Eulen-Nachwuchs goes Studium ab 24.04.2010

  • Zitat


    Das Urteil habe ich mir mal näher angeschaut.
    Die Thematik ist durchaus anspruchsvoll; Betrug, räuberische Erpressung und
    - auch wenn hier nicht erwähnt - der Tatbestand der Untreue sind keine unkomplizierten Straftatbestände, insbesondere wenn es zu einer Verquickung von Strafrecht mit zivilrechtlichen Ansprüchen kommt.
    Meines Erachtens kann es in einer Klausur nicht um die Wiedergabe von Urteilen geben, sondern nur um Lösungsansätze und sauberes Abarbeiten der Delikte, denn alle Urteile kann weder ein Student noch ein Praktiker kennen.
    Allerdings hätte man beim waffenartigen Gegenstand (gleich welche Formulierung in der Klausur erwähnt wurde) hellhörig werden und entsprechende Delikte zumindest anprüfen müssen.


    Gut, dass ich das vor Jahren hinter mich gebracht habe und heute leicht darüber schreiben kann.

  • hallo,


    so, nachdem ich mich nun auch langsam auf meinen Studienbeginn zubewege hoffe ich, dass ich trotz des noch nicht begonnenen Semesters trotzdem schon hier posten darf... :-]


    Ich hätte nämlich eine kleine Frage und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann: ?(


    und zwar überlege ich mir seit einigen Tagen, welche zwei Bachelor-Studiengänge ich nun wählen möchte. Im Moment denke ich, dass es Geschichte und Germanistik werden.


    Jetzt meine Frage: ab ca. Mitte Juli beginnt die (online)Einschreibung bei der ich ja auch meine Studiengänge schon angeben muss. Muss ich dort eigentlich nur eben die gewählten beiden angeben (also Geschichte und Germanistik) oder muss ich bereits mitteilen, auf was ich mich dann spezialisieren möchte (z.B. neue Geschichte, o.ä.). Wie gesagt, es wäre schön, wenn mir jemand diese Info geben könnte. Da das Studium an den Universitäten bei Bachelor/Master ja inzwischen europaweit vereinheitlicht wurde, müsste das ja überall gleich sein, oder?

  • Hallo, Kero-Chan, willkommen im Studierendennest. :knuddel1


    Ich befürchte, dass das absolut uneinheitlich ist. Vor 3 Jahren war es auf jeden Fall so, dass man "nur" seine Fächer angegeben hat. Alles, was mit Spezialisierung zu tun hatte, hat sich erst im Studium herauskristallisiert bzw. ist meist erst im Master interessant.


    Wenn die Uni von dir bereits eine Spezialisierung möchte, wirst du bei der Onlineanmeldung sicherlich die Aufforderung bekommen, die Spezialisierung anzugeben. :wave

  • @ Löwin
    Das war ja das gemeine unser Sachverhalt war leicht abgewandelt, die Waffe kam da nicht vor.


    A will B ein geklautes Auto verkaufen. B will dieses von Anfang an nicht bezahlen, sagt aber zu B er bekäme 1000 Euro dafür.
    Man trifft sich. B bekommt von A die Schlüssel des Fahrzeugs und sagt diesem, er bekäme sein Geld, wenn man den Wagen bei einem Dritten abgeliefert hätte.
    B fährt vor. A sitzt im Fahrzeug des C, welcher hinter dem B herfährt. An einem Waldstück biegt der C jedoch in einen Waldweg ein, was er vorher so mit B abgesprochen hatte, während B weiter fährt.
    Dort will C, daß A das Auto verläßt und sagt, daß dieser das Auto in den Wind schreiben könnte. A steigt jedoch erst widerwillig aus, nachdem B ihm massive Schläge angedroht hat. (Dies war vorher mit B nicht abgesprochen) A verläßt daraufhin das Auto, da C aber grad so gut in Fahrt ist, schlägt er dennoch auf A ein. Dieser bleibt schwerverletzt am Boden liegen. C erkennt, daß A vermutlich versterben wird, wenn ihm nicht geholfen würde. Den A umzubringen lag zuvor nicht in seiner Absicht, es kommt ihm aber jetzt gerade recht und er verläßt den Ort des Geschehens ohne sich weiter um A zu kümmern.


    A verstirbt und im Rahmen der Ermittlungen wird festgestellt, daß er, wenn C Hilfe verständigt hätte sicher überlebt hätte.


    C wird als Täter ermittelt und gibt im Strafverfahren an, daß A und ein unbekannter Dritter ihn in diesem Wald hätten überfallen wollen und er aus Notwehr gehandelt hätte. Er sei um sich selbst zu retten, nachdem er den A geschlagen hätte, davon gerannt.



    Das war aus meiner Sicht ganz schön knifflig und ich habe wirklich nur durch Zufall die (vermeintlich) richtigen Tatbestände geprüft, weil ich am Sonntag, in einem meiner Bücher eine Ausarbeitung zum Thema des Vermögensbegriffs gelesen hatte.
    Die meisten meiner Mitstudenten haben nämlich den Betrug abgelehnt und auf einen Diebstahl (gelockerter Gewahrsam durch das Hinterherfahren) abgestellt, weil sie gesagt haben, das gestohlene Fahrzeug könne nicht zum Vermögen gehören, da an ihm kein Eigentum erworben werden könnte, somit habe der A auch keine Vermögensverfügung getätigt. Ich bin dann sogar noch soweit gegangen, das ganze als Hehlerei darzustellen, weil der B sich das gestohlene Fahrzeug ja verschafft.
    Einen Raub hab ich nur angeprüft und letztlich an der fehlenden Wegnahme scheitern lassen, da A die Schlüssel ja aushändigt und dies auch nicht unter Zwang, sondern im Rahmen des erregten Irrtums.


    Der nächste knifflige Punkt war dann die Tötung durch Unterlassen an dem A und die Garantenstellung durch Ingerenz seitens des C. Da ist auch nicht jeder drauf gekommen.


    Ziemlich unlustig fand ich dann auch noch die Falsche Verdächtigung, welche man ja ablehnen mußte, weil gegen A nicht mehr ermittelt werden kann, weil er ja tot ist und man somit lediglich das Vortäuschen einer Straftat bejahen konnte. So quer denkt auch nicht jeder im Klausurstreß. (bzw. ich bin mir noch nicht gänzlich sicher, ob ich da wirklich richtig gedacht habe.)



    Als Denkanstoß und Hausarbeit hätte ich die Klausur wirklich interessant gefunden, aber für eine Diplomabschlußklausur für Polizisten, fand ich die wirklich sehr haarig.
    Ich bin unheimlich gespannt, wie da die Lösungsvorschläge aussehen und vorallem, wie streng da gewertet wird.


    Ach ja, Untreue, Geldwäsche und Unterlassene Hilfeleistung waren von der Prüfung ausgenommen.

  • Zitat

    Original von Prombär
    Baoh BJ, ich musste den ersten Teil des Sachverhalts jetzt ein paar mal durchlesen, um zu verstehen, wer nun alles A, B und C sind und was die alles getan haben :wow


    Jepp und das ist eigentlich ziemlich genau der Wortlaut der Klausur, fotografisches Gedächtnis und so.
    Wie gesagt, ich fand die für ein nicht juristisches Studium ganz schön haarig. Zumal wir alle auf einen Tankbetrug und Raub auf Tankstelle gesetzt hatten... :lache

  • Stimmt, für ein nicht-juristisches Studium ist der schon arg :wow
    Aber Raubüberfall auf eine Tankstelle ist doch langweilig... da finde ich es viel toller, wenn jemand ohne zu bezahlen wegfährt. Betrug oder Diebstahl? :chen



    Den mitunter "besten" Fall (nur so "unkompliziert", da er ein themenbezogener Übungsfalls war), den ich je gelesen hab, war in etwa (nur noch viel komplizierter, ist schon 4 Jahre her, kann mich nicht mehr an alles erinnern):


    Die einfältige Kellnerin A verliebt sich (spontan) in B, dieser ist jedoch HIV positiv und ihm wurde von seinem Arzt eingeschärft, ja keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu haben. A (da ja einfältig und naiv) will aber unbedingt ein Kind von B und überredet dieses dann auch dazu, ohne Kondom mit ihr zu schlafen, was sie auch machen.


    Einige Tage später bekommt B ein schlechtes Gewissen und überredet A dazu, dass beide sich umbringen, er könne nämlich mit der Angst nicht leben, sie angesteckt zu haben (Anm meinerseits: :pille ). A willigt ein ( :pille ). Die beiden wollen sich nun also umbringen (Methode weiß ich nimmer, war ganz grausig), jedoch scheitern sie, woraufhin B das schlechte Gewissen packt, er A ins Auto hievt und mit Mordsgeschwindigkeit ins nächste Krankenhaus düst. Bei einer Kurve hat es ihn nur leider "ausgehoben", das Auto prallt gegen die Leitplanke, A und B bleiben schwer verletzt liege. Just in diesem Moment kommt der Fernfahrer C vorbei, sieht, dass A und B schwer verletzt sind und fährt aus irgendeinem Grund weiter... A stirbt, hätte aber gerettet werden können, wäre C nicht weiter gefahren.


    Der Fall war im Übungsbuch um Einiges blutiger und kränker. :pille

  • Tankbetrug, sag ich ja, das ist reizvoll und praxisnah.
    Deinen Fall kenn ich auch, leicht abgewandelt. Das Schlimme ist ja, daß die ganz verqueren Fälle tatsächlich meist einen realen Ursprung haben.


    Kennst du den mit dem Bankräuber, der wegen versuchten Mordes an sich selbst als Mittäter verurteilt worden ist? :lache


    A und B wollen eine Bank überfallen. Beide sind bewaffnet und sprechen sich ab, daß sie einen etwaigen Verfolger auf jeden Fall töten, damit sie die Beute behalten können und nicht erkannt werden und ihre eigene Straftat verdeckt wird.
    So geschieht es, A und B flüchten in einen Park. A hört hinter sich Schritte und glaubt, einen Verfolger hinter sich. Er dreht sich um und schießt, wie er mit B abgesprochen hatte auf die Person hinter sich. Nun war dies aber kein Verfolger, sondern eben sein Kumpel B. B sackt schwer getroffen zusammen, überlebt aber knapp.


    Wenn ich mich richtig erinnere hat der BGH den B tatsächlich wegen versuchten Mordes an sich selbst als Mittäter verurteilt, weil die Handlungsweise ja vorher so mit A abgesprochen war und der B diese Tat auch geplant und gebilligt hat und A sich ja lediglich in einem error in persona befand... hab mich weggelacht.
    Die arme Sau ist nicht nur knapp dem Tode entronnen, sondern wandert für den eigenen Mordversuch in den Bau. :lache

  • Oh nein :lache *Lachtränen aus den Augen wisch*


    In Österreich haben wir ja einen anderen/einfacheren "Täterbegriff", das würde also hier nicht klappen, wenn ich nicht falsch liege :gruebel


    Ich zitiere aber immer wieder gerne den maßgerechten Autofahrer:
    Derjenige sieht nämlich beim Abbiegen einen im Dunklen, dunkel gekleideten, eine rote Ampel missachtenden Jogger und hat sich darum wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten :wow

  • @ Prom
    Ich hätte auch nicht gedacht, daß es hier geht, aber es geht. :lache


    Der maßgerechte Autofahrer, wäre hier auch zu bestrafen, eben weil er den Jogger sieht und mit der gedanklichen Einstellung "wird schon gut gehen" weiterfährt. Bewußte und unbewußte Fahrlässigkeit und direkter und indirekter Vorsatz, werden nicht mehr meine Freunde in diesem Leben :lache

  • @BJ:
    Nein, "unserer" fährt nicht weiter, weil er denkt "wird schon gut gehen", sondern er sieht ihn und bleibt deswegen stehen... Zumindest ist der OGH dieser Meinung. Ottonormalautofahrer würde ihn nämlich erst zu spät sehen (nämlich dann, wenn er vors Auto gelaufen ist). Ich hatte damals so ein tolles, leicht zynisches Lehrbuch :lache

    Ein Mädchen sollte zwei Sachen sein: Elegant und fabulös.

    (Coco Chanel)


    #proannika

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  • Mädels, ich sag Euch, dass die Theorie manchmal näher am Leben ist als man glauben darf.
    Ich habe während meines Studiums mich so manches Mal gefragt, warum ich mich mit Enteignung und enteignungsgleichem Eingriff auseinandersetzen darf.
    Inzwischen bin ich mittelbar von dieser Problematik betroffen.



    Zum geschilderten Sachverhalt:

    Zitat

    A will B ein geklautes Auto verkaufen. B will dieses von Anfang an nicht bezahlen, sagt aber zu B (war hier nicht A gemeint?)er bekäme 1000 Euro dafür. Man trifft sich. B bekommt von A die Schlüssel des Fahrzeugs und sagt diesem, er bekäme sein Geld, wenn man den Wagen bei einem Dritten abgeliefert hätte. B fährt vor. A sitzt im Fahrzeug des C, welcher hinter dem B herfährt. An einem Waldstück biegt der C jedoch in einen Waldweg ein, was er vorher so mit B abgesprochen hatte, während B weiter fährt. Dort will C, daß A das Auto verläßt und sagt, daß dieser das Auto in den Wind schreiben könnte. A steigt jedoch erst widerwillig aus, nachdem B ihm massive Schläge angedroht hat. (Dies war vorher mit B nicht abgesprochen ) A verläßt daraufhin das Auto, da C aber grad so gut in Fahrt ist, schlägt er dennoch auf A ein. Dieser bleibt schwerverletzt am Boden liegen. C erkennt, daß A vermutlich versterben wird, wenn ihm nicht geholfen würde. Den A umzubringen lag zuvor nicht in seiner Absicht, es kommt ihm aber jetzt gerade recht und er verläßt den Ort des Geschehens ohne sich weiter um A zu kümmern. A verstirbt und im Rahmen der Ermittlungen wird festgestellt, daß er, wenn C Hilfe verständigt hätte sicher überlebt hätte. C wird als Täter ermittelt und gibt im Strafverfahren an, daß A und ein unbekannter Dritter ihn in diesem Wald hätten überfallen wollen und er aus Notwehr gehandelt hätte. Er sei um sich selbst zu retten, nachdem er den A geschlagen hätte, davon gerannt.


    Knackpunkte der Klausur sind m.E. folgende Punkte gewesen:
    1. Eigentumsdelikte am Diebesgut
    2. Mittäterschaft hinsichtlich des Todes von A
    3. Garantenstellung und Notwehrsituation


    Warum man unbedingt die unechten Unterlassungsdelikte prüfen soll, ist mir unverständlich und von allzu theoretischer Natur und meiner Meinung nach kaum schaffbar in einer Klausur.
    Dann müsste man bei aller Konsequenz neben der Notwehrsituation und der daraus resultierenden Garantenstellung prüfen, ob auch in diesem Fall allein die Anbahnung eines Kaufvertrages über einen PKW eine Garantenstellung für den Täter begründet, die ihn verpflichtet hätte, das Opfer zu retten. Abstruse Idee, aber bei längerem Nachdenken würden mir bestimmt noch weitere Ansätze einfallen, die wenig zielführend sind.

  • Kinners,


    ich würd ja auch gern was dazu sagen - aber nach zwei Flaschen Wein begreife ich nicht einmal mehr den Sachverhalt..... :grin :grin :grin


    ....aber Ihr werdet das schon machen! :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • @ Löwin
    Du hast Recht. Einmal a und b vertauscht.
    Notwehrsituation? Zu Tode kommt doch der A, welcher ja nur das Auto verkaufen wollte, aufgrund der Schläge des C( durch die der C aber eben in die Situation des Garanten durch Ingerenz kommt), die ja erfolgen, um a aus dem Auto zu bekommen. Also Notwehr seh ich gar nicht. Das von C ja geschilderte Raubdelikt hat ja nie so stattgefunden. ( oder hab ich da wieder die Buchstaben vertauscht?)
    Im Bezug auf die Mittäterschaft des Totschlags hab ich's mir leicht gemacht und darauf verwiesen, daß dies ja nicht abgesprochen war und der B von der Handlungsweise des C nichts ahnen konnte.
    Ach ja, für C hab ich bezüglich der Aufforderung an den a das Auto zu verlassen, sonst gibt's Schläge, auch noch die Nötigung bejaht.

  • Die Notwehrsituation habe ich dem Text entnommen, denn C gab an, im Wald von A und einem Dritten überfallen worden zu sein. Hiernach hätte man fragen können, ob bei Zugrundelegung einer Notwehrsituation - Abwehr eines Angriffs von A und einem Dritten und Verteidigungshandlung des C - für C eine Pflicht bestand, A zu retten.

  • Hm... Stimmt. Das wäre mir dann aber zu weit hergeholt. Na mal sehen, wie die Korrektoren das bewerten.


    Verkehrsrecht hab ich grad ne Stunde vor Klausurende abgegeben. Was mich jetzt leicht irritiert, bin aber sicher alle Aufgaben bearbeitet zu haben. Mal sehen. Sollte aber auch gereicht haben. Jetzt nur noch die Laberfächer Kriminalistik und Psychologie und Ich habs!


  • Genau meine Kombination: Germanistik und Geschichte. Ich musste mich bei Anmeldung noch nicht festlegen. Beende gerade meinen Bachelor und habe nach ca. der Hälfte der Studienzeit erst beschlossen das ich mich auf Geschichte und vor wenigen Wochen das ich mich auf neue Geschichte spezialisieren möchte.
    Wie es bei euch ist weiß ich nicht, aber wenn du allgemeine Fragen hast, nur her damit.