Allerdings hätte man beim waffenartigen Gegenstand (gleich welche Formulierung in der Klausur erwähnt wurde) hellhörig werden und entsprechende Delikte zumindest anprüfen müssen.
Gut, dass ich das vor Jahren hinter mich gebracht habe und heute leicht darüber schreiben kann.