Einfach FRAGEN (ab 13.05.12)

  • Zitat

    Original von Cith
    Habe auch eine Frage. Könnte auch zu den Renovierungseulen passen, ist aber eigentlich mehr eine Kleinigkeit: Kennt sich jemand mit Vorhangbefestigungen aus und weiß, ob es möglich ist einen Vorhang an einer Schräge zu befestigen?
    Also, etwas detaillierter:
    Ich möchte einen Vorhang um mein Bett ziehen, zwecks Raumabtrennung. Das Bett steht mit dem Kopf an einer normalen/ geraden Wand und mit dem Rücken und der einen Seite offen zum Raum. Die andere Längsseite grenzt an eine Schräge, die etwa bei 80cm anfängt (ist jetzt geschätzt). Nun würde ich gerne einen Vorhang um die freistehende Längs- und Rückseite ziehen, also an der Decke befestigen. An der Längsseite kein Problem, aber an der Rückseite habe ich dann ja die Schräge... gibt es da vielleicht irgendwelche Systeme (Ikea? Etc.?)? Hat das jemand schonmal gemacht?


    Also ich würde dir da eine Stahlseilkonstruktion empfehlen, das kannst du spannen, wie du willst. :-) Und wenn du den obersten Haken des Vorhangs (an der Schräge) befestigst, rutscht er auch nicht runter.


  • :anbet
    Danke für die ausführliche Antwort!
    Von der einfuhrumsatzsteuerfreien Lieferung ist mir zwar was vorgeschwebt, aber die genau Grenze kannte ich nicht.
    Naja, frau ist immer schnell mit ihren Vermutungen und ich hatte halt gedacht, bei 2 oder 3 Sachen auf einmal ist der Versandaufwand kleiner. Soviel dazu. *g*


    Ja, über den Regionalcode weiß ich wenigstens Bescheid.


    Vielen Dank!

  • @ Blackie


    Bitte, gerne. Die Einfuhrumsatzsteuer wird theoretisch wohl bei den meisten Box-Sets aus USA fällig, da die oft über dem Wert von EUR 22,00 liegen. Aber wie erwähnt, in über der Hälfte der Fälle gingen meine Bestellungen - trotz korrekter Deklarierung durch den Absender - dennoch durch den Zoll, ohne daß ich EUSt zahlen mußte. Hängt wohl von dessen "Tagesform" ab.


    Versandkosten muß man sich bei jedem Anbieter schlau machen; bei den Amazons ist das immer pro Stück (soweit es Marketplace betrifft), bei Amazon.com für die Gesamtbestellung. Da gibt es Tabellen ähnlich denen beim deutschen Amazon. Sonstige Anbieter muß man gucken, wie die es halten.


    Ansonsten, wenn Du Fragen hast, melde Dich einfach; ich bestelle inzwischen recht häufig im Ausland. Wenn es sein muß, auch in Australien. :-) :wave

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Wir hatten gestern ein kleines Streitgespräch und nun möchte ich doch gern wissen, wer von uns Recht hat.


    Es geht um die tägliche Zuzahlung der 10 Euro bei einem Krankenhausaufenthalt. Ich kann mich noch daran erinnern, als meine Oma früher im Krankenhaus lag, musste sie für höchstens 14 Tage im Jahr diese Zuzahlung bezahlen.


    Jetzt muss man die Zuzahlung für 28 Tage im Jahr leisten. Weiß jemand von Euch seit wann das erhöht worden ist? Ich habe über google einen Artikel von 2007 gefunden, also da muss es schon gewesen sein. Und ich habe gefunden, das die Zuzahlung im SGB V, §39, Abs. 4 geregelt ist, aber leider habe ich kein genaueres Datum finden können.


    Kann mir bitte vielleicht jemand weiterhelfen?

    Kein Buch ist so schlecht, dass es nicht auf irgendeine Weise nütze.
    (Gaius Plinius Secundus d.Ä., röm. Schriftsteller)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Macska ()


  • Tja, das findet man vermutlich am schnellsten in der Jura-Unibib heraus, indem man die alten Gesetzestexte herauskramt und nachschlägt. Durch googlen hab ich nur herausgefunden, dass es in der Gesetzesfassung von 2004 auch schon 28 Tage waren. Möglicherweise auch seit 2004, denn das war die Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791). Vielleicht wurde das in dem Zuge geändert? Aber ich weiß es nicht. Ich bräuchte die alten Gesetzestexte um sicher gehen zu können, dass es nicht schon vorher mal geändert wurde.

  • Der § 39 (4) wurde durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 (BGBl. I 2190) geändert.


    Wortlaut der Änderung:


    30. § 39 Abs. 4 wird wie folgt geändert:


    a) In Satz 1 wird die Angabe „14 Tage 9 Euro“
    durch die Angabe „28 Tage den sich nach § 61
    Satz 2 ergebenden Betrag“ ersetzt.


    Das GKV-Modernisierungsgesetz trat am 1. Januar 2004 in Kraft.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Vielen Dank für Eure Hilfe und Eure Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich wußte doch das man sich auf die Eulen verlassen kann. :-]

    Kein Buch ist so schlecht, dass es nicht auf irgendeine Weise nütze.
    (Gaius Plinius Secundus d.Ä., röm. Schriftsteller)

  • Kennt sich jemand von euch mit Sky aus?


    Ich hatte jetzt ein Jahr lang ein Abo und das läuft Ende März aus (bzw. ich hab gekündigt).


    Das neue Angebot schaut nun so aus:
    Film
    Sport
    Bundesliga
    ohne HD


    für 34,90 €


    Mir kommt das immer noch teuer vor :gruebel


    Was zahlt ihr denn??
    Sport und Bundesliga sind für mich zwingend, deshalb abonniere ich überhaupt erst Sky. Das Filmpaket ist auch sehr gut aber ich könnte theoretisch auch drauf verzichten.


    Allerdings konnte mir die Dame am Telefon kein anderes Angebot anbieten :gruebel


  • ..und wie ist es bei dir nun augegangen??
    Ich bin fertig mit denen, im wahrsten Sinne des Wortes :grin
    Nach unzähligen Versuchen hatte mein Mr tatsächlich mal jemanden von denen am Telefon (ja, er hatte viel Zeit :grin). Die gute Frau hätte mich angeblich auch so telefonisch abmelden können, war aber etwas angesäuert, als er ihr mitteilte, daß ich die Gebühren bereits zurückgebucht hatte.
    Und weil ich denen auch nicht traue, habe ich die Kündigung nochmal schriftlich per Einschreiben geschickt, und dann eine Woche später die Bestätigung erhalten. Sache erledigt - es hätte wohl schlimmer kommen können!

  • Ich hab nie mehr was gehört und bin am Überlegen, ob ich das nun noch mal per Einschreiben schicken soll ... oder einfach bis zur nächsten Abrechnung abwarten soll... :gruebel

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Liebe Eulen,


    Ich hätte mal eine Frage an alle Eulenmamis oder an alle Eulen, die sich mit dem Thema auskennen.


    Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat (der ja zu einem bestimmten Datum ausläuft) und man während dieser Zeit schwanger wird, was steht einem dann nach Ablauf des Vertrages zu?
    Rutscht man dann automatisch ins Hartz 4? Bekommt man trotzdem Elterngeld?


    Wäre super, wenn da jemand genaueres weiß, im Internet findet man so viele verschiedene Antworten.


    Und nicht, dass hier noch Gerüchte entstehen :P Schwanger bin ich (noch) nicht, aber wir sind am überlegen und ich möchte einfach genau Bescheid wissen, wie das dann alles so wäre, wenn...


    Und noch eine Frage:
    Wenn man einen 1-Jahres-Vertrag hat (Befristet) und der Chef beim Vorstellungsgespräch meinte, dass man nach diesem Jahr einen unbefristeten bekommt, da die Stelle frei ist (also keine Mutterschaftsvertretung o.ä) und der Chef jetzt aber sagt, dass man nochmal einen befristeten bekommt, weil das schließlich so üblich wäre... Kann man da was dagegen machen? Im Internet habe ich gelesen, dass der AG nur befristete Verträge hergeben darf, wenn es Gründe dafür gibt, wie z.B.: Elternzeitvertretung, nicht Wissen, ob man den AN halten kann aufgrund zu weniger Aufträge o.ä.
    Aber bei mir ist es ja so, dass die Stelle so oder so frei ist und auch besetzt werden muss von jemanden. Die kann und wird nicht einfach so gestrichen.
    Kann ich darauf pochen, dass sie mir nach dem Jahr einen unbefristeten geben? Schließlich wurde mir das so auch im Gespräch am Anfang "versprochen", nur leider habe ich es nicht schriftlich :fetch


    Viel Text, sorry, aber vielleicht hat ja jemand ein paar gute Tipps oder Antworten für mich :-)


    Lg Juli


  • Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz §14 (2) ist dies zulässig. Demnach darf dein Arbeitgeber den Vertrag diese eine Mal noch ohne Angabe von Gründen verlängern. Danach muss er dir aber einen unbefristeten Vertrag geben oder dich entlassen.


    Hier der Gesetzestext:
    (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige
    Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.


    (2a) In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Gründung des
    Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder dem Finanzamt mitzuteilen ist. Auf die Befristung eines Arbeitsvertrages nach Satz 1 findet Absatz 2 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.

  • Zitat

    Original von Batcat
    Ich hab nie mehr was gehört und bin am Überlegen, ob ich das nun noch mal per Einschreiben schicken soll ... oder einfach bis zur nächsten Abrechnung abwarten soll... :gruebel


    Sie haben sich nicht mal beschwert, als du das Geld zurückgebucht hast??
    Dann würde ich die nächste Abrechnung abwarten :gruebel

  • Nö, da kam nie was nach. Ich hab das ja zurückbuchen lassen und am nächsten Tag den ganzen Kram per Post losgeschickt. Die nächste Abrechnung ist erst nächsten Januar ... :grin

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Du sparst monatl. eine Summe bei einer Bausparkasse.
    Wenn Du eine bestimmte Summe (Eigenanteil) erreicht hast, hast Du Anspruch auf einen Kredit für den Kauf/Bau oder eine Renovierung einer Immobilie.


    Der Kredit wurde zu einem wesentlich günstigeren Zinssatz angeboten, als es normal üblich war.


    (Wurde, da die Zinsen ja momentan eh extrem niedrig sind.) Dieser Zinssatz war der eigentliche Grund für das Bausparen.



    Ich hoffe man kann diese sehr grobe Erklärung verstehen :wave



    Edit streich ein r.....

    Anna Karenina (LR), Der blinde Mörder (LR), Alias Grace (LR), Die Bücherdiebin (LR), Das Rosenholzzimmer (LR), Töchter des Nordlichts

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Lesehest ()

  • Ergänzt Lesehests Beitrag um wesentliche Aussagen:
    Bei Abschluss geht eine vertraglich vereinbarte Summe als Vertragskosten an die Bausparkasse. Zudem lohnt sich ein Bausparvertrag mehrheitlich nicht (einfach mal nach Bausparvertrag und Verbraucherzentralen die Suchmaschinen bemühen.)


    Und DraperDoyle, wehe Du kommst jetzt mit Riester und Bausparvertrag um die Ecke ;-).