Buchpreisbindung: Wie ist das jetzt genau?

  • Hallo liebe Eulen,


    habe überlegt den Thread entweder hier oder in der Plauderecke zu veröffentlichen, dann beschlossen, dass es hier besser passt, es geht um Folgendes:


    Mich interessiert derzeit ein Fantasybuch, welches beim Verlag und dem Großteil der Buchhändler für 8,95€ geführt wird. Ich muss dazu sagen, dass das Buch letztens kurzzeitig nirgends erhältlich war und dann wohl eine neue Auflage rauskam.


    Auf jeden Fall ist mir jetzt aufgefallen dass das Buch bei zwei der großen Onlinebuchversender für 9,95€ geführt wird. Mir ist dann eingefallen, dass es eventuell vorher 9,95 gekostet hat, aber jetzt mit 8,95 geführt wird, wobei die restlichen Bände der Reihe alle ebenfalls nur 8,95 kosten.


    An beide habe ich eine Mail geschrieben, da ich bei einem davon bald was bestellen möchte und das Buch dann evtl. auch im Warenkorb landet.
    Von Buchversender 1 kam die Antwort, dass man sich für Unannehmlichkeiten entschuldigt und der Preis in der Datenbank korrigiert wird - was auch geschehen ist. Es kostet nun 8,95€.


    Buchversender 2 antwortet mir heute ebenfalls, dass man sich entschuldigt, aber man könne in diesem Fall mit der Preiskonkurrenz nicht mithalten, und mich würde doch hoffentlich der restliche Service überzeugen. :wow


    Ich frage mich: Wie siehts aus mit der Buchpreisbindung? Ich weiß, es ist nur ein Euro Unterschied, aber wenn sowas bei einem kleineren Buchhändler passiert hat er ja recht schnell Probleme...


    Das Buch ist unter identischer ISBN und gleichen Informationen bei Versender 2 zu finden.
    Was meint ihr?

  • Zitat

    Teurer verkaufen darf man, nur nicht billiger.


    Das stimmt nicht. Die Buchpreisbindung legt fest, dass ein neuer Verlagstitel nur zu diesem Preis verkauft werden darf und zu keinem anderen. Sie fällt lediglich weg, wenn ein Buch gebraucht verkauft wird (egal, in welchem Zustand), wenn es privat verkauft wird oder wenn es sich um Remmittenden und/oder Mängelexemplare handelt. Ansonsten steht dieser Preis für jeden gewerblichen Verkäufer in Deutschland fest und darf weder über-, noch unterschritten werden, auch nicht durch versteckte Rabatte wie Gutscheine. Lediglich der Wegfall von Versandkosten wird (noch) geduldet, obwohl auch das einen versteckten Rabatt darstellt. Meines Wissens sind hier einige Verfahren anhängig.


    Wer ein neues Buch bei einem gewerblichen Händler kauft, zahlt nur den Preis, der auf dem Buch steht. Wer mehr bezahlt, kann anschließend sein Geld zurückverlangen und mit einer Meldung an den Börsenverein drohen.

  • @ Tom


    Für Österreich könnte die Aussage von taciturus durchaus zutreffen; ich bin mit der Rechtslage dort nicht so vertraut. Jedenfalls ist die Preisbindung in Österreich etwas anders geregelt als in Deutschland.


    Wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob die Preisbindung in D nicht doch für alle neuen Bücher gilt, also auch solche, die von privat verkauft werden.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Hallo, SiCollier.


    Die Buchpreisbindung gilt auch in Österreich:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreisbindung


    Privat kann man, solange man nicht gewerblich zugange ist, alles tun. Man kann also auch ein Buch, das man gerade für 10 Euro gekauft hat, für 20 Euro weiterverkaufen (es gilt dann sowieso als gebrauchtes Buch, und die Bindung entfällt). Wenn man aber, wie gesagt, als Händler auftritt, und neue Bücher aus Verlagsauslieferungen oder Barsortimenteinkäufen anbietet, muss man sich an die Bindung halten.

  • Hallo Tom,


    ich habe mich in den letzten Jahren wohl durch das dauernde Hin und Her der grenzüberschreitenden Preisbindung etwas verwirren lassen. >Hier< sind die Preisbindung in Österreich und der Schweiz kurz dargestellt.


    Du hat Recht. :wave



    >Hier< noch ein Schreiben (PDF-Datei) des Bundeskanzerlamtes Österreich zu einem Urteild es europ. Gerichtshofes wegen der Preisbindung.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Also, dann gibt es für besagten Buchhändler auch keine Entschuldigung, das Buch teurer anzubieten...
    Nur dann hat sich offensichtlich der Kundenservice auch nicht damit auseinander gesetzt, wobei die Antwort offensichtlich sowieso ein fertiger Textbaustein war :-). Bestätigt die Erfahrung vom letzten Mal...


    Ich bestelle dann halt woanders. :-)

  • @ manu92


    Jeder Buchhändler muß zu dem vom Verlag am Liefertag festgesetzten Ladenpreis liefern. Das heißt nicht, daß in allen Onlinedatenbanken die richtigen Preise stehen. Selbst in VlB (= Verzeichnis lieferbarer Bücher) ist die Fehlerquote bei den angegebenen Preisen recht hoch. Wenn dann eine Neuauflage kommt, bei der sich der Preis (im Vergleich zur alten) ändert, ist Chaos quasi vorprogrammiert.


    Um welches Buch handelt es sich eigentlich?

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • manu92 : Tatsächlich spricht das österreichische Gesetz - danke, SiCollier - nur von einer Unterschreitung. Man darf in Ösiland also teurer verkaufen. Das ist bei uns Krauts anders.

  • SiCollier : Die Online-Datenbanken sind ein Thema für sich. Zuweilen werden Bücher sehr früh noch mit vorläufigen Endpreisen, falschen Titeln oder fehlerhaften Autorenangaben eingestellt, und manch ein Händler aktualisiert seine Datenbanken nicht regelmäßig - oder der Verlag vergisst es sogar, die eigenen Angaben zu ändern. Deshalb kommt beim Online-Verkauf - einfach mal auf die Bestellbestätigung achten - bei der Bestellung noch kein Vertrag zustande, sondern erst im Moment der Auslieferung. Damit schützen sich die Online-Händler davor, einen Titel mit einem falschen Preis abgeben zu müssen, weil die Aktualisierung der Datenbanken versaubeutelt worden ist.

  • Es geht um "Das Erste Horn" von Richard Schwartz.


    Wie gesagt, ich habe ja eine Mail geschrieben und die Antwort die kam war ja dass man (sinngemäß) in dem Fall halt mal teurer ist als die Konkurrenz!


    Beim zweitgrößten Buchversand Deutschlands (;-)) wurde der Preis dagegen auf meine Anfrage binnen eines Tages geändert.


    Also hat sich entweder der andere Service meine Mail nicht richtig durchgelesen (ich hatte das Buchpreisbindungsgesetz erwähnt...) oder man hat halt auch nicht so genauen Durchblick.

  • Zitat

    Original von Tom
    dieser Preis für jeden gewerblichen Verkäufer in Deutschland fest


    Also kann man theoretisch im Ausland deutsche Bücher billiger kaufen und es ist trotzdem legal.


    Unser Bücherladen macht jedes Jahr eine Rabattwoche, wo man auf allen Büchern auf Lager 10% bekommt. Ich dachte immer, das wäre gegen die deutsche Buchpreisbindung.

  • @ manu92


    Da gibt es allerdings in der Tat zwei Preisangaben. Amazon, buchhandel.de (= VlB) sowie der Piper-Verlag selbst geben 8,95 EUR an, beim Gorßhandel Umbreit steht er mit EUR 9,95 in der Datenbank. Ich vermute, daß das Buch seinerzeit für EUR 9,95 angekündigt war, dann für EUR 8,95 erschien und nicht überall die Preise geändert wurden. (Angaben ohne Gewähr, versteht sich. :grin)



    @ xania


    Bei Mängelexemplaren ist solches erlaubt. Generell auf alle Titel nicht. Das wäre dann eine Sache beispielsweise für den Justitiar des Börsenvereins.



    @ Tom


    Onlinedatenbanken etc. pp. Das ist mir klar. Ich war bis vor kurzem dem VlB als Buchhändler angeschlossen. Ich weiß um die, ähm, Qualität und Richtigkeit der Daten. (Von "Lieferbarkeit" bis hin zu Preisangaben.)


    Das mit dem Zustandekommen des Vertrages ergibt sich aus dem Fernabsatzrecht. Angesichts der vielen Fallen im Wettbewerbsrecht und des überzogenen Verbraucherschutzes, wie es ein Jurist mal in einem Telefonat formulierte, würde ich mich auch weigern, einen Vertragsabschluß vor dem Versand der Ware zustandekommen zu lassen. - Ich habe gestern rund drei Stunden im Internet recherchiert, um herauszubekommen, inwiefern mich (als Kleinstversender) ein Urteil des europäischen Gerichtshofes zum Thema Wertersatz tangiert. Genauer, wie findige Anwälte das als Gelddruckmaschine (= Abmahnungsfalle) ausnutzen können und ich das vermeiden kann.


    Danach mußte ich erst mal kehren, von wegen zu sehr die Haare gerauft über unser "Rechts"system. *gibt lieber keinen Kommentar ab*
    :wave

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

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