Liste von Verlagen, die Geld für Veröffentlichung genommen haben

  • Endlich gibt es so eine Liste!


    Allerdings: Ich würde das eher "Liste von Firmen, die sich als Verlage bezeichnen, und die trotzdem Geld für Veröffentlichungen genommen haben" nennen. :grin

  • Hallo,


    zwar weiß ich gar nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich melde mal was:


    Es geht um einen Verlag, der KEIN Geld nimmt, jedenfalls nicht sofort.
    Das ist einer Frau im Bekanntenkreis passiert: Sie hat eine Liebesgeschichte geschrieben, genau genommen eher Chick-Lit. Damit hat sie erst mal keinen Verlag gefunden, bis später ein ganz kleiner Verlag angebissen hat. Dort hat man ihr Buch rausgebracht in einer Auflage von 150 Stück, ohne dass sie einen Cent dafür zahlen musste. Später hat sich dann rausgestellt, dass das eigentlich gar kein richtiger Verlag war, sondern eher eine Druckerei, die null Werbung für das Buch macht und wohl auch keine Buchhandlungen beliefert.


    Von dem Buch ist dann kaum eins verkauft worden, weil es auch viel zu teuer war, verglichen mit anderen Taschenbüchern, die genau so dick sind.


    Was aber das Schlimme ist: Nach einem Jahr wollte der Verlag, dass die Autorin jetzt entweder die unverkauften 112 Bücher aufkauft (für 7 Euro pro Stück) oder sie pro Monat 50 Euro Lagerkosten zahlen muss oder der Verlag die noch unverkauften Exemplare vernichtet.


    Davon stand vorher nichts im Vertrag mit dem Verlag, aber das mit den Lagerkosten ist wohl trotzdem rechtmäßig. :yikes


    Liebe Grüße, vielleicht war die Warnung auch gar nicht nötig, weil sowas hier schon bekannt ist.


    Schöne Adventszeit an alle Eulen


    Märchentante

  • Märchentante : Eines der Hauptprobleme besteht darin, dass "Verlag" kein geschützter Begriff ist. Wer zum Gewerbeamt marschiert und eine Personenfirma gründet, hat fertig mit Verlagmachen. ;-) Wirtschaftshistorisch und etymologisch bezieht sich der Begriff darauf, dass die Firma das wirtschaftliche Risiko der Veröffentlichung übernimmt (also "vorlegt"). Inzwischen scheint der Anteil derjenigen Firmen, die sich zwar "Verlag" nennen, dieser Definition aber nicht genügen, die Mehrheit zu bilden. Es sei jedem Neuautor nur angeraten, sich umfassend zu informieren, bevor er Verträge unterschreibt. In Zeiten des Internets sollte das auch für Laien eigentlich kein Problem mehr sein.

  • Hallo Tom!


    Du hast heute Geburttag?! Dann natürlich auch von mir Alles Liebe!


    Jetzt aber zu dem, was Du über Verlage schreibst. Sicher hast Du Recht damit, dass man sich auch als Laie gut informieren kann. Aber ich habe mal zu "Lagerkosten in Verlagen" gegoogelt, und da nicht gefunden, dass es diese Masche gibt.


    Ich wollte das erst gar nicht glauben, als ich gehört habe, 50 Euro pro Monat für 112 Taschenbücher! Aber der "Verlag" argumentiert mit Heizkosten und Personalkosten für die Lagerverwaltung und Blockierung des Lagerraums für wichtigere Projekte, die Geld reinbringen anstatt zu kosten.


    Jedenfalls wird meine Bekannte jetzt wahrscheinlich die 112 Bücher aufkaufen - für die 7 Euro pro Buch, die auch im Vertrag vereinbart sind. :bonk


    Und damit ist natürlich auch das Prinzip klar: Die Druckerei hinter dem "Verlag" hat dann klar daran verdient.


    Ich bitte übrigens um Verständnis, dass ich den Namen von dem "Verlag" nicht nennen möchte, auch nicht über eine persönliche E-Mail.


    GLG
    Märchentante

  • Ehe ich da auch nur einen Cent bezahle, würde ich die Geschichte meinem Anwalt auf den Tisch legen!!


    Und im Übrigen finde ich es schade, dass Du den Verlag nicht nennen magst: Warnungen kann man nicht laut genug aussprechen.
    Ich gehe auch davon aus, dass Du die Wahrheit schreibst, es also auch keinen Grund gibt, gegen einen öffentlichen Bericht über diese Art des Vorgehens juristisch einzuschreiten...

  • Lieber Licht,


    das Problem ist so: Der "Verlag" ist tatsächlich auf der sicheren Seite. Er hat die 150 Exemplare kostenlos gedruckt, also darf er sie auch auf eigene Kosten einstampfen. Wenn er anbietet, die Bücher aufzukaufen oder kostenpflichtig zu lagern, ist das eben nur ein Angebot und keine Verpflichtung oder Nötigung. Meine Bekannte kann die Bücher ja einfach einstampfen lassen und gut ist (oder eben nicht, weil ihr Herzblut dran hängt).


    Wenn ich den "Verlag" hier so kritisch darstelle, könnte ich wegen Rufschädigung dran sein, darum also nochmals meine Bitte um Euer Verständnis, dass ich den Namen nicht nenne.


    GLG - schönes Wochenende


    Märchentante

  • Ich sehe, ehrlich gesagt, nicht, was der Verlag falsch macht:
    Er hatte das Buch ein Jahr im Programm und hat während dieses Jahres einige Exemplare verkauft. Nun hat er sich entschlossen, das Buch aus dem Programm zu nehmen, weil er nicht sieht, wie er damit Geld verdient. Das ist eine in meinen Augen ganz normale verlegerische Entscheidung.
    Deine Freundin könnte zuschießen, damit es sich für den Verlag doch noch rechnet. Davon ist im Allgemeinen abzuraten - wenn der Verlag keine weiteren Bücher absetzen kann, wie sollte es dann Deiner Freundin gelingen?
    Also wird das Buch eingestampft. Okay - aber dadurch hat Deine Freundin doch nichts verloren. Sie kann den Text noch immer, am besten in einer verbesserten Form, einem anderen Verlag anbieten, der vielleicht einen besseren Marktzugang hat, oder es im Eigenverlag (ich formuliere es einmal sehr hart) "beerdigen".
    Insgesamt sehe ich nicht, wie Deine Freundin durch den Verlag geschädigt wurde. Noch hat sie kein Geld bezahlt.

  • Lieber Bernhard,


    Du triffst den entscheidenden Punkt: Der Verlag - der ja eigentlich eine Druckerei ist ohne Lektorat und ohne Bezug zum regulären Buchhandel - verhält sich formal korrekt und ist deswegen ja auch juristisch nicht angreifbar.


    Das Problem dahinter ist eben eher psychologisch: Meiner Bekannten fällt es schwer, 112 Bücher einfach vernichten zu lassen. Deswegen will sie sie jetzt aufkaufen. Und genau damit hat der "Verlag" wohl von Anfang an gerechnet, als er eine kostelose Auflage von 150 Exemplaren anbot.


    Also, liebe Eulen: Falls jemand ein solches Druckerei-Angebot annehmen will, sollte sie oder er von Anfang an mit kühlem Kopf an die Sache gehen und es gut wegstecken, falls der größte Teil der Auflage eingestampft wird. Dann entsteht Euch jedenfalls kein finanzieller Schaden.


    Aber der "Verlag" hat vermutlich die Erfahrung gemacht, dass die allermeisten Autoren dann eben doch aufkaufen - sonst würde sich das Geschäft ja nicht lohnen.


    GLG


    Märchentante

  • Zitat von Märchentante

    Zitat

    Aber der "Verlag" hat vermutlich die Erfahrung gemacht, dass die allermeisten Autoren dann eben doch aufkaufen - sonst würde sich das Geschäft ja nicht lohnen.


    Ärgerlich, wenn der Trick jetzt auch noch so herum funktioniert. Rate dieser Bekannten doch schon allein deshalb dazu, da keinen Cent zu zahlen, damit dieser Verlag mit dieser Masche aufhört und ordentlich Pleite geht. Wenn deine Bekannte zahlt, fördert das zukünftige Opfer - kannst du als Argument noch drauflegen zusätzlich zu der schon genannten Lösung, das Buch im Eigenverlag bei Bedarf nachzudrucken. Autoren müssen sich endlich von diesem "Verlag um jeden Preis-Denken" lösen. Manche (Klein)Verlage verursachen zwar keine der fiesen üblichen Kosten, bieten aber, wie diese Erfahrung hier zeigt, gegenüber einem Selbstverlag auch keinen sinnvollen MEHRwert.

  • Kann mich Anorra nur anschließen. Soll sie noch zehn Exemplare bestellen, notfalls über Strohleute, und dann dem Verlag mitteilen, dass die den Rest der bescheidenen Auflage gerne einstampfen, zerhacken, schroten und vierteilen dürfen. Und selbst den ganzen Vorgang dann unter "Erfahrung" verbuchen. Da sie vermutlich - hoffentlich - irgendwann die Fahnen (meist als DOC oder PDF) bekommen hat, kann sie den Krempel auch stantepede bei BoD einstellen, und dann ist das Buch auch wieder erhältlich. Okay, ein Cover müsste sie noch machen (lassen). Aber auch damit bliebe sie weit unter den 800 Öcken, die sie für die Hauslagerung eines offenbar unverkäuflichen Buches zahlen müsste.

  • Und nochmal. Wer dafür bezahlt, veröffentlicht zu werden - in welcher Form die Zahlung auch immer erfolgen soll, sei es für Pflichtexemplare, Lagerhaltung, Herstellungsbeteiligung oder (was fairer wäre) für die Leasinggebühr des Chef-Maseratis -, ist kein Autor, sondern ein Idiot. Wenigstens in dieser Angelegenheit. Verlage - richtige Verlage - finanzieren Veröffentlichungen, das ist ihr Geschäft: Sie verdienen an den Buchverkäufen an Leser. Wenn Autoren an der Finanzierung beteiligt werden, handelt es sich nicht um richtige Verlage, sondern um so genannte "Pseudoverlage". Vielleicht findet man entsprechende Hinweise nicht, wenn man nach "Lagerkosten bei Verlagen" googelt, aber schon bei "Kosten Roman Veröffentlichung" findet man tonnenweise Foreneinträge, Blogs und Websites, die erklären, dass man niemals und in keinem Fall dafür bezahlen sollte, publiziert zu werden, wenn man es denn ernst meint. Sobald ein Autor ablatzt, steht so gut wie fest, dass die Bücher nicht gedruckt werden (wenn sie denn überhaupt gedruckt werden), um an Leser verkauft zu werden.


    Ich bin immer wieder verblüfft. Da schreiben Leute jahrelang an irgendwas, investieren viel Zeit und Geld, und wenn das Zeug dann fertig ist, kann das Verderben einfach nicht groß genug sein, in das sie sich ohne mit der Wimper zu zucken stürzen. Dabei ist der Aufwand, sich umfassend über den Buchmarkt zu informieren, verschwindend gering, wenn man ihn dem Aufwand gegenüberstellt, der nötig war, um das Manuskript zu verfassen. :pille

  • Zitat

    Original von Bernard
    Ich sehe, ehrlich gesagt, nicht, was der Verlag falsch macht:
    ...
    Insgesamt sehe ich nicht, wie Deine Freundin durch den Verlag geschädigt wurde. Noch hat sie kein Geld bezahlt.


    Ich würde jedenfalls prüfen lassen, ob der "Verlag" (ich findes immer noch doof, dass er nicht genannt wird!) wirklich alle Karten auf den Tisch gelegt hat. Oder ob er Leistungen zu bringen vorgetäuscht hat, die dann nie erbracht worden sind. Wenn die "Autorin" mit dem guten Glauben an den "Verlag" geraten ist, dass da ihr Buch beworben und verkauft wird, dann ist ihr schon ein Schaden entstanden...

  • Haltet mich für doof oder naiv, aber ich wüßte absolut nicht, was da ein Verlag klagen sollte, wenn man wahrheitsgemäß (!) berichtet, was einem widerfahren ist.
    sicher ist es Antiwerbung, aber die macht sich der "Verlag" ja selbst. Diese dämliche Drohkulisse die da aufgebaut wird, dient doch nur dazu, Warnungen vor der Wahrheit zu blockieren.


    edit ergänzt: außredem scheint sich mir die Argumentation zu widersprechen: entweder hat der Verlag alles korrekt abgewickelt, wie vereinbart und ist in keiner Weise selbst zu belangen - wogegen sollte er denn umgekehrt klagen, wenn jemand dieses korrekte Verhalten ehrlich schildert um andere davor zu warnen, nicht einen ebensolchen Fehler zu machen wie man ihn selbst gemacht hat.


    oder


    der "Verlag" hat tatsächlich Mist gemacht, den er verständlicher Weise nicht öffentlich gemacht wissen will, dann aber lohnt es doch in jedem Fall, selbst zum Anwalt zu gehen, oder???

  • @licht: Susanne hat recht. Außerdem hören wir hier nur eine Seite; es ist gut möglich, dass die andere über Argumente verfügt, die zumindest vor Gericht überzeugen können. Wer schlecht über Firmen (egal, aus welcher Branche) in der Öffentlichkeit redet, muss immer damit rechnen, auf Schadenersatz (Geschäftsschädigung) verklagt zu werden. Und gerade die "Pseudoverlage" sind in dieser Hinsicht sehr umtriebig.

  • @licht: Dafür müsste man die Verträge sehen. Wenn da exakt das drinsteht, was auch passiert ist, hat der "Verlag" nichts verbrochen. Dass es sich offenbar nicht wirklich um einen handelt (zur Erinnerung: Der Begriff ist nicht geschützt und definiert nichts!), steht auf einem anderen Blatt.