Einfach FRAGEN (ab 13.05.12)

  • Zitat

    Original von DraperDoyle
    Kann mir jemand kurz und schmerzlos erklaeren, was genau eigentlich ein Bausparvertrag ist?


    Hm, wie genau willst du es denn wissen?
    Ich versuchs mal: du willst auf etwas Großes sparen (Haus-/Wohnungskauf oder Renovierung o.ä.), vereinbarst mit der Bausparkasse einen Vertrag über eine gewisse Summe und eine monatliche Rate (quasi die Anzahlung). Der Auszahlungszeitpunkt hängt von der bereits eingezahlten Summe ab, ich glaube um die 40% (?) und die Bausparkassen haben bestimmte Termine im Jahr, an denen eine Zuteilung der Summe erfolgen kann. Ab diesem Zuteilungstermin hast du dann wiederum einen längeren Zeitraum, in dem das Geld abgerufen werden kann (nach dieser Frist musst du ansonsten glaub wieder auf eine erneute Zuteilung warten).
    Den Rest der Summe (zzgl. Tilgung) zahlst du nach der Auszahlung des Bausparvertrags dann ebenfalls in monatlichen Raten ab.


    Edit: Lesehest und Salonlöwin waren schneller...

  • Danke, Salonlöwin!! Die Kosten hatte ich vergessen :wow


    Ich habe vor einiger Zeit einen BS abgeschlossen, als die Zinsen für einen Immobilien - Kredit noch bei über 4% lagen. Da waren die angebotenen 1,6% bzw 2,8% natürlich ein Traum.


    Heute ist sind 2,8% auch so möglich, aber wer konnte das ahnen........

    Anna Karenina (LR), Der blinde Mörder (LR), Alias Grace (LR), Die Bücherdiebin (LR), Das Rosenholzzimmer (LR), Töchter des Nordlichts

  • Danke, ihr drei, jetzt weiss ich grob Bescheid. An diese Fristen kann ich mich jetzt dunkel aus der Fernsehwerbung in meiner Kindheit erinnern: jetzt schnell Bausparpraemie sichern, oder so :gruebel


    Wenn wir gerade dabei sind: und was ist eigentlich eine Hypothek?


    edit meint: wir führen hier gerade wieder Grundsatzdiskussionen am Küchentisch. Ich denke, eine Hypothek ist wie ein Pfand: die Bank leiht mir Geld und darf, wenn ich nicht zurückzahlen kann, das Haus behalten. Ich bin damit raus.
    Mein Gutster meint, sie kriegt das Haus, und wenn das weniger Wert ist als der Kredit, den die Bank mir gegeben hat, muss ich den Rest zusätzlich abbezahlen, habe also kein Haus und trotzdem noch Schulden.


    Die Wikie-Erklärung dazu verstehe ich leider nicht.

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von DraperDoyle ()

  • Ganz sicher bin ich mir nicht, meine aber, dass eine Hypothek immer in Verbindung mit Immobilien/Grundstücken verwendet wird.



    Hoffentlich schocke ich jetzt keinen mit der platten Erklärung :grin:


    Kredit, Darlehen, Hypothek - alles besagt, dass Du das Geld geliehen bekommst.


    Oder??? :gruebel

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  • Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht und von der Grundschuld zu unterscheiden.
    Das Grundpfandrecht dient der Sicherung einer Forderung (Kreditvertrag, privates Darlehen) und wird ins Grundbuch eingetragen. Bedient der Hypothekennehmer seine Schulden nicht, dann kann der Hypothekengläubiger in das Grundstück vollstrecken.
    Während die Hypothek an die zugrundeliegende Forderung gebunden ist, ist das bei der Grundschuld nicht der Fall. Sie besteht abstrakt, d.h., dass keine Bindung an eine bestimmte Forderung besteht.


    So weit, so kurz.

  • ich habe zwar oben editiert, zur Sicherheit aber nochmal: was ist, wenn die Bank die Immobilie vollstreckt, aber weniger dafür kriegt als die Höhe des Darlehens. Hat sie dann einfach Pech gehabt? Mir scheint, das ist bei den Amis so (Schlüssel zurückschicken und so), während die Spanier, wenn die Bank ihre Immobilien zwangsverhökert hat, immer noch auf gigantischen Schulden sitzen


    Zitat

    Während die Hypothek an die zugrundeliegende Forderung gebunden ist, ist das bei der Grundschuld nicht der Fall. Sie besteht abstrakt, d.h., dass keine Bindung an eine bestimmte Forderung besteht.


    ?(

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  • Also ist die Hypothek mit Immobilien bzw Grundstücken verbunden, weil sie ins Grundbuch eingetragen wird.


    Gibt es denn einen Unterschied zwischen Darlehen, Hypothek und Kredit???

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  • DraperDoyle, Dein Göttergatte hat Recht.
    Die Hypothek sichert den Kredit, aber Ihr unterschreibt ebenfalls einen Darlehensvertrag bei der Bank. Das muss immer berücksichtigt werden.
    Erreichen die Abtragung der Zinsen und der Erlös aus der Zwangsversteigerung nicht die Kreditsumme plus der Zinsschulden und weiterer Kosten aus der Zwangsversteigerung, dann bleibst Du auf Schulden sitzen.

  • Ihr diskutiert interessante Themen :lache


    Leider weiß ich die Antwort nicht sicher.
    Erkläre mir ein paar Regeln der Zwangsversteigerung so:


    a) die Bank gibt/sollte zur eigenen Sicherheit nur soviel für einen Kredit ausgeben, wie sie durch die Immobilie auch wirklich sicher hat


    b) bedient man den Kredit nicht mehr, kann die Bank Zwangsvollstrecken


    c) dabei wird ein Verkehrswert angegeben (der sich im besten Fall mit der Höhe des Kredites, den die Bank gegeben hat, deckt)


    d) bei der 1. Versteigerung MUSS mindestens 50% dieses Verkehrswertes geboten werden


    e) decken diese 50% nicht die Forderungen der Bank, kann diese das Gebot ablehen (bei der 1. Versteigerung)


    Steht also weiter die Frage im Raum, ob man seine Schulden dann los ist, wenn die Wohnung weg ist, oder nicht :gruebel

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  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    DraperDoyle, Dein Göttergatte hat Recht.


    Das höre ich jetzt ausgesprochen ungern. eigentlich habe ich doch immer Recht :cry


    Zitat

    Original von Salonlöwin
    Die Hypothek sichert den Kredit, aber Ihr unterschreibt ebenfalls einen Darlehensvertrag bei der Bank. Das muss immer berücksichtigt werden.


    stellt sich die von Lesehest aufgeworfene Frage. arlehen und Kredit sind wohl zwei Paar Schuhe ?(


    Zitat

    Original von Salonlöwin
    Erreichen die Abtragung der Zinsen und der Erlös aus der Zwangsversteigerung nicht die Kreditsumme plus der Zinsschulden und weiterer Kosten aus der Zwangsversteigerung, dann bleibst Du auf Schulden sitzen.


    Das ist doch unfair. Wenn die Bank zu blöd ist, den Wert ihrer Sicherheit realistisch einzuschätzen, dann ist sie doch irgendwie selber schuld :gruebel

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • Zitat

    Original von DraperDoyle
    ...
    Das ist doch unfair. Wenn die Bank zu blöd ist, den Wert ihrer Sicherheit realistisch einzuschätzen, dann ist sie doch irgendwie selber schuld :gruebel


    Lustig finde ich ja auch, dass man erst die Darlehenszusage bekommt und die Bank DANACH einen Gutachter rausschickt, um zu gucken, ob die beliehene Wohnung die Summe auch wert ist :pille

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  • Leute, Ihr macht mich wahnsinnig.
    Darlehen und Kredit können synonym verwandt werden.


    Ein Darlehen kann grundsätzlich allein stehen, siehe beim Kauf eines Konsumgutes, z.B. eines Fernsehers und muss nicht abgesichert werden.


    Ein Kreditvertrag kann ebenfalls zum Erwerb eines Grundstücks abgeschlossen werden.
    Keine Bank ist verpflichtet, sich diese Forderung mittels Grundschuld oder Hypothek zu sichern (nicht nach dem BGB, die Regeln zu Basel II, III kenne ich nicht), doch aus verständlichen Gründen lassen sich die Banken für ihr Darlehen absichern.
    Wie die Verbindung zwischen Darlehen - Hypothek aussieht, habe ich oben beschrieben; ebenso wie eine Grundschuld sich zum Darlehen verhält.

  • Zitat

    Original von Lesehest


    Lustig finde ich ja auch, dass man erst die Darlehenszusage bekommt und die Bank DANACH einen Gutachter rausschickt, um zu gucken, ob die beliehene Wohnung die Summe auch wert ist :pille


    ist das so :wow

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  • Bei mir war das so. Weder die Bank, noch der Gutachter konnten mir das erklären.....


    Der Gutachter meinte nur, dass das sehr viele fragen würden - also scheine ich kein Einzelfall gewesen zu sein.

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  • Lesehest hat den von der Bank beauftragten Gutachter bereits angesprochen, der m.E. Makulatur ist.
    Er wird beauftragt zu schauen, ob der vorausgegangene Gutachterwert mit der DArlehenshöhe korreliert.


    Zitat

    Original von DD: Das ist doch unfair. Wenn die Bank zu blöd ist, den Wert ihrer Sicherheit realistisch einzuschätzen, dann ist sie doch irgendwie selber schuld Grübeln


    So einfach ist das nicht und auch doch.
    Die letzten Jahre verliefen für die Immobilienbranche erstaunlich erfreulich.
    Betongold kannte nur eine Richtung und zwar nach oben und dem Klettern der Quadratmeterpreise konnte man fast täglich zuschauen.
    Nehmen wir nun an, die Entwicklung wäre anders verlaufen, der Wirtschaft wäre es schlecht gegangen und Lieschen Müller kann ihren Sanierungskredit, der auf zwanzig Jahre und länger lief nicht mehr bedienen. Wenn dann die Grundstückspreise ins bodenlose gefallen sind, dann hätte das Gutachterurteil von vor zwanzig Jahren auch nicht geholfen. Die Bank würde im Fall der Zwangsversteigerung ihre Kreditsumme etc. nicht mehr realisieren und es würden weitere Forderungen an Lieschen Müller bestehen.

  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    Wie die Verbindung zwischen Darlehen - Hypothek aussieht, habe ich oben beschrieben; ebenso wie eine Grundschuld sich zum Darlehen verhält.


    Das habe ich eben nicht verstanden. Ich habe immer noch keinen blassen Schimmer, was der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld ist, obwohl ich ausgiebig wiki studiert habe (SL: das ist wie bei dir mit dem Artikel über Gametophyten und Spermatophyten)


    Ich verstehe Geld einfach nicht :rolleyes

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  • Sorry, Salonlöwin, dass wir Dich wahnsinnig machen :knuddel1 Ich finde es jedenfalls wahnsinnig interessant, wenn ich etwas lernen kann :lache

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  • DraperDoyle, die Wikipedia-Artikel sind wirklich nicht benutzerfreundlich.
    An einer Hypothek hängt immer ein Darlehensvertrag. Ist die Darlehensschuld beglichen, lässt man die Hypothek löschen. Auf das Prozedere gehe ich jetzt nicht näher ein.
    Bei der Grundschuld hängen Darlehen und Grundschuld nicht zusammen. Ist das Darlehen bedient, kann die Grundschuld im Grundbuch stehenbleiben. Das ist praktikabel, wenn beispielsweise ein neues Darlehen aufgenommen wird.
    Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Forderung, die der Grundschuld zugrundeliegt, abgetreten werden kann.