frage ich mich, nach dem ich dies bei amazon entdeckt habe:
Die letzte Offenbarung von Stephan M. Rother
erschienen bei Blanvalet im Oktober 2009
Edit: lesbar geschrieben
frage ich mich, nach dem ich dies bei amazon entdeckt habe:
Die letzte Offenbarung von Stephan M. Rother
erschienen bei Blanvalet im Oktober 2009
Edit: lesbar geschrieben
und
Die letzte Offenbarung von Joseph Thornborn
als rororo im Januar 2010
du hast heute wohl den Tag des Vertippers
Ich glaube, es gab noch nie einen Buchtitelschutz
Das zweite ist ja kein Originaltitel, vielleicht deswegen
ZitatOriginal von DraperDoyle
du hast heute wohl den Tag des Vertippers
Ich glaube, es gab noch nie einen Buchtitelschutz
Ci mein mich erinnern zu können, das es in einm Fachblatt des Buchhandels ein Rubrik gab, in der Verlage einen Titelschutz beantragen und, wenn kein Einspruch kam, sich für einen Zeitraum sichern konnten.
und zum ersten - Du hast recht, werden sofort korrigieren "schäm"
Natürlich gibt es Titelschutz in Deutschland. Er beginnt mit der Ankündigung eines Buches und dauert mindestens so lange an, wie es lieferbar ist; in vielen Fällen wird er aber auch danach noch respektiert. Wenn man es ganz eilig hat, kann man den Titelschutz auch vorher per öffentlicher Anzeige (Bundesanzeiger o.ä.) anmelden, dann muss das Buch aber innerhalb der nächsten sechs Monate erscheinen.
Titelschutz ist - wie Markenschutz - aber etwas, das man als Betroffener verfolgen muss. Es wird nicht "von Amts wegen" überwacht. Außerdem fallen viele Formulierungen und Begriffe nicht darunter, wenn sie sehr allgemein sind oder als Oberbegriff verstanden werden können.
Normalerweise recherchieren Verlage, bevor sie einen Titel in die Ankündigungen nehmen. Den Titelschutz genießen meiner Kenntnis nach aber auch nur wirklich nennenswerte Veröffentlichungen; die ganzen BoDler haben ihn m.E. nicht.
So selten kommt es gar nicht vor, dass zwei lieferbare Bücher den selben Titel haben. In solchen Fällen wird in der Regel mit einer Anzeige im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels auf die Verwechslungsgefahr hingewiesen.