Privater Stellplatz - rechtliche Frage

  • Ich hoffe, ich bin hier mit diesem Off-Topic-Thread richtig, ich bin nämlich momentan etwas ratlos.
    Mich hat es nach meinem Umzug gleich mit einem etwas niveaulosen und cholerischen Nachbarn erwischt und wollte mal schauen, ob ihr mir einen Rat wisst :-(


    Die Sachlage
    Ich habe direkt am bzw. hinter dem Haus einen privaten Stellplatz, der auch im Mietvertrag vermerkt ist. Der Weg zu diesem führt über einen kleinen (Privat-)Weg zwischen "meinem" und dem Nachbarshaus durch und gehört laut Rückfrage bei meiner Vermieterin zum Teil der Gemeinde, und an den Seiten zu den jeweiligen Häusern und der Stellplatz ist bei der Baugenehmigung auch bewilligt worden.


    Ich habe es gewagt, mich auf diesen Stellplatz zu stellen und hatte kurze Zeit später einen wutschnaubenden Nachbarn vor der Türe stehen, der mich angeschrien hat, ich wäre über sein Eigentum gefahren, er würde die Polizei rufen und die Einfahrt zumachen und ihm wäre sch...egal, dass das mein Stellplatz wäre. Um die Situation zu entschärfen und zu klären, bin ich erst mal weggefahren und habe mich bei der Vermieterin rückversichert, dass es mit dem Stellplatz seine Richtigkeit hat und der Nachbar das wohl bei jedem Mieter probieren würde. Laut der VM soll ich mich einfach wieder draufstellen, aber ich möchte nach Möglichkeit nicht, dass das Ganze eskaliert.


    Ich werde dem Nachbarn noch mal (ruhig) die Fakten mitteilen und ihn bitten, Unstimmigkeiten mit der VM abzuklären und gebe ihm z.B. bis Ende der Woche Zeit hierzu. Danach werde ich mich auf diesen Platz stellen (und kündige ihm das auch an). Allerdings bin ich eher auf einen erneuten Wutausbruch und Drohungen seinerseits gefasst.


    Jetzt bin ich allerdings nicht ganz sicher, ob er mir Ärger (rechtlich) gesehen machen könnte, falls es tatsächlich seine alleinige Einfahrt sein sollte und die Aussage meiner VM evtl. nicht ganz korrekt wäre... (nicht dass ich mitten in einem Nachbarschaftsstreit gerate :rolleyes ). Darf ich mich auf die vorliegenden, mir bekannten Fakten (VM, Mietvertrag und ich weiß, dass mein Vormieter ebenfalls auf diesem Platz geparkt hat) verlassen und auf mein Recht beharren oder muß ich eine (berechtigte) Anzeige fürchten wenn ich trotz Nachbars Verbot diese Einfahrt durchfahre?
    Im Übrigen hat er mir ja schon im Vorfeld damit gedroht, dass er die Einfahrt zumachen würde, wenn ich noch mal reinfahre auch wenn ich auf dem Stellplatz stünde - ich denke, dass wäre dann Nötigung von seiner Seite, oder? In diesem Fall würde ich die Polizei rufen und zwischenzeitlich Beweisfotos machen...


    Ich würde mich über fundierte Meinungen und etwas "Schützenhilfe" zu dem Thema freuen, da mich das momentan sehr belastet und nervt :-(.

  • Informiere bitte auf jeden Fall auch die Vermieterin über alles Weitere. Wenn sie dir den Stellplatz mitvermietet hat und du ihn nicht nutzen kannst, dann geht sie das auch etwas an. Zumal du dann ja die dir überlassene Mietsache nicht wie vereinbart nutzen kannst.


    Zum Weg: Entweder es ist ein Privatweg, oder aber der Weg steht im Eigentum der Gemeinde. Damit ein Auto durchfahren kann, ohne die (möglicherweise angrenzenden) Privatgrundstücke nicht überfahren zu müssen, sollte der Weg etwas 3 m breit sein, im Ausnahmefall auch mal 2,5 m. Ist es eine öffentliche Fläche, also im Eigentum der Gemeinde, dann darfst du da auch drüber fahren, ohne dass der Nachbar dagegen etwas unternehmen kann. Wenn er dich behindert, indem er dein Auto zuparkt, dann kannst du die Polizei rufen.


    Ich würde mich als erwachsener Mensch nicht von ihm anbrüllen lassen. Man muss es nicht auf die Spitze treiben, aber man muss auch nicht aus lauter Friedensliebe vor ihm kuschen, damit Ruhe ist. Dann denkt er sich bei nächster Gelegenheit was anderes aus.


    Es ist total dämlich, wenn man mit solchen Nachbarn gesegnet ist. Da hilft nur ruhiges aber durchaus konsequentes Vorgehen. Ob der Weg öffentlich, oder privat ist, erfährst du bei der Gemeinde (beim Bauamt).


    Aber auch, wenn es ein Privatweg ist, kann es sein, dass der Nachbar das Durchfahren dulden muss. Selbst, wenn er zum Teil Eigentümer des Weges sein sollte (in allen anderen Fällen geht ihn das sowieso nichts an). Falls er Miteigentümer des Weges sein sollte, muss, damit du durchfahren darfst, allerdings entweder ein Wegerecht im Grundbuch zugunsten der Nutzer eingetragen sein, oder aber eine öffentlich rechtliche Baulast auf dem Grundstück liegen, die dem privatrechtlichen Wegerecht entspricht. Beide Auskünfte kannst du auch von der Vermieterin bekommen, bei der Gemeinde ist nur die mündliche Auskunft nach der Baulast kostenfrei (zumindest in NRW).


    Ich hoffe, das konnte dir ein wenig helfen. Kopf hoch, wenn die Aussage deiner Vermieterin stimmt, dann probiert er vielleicht nur, seinen Kopf durchzusetzen und gibt Ruhe, wenn man sich das nicht einfach so bieten lässt.

    Lieben Gruß Idgie



    Erst wenn man viel gelesen hat, lernt man wenig Bücher schätzen.

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  • :gruebel


    Ich muß gestehen, daß ich mir die Örtlichkeit und somit die Problematik grundsätzlich nicht ganz vorstellen kann.
    Wo führt dieser Weg denn sonst noch hin? Nur zu deinem Stellplatz?
    Ist das ein offener Weg oder fährst du durch ein Tor oder eine überdachte Einfahrt?


    Ansonsten frage ich mich, was genau er denn anzeigen will... :gruebel
    Das einzige was mir an Straftatbeständen dazu einfiele, wäre ein Hausfriedensbruch, den sich ich persönlich lediglich durch das Befahren der Einfahrt nicht gegeben, zumal wenn dies der einzige Zugangsweg zu deinem Stellplatz ist.
    :gruebel



    Ansonsten seh ich das wie Idgie.
    In dem Ton schon mal gar nicht und ich wüßte auch nicht, wieso du deinem Nachbarn eine Frist einräumst. Ich würde dort weiter parken und sehen, was passiert.
    Wenn er dein Auto einsperrt, Polizei rufen und zwar ohne vorher beim Nachbarn zu klingeln und dich anbrüllen zu lassen. :grin
    Grundsätzlich bin ich kein Freund davon, Streit durch Strafanzeigen auf die Spitze zu treiben. Also würde ich beim ersten Mal nicht auf eine Nötigungsanzeige bestehen, sondern dir eine (hier heißt das so, kann in anderen Bundesländern anders heißen) Einsatzbestätigung aushändigen lassen. Käme es noch mal vor, hast du schon was in der Hand.


    Nicht aus der Ruhe bringen lassen und nur mit ihm Reden, wenn er sich nicht im Ton vergreift, gegenseitiges Angekeife führt zu nix.


    Verbarrikadiert er dir den Weg, so daß du nicht mehr reinfahren kannst, würde ich übrigens ebenfalls die Polizei rufen, schließlich hält er dich von der Nutzung deines gemieteten Stellplatzes ab und da wäre er dann erstmal in der Situation, daß er Beweisen müßte, daß das sein Privatweg ist, den niemand auf der Welt sonst nutzen darf. :grin

  • Vielen Dank für die Antworten!
    Meine VM weiß prinzipiell, dass der Nachbar gerade schräg macht, meinte halt, ich soll drauffahren.


    Idgie
    Ich dachte bisher, dass ich als Nicht-Eigentümer keine Auskunft bei der Gemeinde erhalten kann bezüglich der Baulast. Das werde ich bei Bedarf auf jeden Fall mal versuchen. Danke!


    Zitat

    Original von Babyjane
    Wo führt dieser Weg denn sonst noch hin? Nur zu deinem Stellplatz?
    Ist das ein offener Weg oder fährst du durch ein Tor oder eine überdachte Einfahrt?


    Der Weg führt zwischen den beiden Häusern nach hinten zu meinem Stellplatz und zum Hinterhof des Nachbarn (quasi Sackgasse und kein Durchgangsverkehr). Ich muß auf diesem Weg auch tw. laufen wenn ich zur Haustür und den Mülleimern gelangen will. Direkt am Nachbarshaus und an unserem ist noch jeweils ein Parkplatz an der Hauswand entlang und das läßt eine schmale Durchfahrt, die sich aber sowohl mit Nachbars (kleinen) Traktor als auch mit meinem Kombi gut durchfahren läßt. (Irgendwie bin ich heute zu kompliziert, aber ich hoffe, man versteht es jetzt besser ;-) ).
    Anscheinend ist das der überbrückte Gemeindebach, und soweit ich es verstanden habe gehören die schmalen Streifen an der Seite (die als Parkplätze genutzt werden) jeweils zu den Grundstücken und der "Mittelteil" der Gemeinde...


    Wenn ich auf dem Stellplatz stehe, behindere ich den Nachbarn auch in keinster Weise, außer dass er das Auto sieht ;-) und der Stellplatz gehört auch zu "unserem" Grundstück (das hat selbst er nicht angezweifelt). Es geht also lediglich um die Durchfahrt von knapp 6 Metern Länge, wobei meine Reifen nur ein paar Zentimeter seines Eigentums berühren dürften.



    Ich werde auch bei der nächsten Begegnung mit ihm das Gespräch sofort abbrechen wenn er laut wird (quasi die "Stille Treppe" für Fortgeschrittene :lache ).


    Zitat

    Original von Babyjane
    Grundsätzlich bin ich kein Freund davon, Streit durch Strafanzeigen auf die Spitze zu treiben. Also würde ich beim ersten Mal nicht auf eine Nötigungsanzeige bestehen, sondern dir eine (hier heißt das so, kann in anderen Bundesländern anders heißen) Einsatzbestätigung aushändigen lassen. Käme es noch mal vor, hast du schon was in der Hand.


    Ich mag solche Streitereien auch nicht und regel so etwas auch lieber selbst. Zumal ich ja erst eingezogen bin und meine Umzugshelfer der Schlag treffen würde, wenn ich zu schnell wieder ausziehen wollte :lache .
    Aber ich wollte zumindest schon mal wissen, welche Möglichkeiten ich im Notfall hätte und das mit der Einsatzbestätigung ist gut zu wissen! Zudem dürfte er evtl. auch etwas gelassener reagieren, wenn die Polizei vor ihm steht.


    Ich hoffe jetzt aber auch, dass der Nachbar nur dicke Backen macht, und eigentlich nur probiert, ob er damit wirklich durchkommt. Ich werde berichten! (Spätestens am Wochenende bin ich dann wieder an der Wohnung und teste das mal.)


    Ansonsten kann ich mich ja langsam als Spürhund bei der Wohnungssuche zur Verfügung stellen, um Nachbarn, die man auf keinen Fall haben möchte, rauszufiltern - zumindest im Schwäbischen funktioniert mein Detektor anscheinend ausserordentlich gut :lache (einfach die Wohnungen, die ich toll finde ablehnen) - ich bin nämlich erst kürzlich umgezogen, da meine Vermieter etwas zu sehr Anteil an meinem Leben genommen haben :rolleyes

  • Empfohlene Reihenfolge:


    Erst aufs Liegenschaftsamt um die Flurstücksnummer des Grundstücks rauszukriegen.
    Dann aufs Grundbuchamt Akteneinsicht nach dem Eigentümer.


    Der Mietvertrag reicht aus um berechtigtes Interesse nachzuweisen


    Wenn der Nachbar dann nervt Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht erwirken, dass er Behinderungen oder ähnliches unterlässt. Das kostet ihn Geld und das ist hilfreicher als Polizei.

  • Zitat

    Verbarrikadiert er dir den Weg, so daß du nicht mehr reinfahren kannst, würde ich übrigens ebenfalls die Polizei rufen, schließlich hält er dich von der Nutzung deines gemieteten Stellplatzes ab und da wäre er dann erstmal in der Situation, daß er Beweisen müßte, daß das sein Privatweg ist, den niemand auf der Welt sonst nutzen darf. Grinsen


    Ich sehe den Herrn Nachbarn schon süffisant mit dem Grundbuchauszug wedeln.

  • Noch ein Tipp:
    Je nachdem, in welcher Stadt du wohnst, kannst du dir eventuell die Flurstücke und damit auch Grenzverläufe im Internet auf einem Kartenserver ansehen. Einfach mal auf die Internetseite deiner Heimatgemeinde gucken.
    Was du definitiv nicht über die Kartenserver bekommst, sind Angaben zu den Eigentumsverhältnissen. Da musst du dann schon beos Vorschlag folgen.


    Für die Baulastenauskunft reicht auch ein berechtigtes Interesse aus. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass manche Bauämter da manchmal verhalten reagieren. Musst du mal probieren.


    Ach ja, noch was:
    Du erwähntest, dass der Stellplatz baurechtlich genehmigt ist. Das lässt zumindest den Schluss zu, dass das Bauamt die Zuwegung geprüft hat. Eine Baugenehmigung wird zwar grundsätzlich unter Ausschluss der Belange Dritter erteilt, aber die wenigsten Bauämter ignorieren eine fehlende Erschließung.; es sei denn, du könntest den Stellplatz theoretisch noch über eine andere Zuwegung erreichen.


    Ich denke, wenn du Gewissheit über die Eigentumsverhältnisse hast, kannst du auch etwas gelassener mit dem Nachbarn umgehen. Ich drück dir die Daumen und bin gespannt, wie sich das entwickelt. :wave

  • @ Löwin
    Kann er ja tun, dann wäre es ohne lästige Behördenlauferei geklärt, wem das Ding gehört. Halte Ich aber nach den Schilderungen für sehr unwahrscheinlich, daß das tatsächlich SEIN Weg ist und selbst dann ist er unter bestimmten Umständen gezwungen, die Durchfahrt zu dulden, unter anderem eben dann, wenn es der einzige Zugang zu diesem augenscheinlich ja offiziell genehmigtem Stellplatz ist.

    @ Calliopi
    Polizei, wenn es zu akkuten Behinderungen kommt, sonst ist natürlich der Rechtsweg der Richtige.
    Das ist aber klar, denke ich....

  • Ich drück dir die Daumen,das sich alles klärt.Bin wirklich gespannt,ob der Nachbar im Recht ist.

    Liebe Grüße,Beate

    "Viel mehr, als unsere Fähigkeiten sind es unsere Entscheidungen, die zeigen, wer wir wirklich sind."
    Albus Dumbledore

  • Ggf. wäre auch zu prüfen, ob hier nicht die Durchfahrt gewohnheitsrechtlich ermöglicht werden muss. Langandauernde Übung usw.


    Das würde aber nur in letzter Konsequenz greifen..... :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Wie Beo schon schrieb, geh zum Amtsgericht - Grundbuchamt - und erkundige Dich nach dem Eigentümer. Das geht in vielen Bundesländern auch online. Kosten entstehen so oder so.
    Ist der Nachbar eingetragen, hast Du hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung.
    Dann kannst Du zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen.
    Rechtsberatungsgesetz!

    Don't live down to expectations. Go out there and do something remarkable.
    Wendy Wasserstein

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Lesebiene ()

  • Da scheint ja so manche Eule wahrhaftige Knalltüten zum Nachbarn zu haben (so auch ich). Vielleicht sollte man einen Thread mit dem Titel "Die besten Geschichten von unsren bescheuerten Nachbarn" aufmachen :grin

    Menschen sind für mich wie offene Bücher, auch wenn mir offene Bücher bei Weitem lieber sind. (Colin Bateman)

  • So, jetzt bin ich auch endlich wieder zu Hause eingetrudelt und habe eure Vorschläge gesichtet.
    Noch mal vielen Dank an alle! Ich werde das in den nächsten Tagen in Angriff nehmen und berichten, wie es ausgegangen ist.


    Prinzipiell denke ich, dass ich falls es Probleme gibt den schwarzen Peter an die Vermieterin weitergeben darf. Aber mir ist es natürlich lieber, wenn ich zumindest ein bißchen Bescheid weiß über die Besitzverhältnisse und die Infos von euch helfen mir dabei auf jeden Fall weiter.


    Und jetzt schmöcker ich erst mal im "bescheuerte Nachbarn"-Thread :lache