Dürfen Leseexemplare verkauft werden?

  • Hallo, ich habe über den Amazon-Marketplace ein Buch günstiger als zum Verkaufspreis erworben. Dort stand: "Gebraucht, wie neu".
    Jetzt ist das Buch angekommen. Zwar hat es wirklich kaum Gebrauchsspuren, es handelt sich jedoch um ein Leseexemplar mit einer Sperrfrist von Sommer 2007 und das ist da auch fett reingedruckt.
    Natürlich interessiert das keinen, ob da ein Stempel drin ist, aber hätte der Verkäufer das verkaufen DÜRFEN? Doch bestimmt nicht. Das ärgert mich etwas, denn ich finde, das hätte er dabeischreiben müssen.
    Weiß denn jemand, ob Leseexemplare noch mehr Fehler oder so enthalten als die späteren Originale? Das würde mich nämlich ärgern.
    Bücherwürmchen

  • Kai Meyer hat dazu was in seinem Blog geschrieben:


    http://www.kai-meyer.de/cgi-bin/journal/news.cgi?action=allnews&start=151


    Der Eintrag vom 14. September 2004.


    Ich verstehe das so, dass Privatpersonen Lesexemplare verkaufen dürfen, Buchhändler jedoch nicht.


    Wenn der Marketplace Anbieter angibt, dass es sich um ein gebrauchtes Exemplar handelt, kann Amazon das nicht nachprüfen.

  • So weit ich weiß, dürfen Leseexemplare GRUNDSÄTZLICH nicht verkauft werden. Weder von Buchhandlungen noch von Privatpersonen. Was auch völlig in Ordnung ist, da Leseexemplare ja vom Verlag an Buchhändler oder Journalisten verschenkt werden, damit die (aus beruflichen Gründen) das Buch schon vorab lesen können.


    Mir hat kürzlich auch jemand über Amazon-Marketplace ein solches "Leseexemplar" angedreht; war in der Beschreibung überhaupt nicht erwähnt (bei denen, die es erwähnt hatten, habe ich ja extra nicht bestellt). Aber da es nur 0,37 Euro kostete, wäre die Reklamation teurer geworden als das Buch behalten. Nur bei dem kaufe ich mit Sicherheit nichts mehr. :fetch


    Zitat

    Bouquineur
    Wenn der Marketplace Anbieter angibt, dass es sich um ein gebrauchtes Exemplar handelt, kann Amazon das nicht nachprüfen.


    Amazon kann das grundsätzlich nicht nachprüfen, weil die die Bücher ja gar nicht sehen.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Leseexemplare dürfen im Handel nicht verkauft werden!
    Generell nicht, das immer wieder Exemplare in Umlauf kommen ist ärgerlich, vor allem für die Verlage, aber anscheinend nicht zu ändern :-(


    Leseexemplare sind nicht unvollständig, aber oft sind sie unkorrigiert, d.h.
    voller Rechtschreib- und manchmal auch Inhaltlicher Fehler, die nachher in der "richtigen" Ausgabe korrigiert sind.


    Daher auch der Aufdruck: Unkorrigiertes Leseexemplar, bitte nicht vor dem....rezensieren


    Das ein Verkäufer bei Amazon das nicht dazuschreibt, spricht, meineserachtens, nicht für den Verkäufer :-( und ich würde entsprechendes auch in der Bewertung erwähnen.


    resignierte Grüße von Elbereth :wave


    P.S Da war Si mal wieder schneller als ich :fetch :grin

    “In my opinion, we don't devote nearly enough scientific research to finding a cure for jerks.”

    ― Bill Watterson

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  • Danke für Eure Antworten.


    Ich denke auch: Eigentlich dürften ja nur Journalisten und Buchhändler Leseexemplare besitzen und was man beruflich erhält, darf man nicht unbedingt privat weiterverkaufen, oder?


    Amazon hat da leider wirklich keine Prüfmöglichkeit, da der Verkäufer aber ein Leseexemplar als "Gebraucht" verkauft, unterstelle ich ihm mal, dass er weiß, dass es nicht ganz korrekt wäre, wenn er es als Leseexemplar ausweisen und verkaufen würde....


    Ich ärgere mich total, dass ich jetzt ein Buch besitze, dass ich zwar gebraucht, aber nicht als "illegales" Leseexemplar haben wollte. Da vergeht mir schon gleich die Lust am Lesen.


    Weiß nicht, ob ich reklamieren soll oder dem Verkäufer eine schlechte Bewertung reindrücken oder gar nichts machen soll?

  • Ich habe mal von meiner Schwägerin im Rahmen einer Büchertauschaktion eine Riesenkiste Bücher "geerbt", von denen ich einige hier in den Flohmarkt eingestellt habe.


    Dabei habe ich festgestellt, daß tatsächlich einige Leseexemplare dabei waren. Die habe ich dann nur gegen Portokosten abgegeben. Ich würde mich nicht daran bereichern wollen, weil sie ja ursprünglich auch nicht käuflich erworben wurden.


    Ich finde es auch nicht gut, wenn solche Leseexemplare bei ebay oder anderswo für mehr als die Porto-/Verpackungskosten vertickt werden.

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Hallo,


    Oft steht sogar "unverkäufliches Leseexemplar" auf oder im Buch.


    Es gibt einige Unkorrigiertes Leseexemplar, jedoch nicht alles. Meist sind es genau die selben ausgaben, die später in den Handel kommen.


    Meine Leseexemplare (welche ich nicht mehr möchte) wandern in die Bücherei, die freuen sich und es haben noch viele Leute einen nutzen.


    liebe grüße


    Beatrice

  • Hallo,


    es ist richtig, Lese-Exemplare dürfen grundsätzlich nicht verkauft werden, sondern sind eigentlich dazu gedacht, (kostenlos) zum Lesen weitergegeben zu werden. Meist gibt es sogar einen Aufdruck (so ähnlich wie in den Schulbüchern), wo eingetragen werden kann, wer das Buch gelesen hat und wie seine Meinung dazu war. Oft ist auch noch eine Karte beigefügt, die im Rücklauf an der Verlag geschickt werden soll, um damit das - gewünschte - Feedback zu übermitteln.


    Leider gibt es einige schwarze Schafe in der Branche (Presse und Buchhandel), die diese schnelle Gelegenheit zum Geldverdienen nutzen und ihr Lese-Exemplar bei Marketplace oder Ebay einstellen. Oftmals sind es aber auch gar nicht die ursprünglichen Empfänger der Lese-Exemplare, die das machen, sondern Leute, denen sie es im guten Glauben zum Lesen weitergegeben hatten, da steckt man nicht drin.


    Ärgerlich ist es nur, wenn die Lese-Exemplare Wochen vor dem eigentlichen Erscheinungstermin als Gebrauchtware bei Ebay oder Marketplace auftauchen (so bei meinem letzten Roman geschehen) und dann auch noch dreist in der Produktbeschreibung steht, dass eine Seite herausgetrennt wurde, wegen angeblicher persönlicher Autorenwidmung. Klar, dass das die Seite mit dem schon erwähnten Aufdruck "Unverkäufliches Lese-Exemplar" war. Und wenn das Buch dann außerdem noch über dem regulären Ladenpreis verkauft wird, kommt auch nicht gerade Freude auf (es sei denn, beim Verkäufer).


    Die Lese-Exemplare werden heute oftmals nicht separat hergestellt, sondern aus der ersten Auflage genommen, d. h. es sind dann Bücher, die in jeder Beziehung mit den später in den Handel kommenden Romanen identisch sind, bis auf den besagten Audruck auf der ersten Innenseite. Wenn dann die Hobby-Verkäufer nicht mal die Sperrfrist abwarten, ist das natürlich besonders rücksichtslos, und dann gehen die Verlage auch schon mal gegen solche "Sünder" vor. Dagegen, dass die Lese-Exemplare nach dem offiziellen Erscheinungstermin in den Gebrauchthandel kommen, unternimmt glaube ich niemand was, das muss heutzutage, d.h. im Zeitalter des Internethandels, vermutlich auch einfach hingenommen werden.


    LG,
    Charlotte T.

  • @ Elbereth
    :grin :wave



    Zitat

    Charlotte T.
    Dagegen, dass die Lese-Exemplare nach dem offiziellen Erscheinungstermin in den Gebrauchthandel kommen, unternimmt glaube ich niemand was, das muss heutzutage, d.h. im Zeitalter des Internethandels, vermutlich auch einfach hingenommen werden.


    Ja, sieht so aus. Aber ich ärgere mich trotzdem, daß ich auf diese Art (s. o.) ein Leseexemplar ohne jegliches Impressum, nur mit dem Buchtext, erhalten habe. Auch wenn es sich um ein vergriffenes Buch handelt. Und auch wenn es nur 3,37 Euro (incl. Versand) gekostet hat. Da hätte ich lieber was mehr ausgegeben und ein Buch aus der normalen Auflage gekauft.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Danke für Eure Antworten.


    Aber was tue ich nun???


    Das Leseexemplar scheint in Ordnung zu sein, steht drin, dass es die 1. Auflage ist, also wahrscheinlich nicht unbedingt ein fehlerhaftes Vorabexemplar. Und ich habe keine Lust auf Reklamation, Hin- un Herüberweisen, Zurückschicken - viel zu viel Aufwand.


    Trotzdem ärgert es mich, deshalb drei Möglichkeiten:


    1. Ärger in mich hineinfressen.


    2. Den Verkäufer per Mail auf die Amazon-Geschäftsbedingungen hinweisen (der Verkauf von Leseexemplaren ist verboten) und meine Enttäuschung darüber ausdrücken, dass ich nicht wie erwartet ein normales Verkaufsexemplar, sondern ein Leseexemplar erhalten habe.


    3. Ohne mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten eine nicht ganz so positive Wertung bei Amazon abgeben, in etwa so: "Ware war unversehrt, ich erhielt jedoch leider ein vorher nicht ausgelobtes Leseexemplar."


    Was meint Ihr?

  • Zitat

    ...eine nicht ganz so positive Wertung bei Amazon abgeben


    klar ist das eine negative Wertung wert: es sei denn, es wurde vorher darauf hingewiesen, denn es wurde dir ein Mängelexemplar verkauft, also vorgetäuscht, es sei in Ordnung...


    Ich ärgere mich meist sehr, wenn ich bei ebay Leseexemplare bekomme und der Verkäufer nicht darauf hinweist. Für mich sind das ganz klar Mängelexemplare, ob da nun auf der ersten Seite das Wörtchen "Leseexemplar" eingedruckt ist oder auf dem Schnitt ein Stempel oder Strich: es ist nicht wie ein Buch aus dem Laden, sondern es wurde entwertet - es kommt mir eben nicht nur auf den Text an.
    Besonders ärgerlich ist es dann, wenn ich bei neuen, sehr beliebten Büchern annähernd den Neupreis bezahle, und dann sowas geliefert bekomme. Würde ich sowas vorher wissen, würde ich entweder bei einem anderen Verkäufer einkaufen oder ich möchte weniger bezahlen...
    Nur wenn es fast geschenkt ist, also wenige Euro gekostet hat, dann ist es mir egal, aber nicht bei zweistelligen Preisen...

  • Ich habe schon zuhauf LESEEXEMPLARE bei eBay erstanden, allesamt unkorrigiert und drei sogar noch eingeschweisst. Eines sogar mal mit einer Signatur des Autoren. Aber immer alle erst nach Erscheinungsstichtag... :lesend

    Shalom, kfir
    :lesend Andrea DeCarlo - Wenn der Wind dreht
    :lesend Farin Urlaub unterwegs 1 - Indien & Bhutan


    "To the left?" - "Right!"

  • Bei Buchticket findet man auch Leseexemplare, mitunter steht es auch dabei. Da finde ich das aber nicht so wild, denn die werden ja vertauscht, also nicht gegen Geld abgegeben und sind ja meist ältere Bücher.

  • sehr guter Toppic!
    Ich hatte im August 2006 dazu eine Diskussion über die PN Box mit Wolke.
    Ich war mir damals nicht sicher, ob man darüber öffentlich schreiben darf.
    Auch ich hatte damals bei Ebay ein Buch ersteigert, ohne dass die Verkäuferin es als Leseexemplar erwähnt hat.
    Nachdem ich die komplette Adresse der Verkäuferin hatte, machte ich Meldung beim Verlag. Es sind sogar ein paar Telefonate entstanden, aber das Ende vom Lied war, der nette Mann vom Verlag meinte, man könne leider nichts dagegen unternehmen, da es NICHT unter das Buchpreisbindungsgesetz fällt!!!!


    Ich habe sogar schon mal bei Ebay eine Löschung einer Auktion veranlasst, weil eine Ebayerin eine HC NEUHEIT von R. Gable einen Monat vor Veröffentlichung als Leseexemplar in Ebay eingestellt hatte. Auch da wurde nichts unternommen und dieses LE wurde weit über dem Verkaufspreis ersteigert!
    EBAY teilte mir freundlich mit, solange der Verkäufer es ordnungsgemäß als LE in der Auktion deklariert, können sie nichts dagegen unternehmen ........

    to handle yourself, use your head, to handle others, use your heart
    SUB 15
    _______________________________________________________
    :kuh:lesend

  • ......Grrrrrrr, da kriege ich als Buchhändlerin eine Riesenwut! Ich behandle Leseexemplare sehr sorgfältig, wenn die Titel dann im Handel sind, verschenke ich sie, aber nur Freunden.
    So sollte es sein. Kein Wunder, wenn die Verlage geiziger werden, solche Dinge sollten einfach nicht sein.


    :wave
    lesefieber

  • Zitat

    Original von bonomania
    Es sind sogar ein paar Telefonate entstanden, aber das Ende vom Lied war, der nette Mann vom Verlag meinte, man könne leider nichts dagegen unternehmen, da es NICHT unter das Buchpreisbindungsgesetz fällt!!!!


    Das Problem ist eines des Aufwandes. Nur der Erstbeschenkte- der das Buch vom Verlag erhalten hat - kann vom Verlag angegriffen werden- der Verkäufer macht sich schadensersatzpflichtig- Schaden ist der entgangenne Gewinn, also wg. 5- 15 € wird kein Verlag Randale machen.


    Spannender ist der Verstoß wenn vor der Sperrfrist verkauft wird- da könnte der Verlag Imageschaden erleiden und den beziffern ist zwar nicht leicht, aber von der Höhe dann schon spannender.


    Mit der Buchpreisbindung hat das NULL zu tun, der Empfänger hat schlicht gegen den mit dem Verlag geschlossenen Schenkungsvertrag verstoßen und daraus hat der Verlag Ansprüche.