Urheberrechtliche Fragen

  • Ich stehe grade vor folgendem Problem:


    In einen meiner Texte habe ich einen Songtext eingebaut. Und zwar wortwörtlich geklaut von einer deutschen Band... :-(
    Ich kann mir da jetzt nichts mehr selbst einfallen lassen, weil es soo perfekt passt (für mich...)
    Wie sieht das jetzt aber urheberrechtlich aus? Könnte da was auf mich zukommen, falls ich den mal publiziere? :help

  • Zitat

    Original von Seestern
    Könnte da was auf mich zukommen, falls ich den mal publiziere? :help


    Ja! Bei Songtexten ist größte Vorsicht geboten, kürzlich wurden jede Menge Seiten, die Songtexte angeboten haben, dicht gemacht. Schreibe am besten mal die Band an, wenn du den Text unbedingt auf deiner Seite veröffentlichen möchtest. Vielleicht hast du Glück und bekommst eine positive Antwort. Kommt natürlich auch noch darauf an, bei wem das Urheberrecht liegt.

  • Seestern : Du mußt Dir für den Fall der Veröffentlichung die Genehmigung des Rechteinhabers (i.d.R. der Musikverlag) einholen. Bei Songtiteln u.ä. ist das nicht nötig, aber da der Text in einem gewerblichen Produkt (Buch) veröffentlicht werden soll, würdest Du ansonsten das Verwertungsrecht verletzen. Es ist sogar möglich, daß der Verlag eine Gebühr verlangt.

  • Zitat

    Original von Nikana


    Davon war ja auch gar nicht die Rede.



    ....echt jetzt nicht? Dann habe ich das Thema wohl nicht so ganz richtig erfasst.

  • Zitat

    Original von Seestern
    Wisst Ihr zufällig auch, ob es da eine HP gibt, wo man sich über solche Sachen informieren kann?


    Spontan fällt mir nur der Law-Blog ein, wobei es dort im Moment keinen Artikel speziell zu Songtexten gibt. Zu dem Thema kann ich aber wenigstens mit einem Artikel bei Telepolis dienen.

  • Hallo, Seestern.


    Zitat

    Wisst Ihr zufällig auch, ob es da eine HP gibt, wo man sich über solche Sachen informieren kann?


    Das Urheberrecht mit allen Änderungen findest Du z.B. hier:
    http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/


    Wie es im Einzelfall auszulegen ist, wird Dir vielleicht in einigen der vielen Justizforen beantwortet. Was willst Du wissen? Wenn Du das geistige Eigentum eines anderen für gewerbliche Zwecke nutzen willst, bist Du dazu verpflichtet, die Einverständnis des Rechteinhabers einzuholen. Das kann verbunden sein mit Honoraren oder sogar Tantiemenbeteiligungen. Es gilt allerdings erst für den Moment, in dem das Werk veröffentlicht wird. In der Manuskriptversandphase mußt Du Dir da noch keine großen Gedanken drum machen. Es kommt auch darauf an, wieviel man zitiert - einzelne Ausschnitte im Stil von "We skipped the light fandango" als Dialogfetzen sind m.E. nicht betroffen. Aber bei einem kompletten Songtext ist auf jeden Fall Einverständnis Voraussetzung. Es sind in letzter Zeit Sites mit Songtexten in Massen abgemahnt worden; songtext.net mußte vorübergehend schließen. Schaust Du hier:


    Songtexte - die nächste Abmahnwelle rollt

  • Auch Dir vielen Dank, Tom!
    Was ich wissen, will?
    Nun, ich war mir nicht sicher, ob ich die Urheberrechte verletze, wenn ich einen Text nehme und in einen eigenen montiere, sozusagen was Neues draus mache...
    Dieser Fall liegt ja etwas anders, als die von Euch als Beispiel angeführten Songtext- Abmahnwellen, dachte ich jedenfalls bis jetzt...
    Dann denke ich dabei auch immer an Döblin, der ja in Berlin Alexanderplatz massenhaft Fremdmaterial eingearbeitet hat (wobei: selbst wenn er nicht tot wäre, wer wollte ihn denn wegen der Bibel- Zitate verklagen? Unser aller Bene? ;-))

    Man muss ins Gelingen verliebt sein,
    nicht ins Scheitern.
    Ernst Bloch

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  • Zitat

    Original von Tom
    Seestern : Du mußt Dir für den Fall der Veröffentlichung die Genehmigung des Rechteinhabers (i.d.R. der Musikverlag) einholen. Bei Songtiteln u.ä. ist das nicht nötig, aber da der Text in einem gewerblichen Produkt (Buch) veröffentlicht werden soll, würdest Du ansonsten das Verwertungsrecht verletzen. Es ist sogar möglich, daß der Verlag eine Gebühr verlangt.


    Musst du (schon im Vorhinein), oder genügt es, wenn du deinen eigenen Verlag drauf hinweist, damit die das machen?

    Surround yourself with human beings, my dear James. They are easier to fight for than principles. (Ian Fleming, Casino Royale)

  • MaryRead : Normalerweise enthalten Autorenverträge Freistellungserklärungen, in denen der Autor feststellt, sämtliche Rechte am zu veröffentlichenden Werk zu halten, gegen eine etwaige Verletzung von Drittrechten vorgesorgt zu haben und den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Das dient dem Verlag als Rücksicherung für etwaige Plagiatsvorwürfe, umfaßt aber Verwertungs- und Urheberrechtsansprüche aller Art. Deshalb ist es m.M.n. Aufgabe des Autors, vor der Veröffentlichung für die "freundliche Genehmigung des Musikverlags XY" zu sorgen, aber es ist natürlich auch möglich, daß der Lektor oder Justiziar des Verlags dabei unterstützend zur Seite steht. Vielleicht sogar schon vorab der Agent, besser noch der Hausanwalt, damit man nicht für sieben Zeilen Songtext böse über den Tisch gezogen wird.

  • Hallo,


    ich bin neu hier. Geschrieben habe ich schon immer gerne. Nun unternehme ich gerade erste Schritte in Richtung professionelles Schreiben.


    Meine erste Frage:


    Unterliegen Beiträge in Foren auch dem Urheberrecht?
    Muss ich den Autor eines Forumsbeitrages um seine schriftliche Genehmigung ersuchen, wenn ich seinen Beitrag in meinem Buch zitieren möchte?


    Frage Nr. 2:


    Ich habe gehört, dass sogar die Namen vieler Prominenter einem Copyright unterliegen. Muss ich denn, wenn ein solcher Name im Titel meines Buches vorkommt, den betreffenden Promi um seine Genehmigung fragen? Fiktives Beispiel für so einen Buchtitel: "Verliebt in Bruce Willis" ;-)


    In der Hoffnung auf Antwort,
    LG, serce

    Lass Dir keine Grenzen setzen in Deiner Liebe, nicht Maß, nicht Art, nicht Dauer.
    Friedrich Schleiermacher



  • Hallo Doc Hollywood,


    danke für Deine Antwort.
    Mir geht es nicht um selbstgeschriebene Gedichte oder so, sondern um ganz stinknormale Foreneinträge (aus einem anderen Forum!), die eventuell für eine spezielle Autobiografie benötigt werden.


    Dass man vor Nutzung den Autor um Genehmigung fragt ist selbstverständlich. Aber benötigt man auch eine schriftliche Zustimmung?


    Wäre froh, wenn hier irgend jemand einen Link nennen könnte, wo man präzise Auskunft zu dieser Rechtsfrage bekommt.


    LG, serce

    Lass Dir keine Grenzen setzen in Deiner Liebe, nicht Maß, nicht Art, nicht Dauer.
    Friedrich Schleiermacher

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