Blödeule braucht Hilfe

  • :helpHallo Ihr Rechts-Eulen, :wave


    Fay Dumpfbacke, hat mal wieder in einer ihrer schwachen Momente einer Laune nachgegeben. Nun brauche ich dringend fachlichen Beistand.


    Habe mir am Freitag Abend aus beim Optiker eine Brille ausgesucht. Da war es 18:40 Uhr um 19:00 Uhr macht der zu. Über Nacht, dann gedacht: Was hast du für einen Quatsch verzapft und morgens um 9:30 Uhr angerufen und gesagt, dass ich die Brille doch nicht will. Verkäuferin sagt Gläser sind bestellt. Heute (war nicht da) ruft sie wieder an. Vermute, dass sie mir sagen will, das Gläser nicht abbestellbar gewesen sind.


    Wie kann ich, soll ich mich verhalten? Bezahlt habe ich nichts. Unterschrieben auch nichts. Allerdings haben die meine Adresse.


    Will mir ja keine unnötigen Schererein einhandeln.


    Liebe Grüße und Dank im voraus



    :wave

    Fay
    Ein Roman ist wie der Bogen einer Geige und ihr Resonanzkörper wie die Seele des Lesers. (Stendhal)

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  • war das bei Fielmann? dann nehmen die eigentlich alles zurück, wenn du nicht zufrieden bist, auch wenn die Brille schon fertig ist.


    ich bin ja keine Rechtseule, aber ich vermute, dass du die Gläser auch bei anderen Optikern zurückgeben kannst und dass die wegen soetwas versichert sind :gruebel


    ich bin aber auch neugierig, was die Rechtseulen noch dazu wissen.


    Aber unterschreibt man nicht, bevor man Brille und Gestell bestellt? :gruebel

  • Seltsame Vorstellung, das der Optiker eine Versichtung mit dem Inhalt "Kundenlaune" haben sollte. Wenn man etwas bestellt kann man objektivierbare Gründe heranziehen bei der Abnahme, warum man es nicht abnimmt. Also Maßanzug passt nicht, Brillengläser sind nicht entspiegelt oder so etwas, Brille ist Werklieferungsvertrag. Aber es sich anders überlegen, gefällt mir nicht, das gibt es nicht. wir sind weder im Bereich des Versendungskaufes, noch beim Haustürgeschäft. Erst Hirn einschalten, dann bestellen.

  • In meinen Augen ist hier ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Einen Anspruch auf Rücknahme der Brille hast du nicht.


    Du kannst lediglich dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Brillengläser fehlerhaft angefertigt wurden, wenn beispielsweise die Stärke nicht stimmt oder was auch immer.


    Sind die Brillengläser aber korrekt angefertigt, dann hat auch der Optiker ein Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von beowulf
    Meinst du wirklich Brille sei Kaufvertrag ?


    Ja. Ich sehe das hier wie den Kauf eines Paket Zuckers. Ein Vertrag nach 433 BGB. Nun bringst du mich aber ins Grübeln..... :gruebel

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


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  • Zitat

    Original von beowulf
    Einschleifen der Gläser in die Fassung, Anpassen auf individuelle Augenabstand und Höhe der Linse, das sind Werkvertragselemente.


    Ja, du hast Recht. Das hatte ich nicht berücksichtigt. Ich hatte vor meinem geistigen Auge lediglich das Bild, wie die Brille aus dem Ständer genommen wird und dann ab damit zur Kasse. Ist natürlich Unsinn. Schließlich stand da ja "Anfertigen der Gläser".


    Beo - ich sollte wohl besser in Pension gehen....... :freude :freude :freude

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  • Ich bin keine Rechtseule, aber ich möchte trotzdem meinen Senf dazu geben. Ich kaufe mir eine Jeans aus einer Laune heraus, ein Parfüm, oder ein ipad ;-), aber doch keine Brille ?! Eine Brille brauche ich, die MUSS ich mir kaufen, weil ich ohne nicht mehr so gut sehen kann, da muss ich auch keine Nacht drüber schlafen. Nicht persönlich nehmen Fay, aber die Brille solltest du nehmen, wie bestellt, denn du wirst sie wohl auch brauchen, warum sonst bist du ins Brillengeschäft? :gruebel

  • Obwohl ich mich frage, ob die zwischen Ladenschluss und Öffnung am nächsten Morgen wirklich schon die Bestellung weitergeleitet hat, zumal Samstags mit Sicherheit keine Werkstatt arbeitet. Wer auch immer die Gläser herstellt hätte die Bestellung garantiert erst am Montag auf dem Tisch gehabt, da hätte auch das Brillengeschäft noch Zeit gehabt, um die Bestellung zu widerrufen.


    Gefällt Dir denn im Nachhinein das Gestell nicht? Oder die Form der Gläser?

  • Zitat

    Original von Bouquineur
    Obwohl ich mich frage, ob die zwischen Ladenschluss und Öffnung am nächsten Morgen wirklich schon die Bestellung weitergeleitet hat, zumal Samstags mit Sicherheit keine Werkstatt arbeitet. Wer auch immer die Gläser herstellt hätte die Bestellung garantiert erst am Montag auf dem Tisch gehabt, da hätte auch das Brillengeschäft noch Zeit gehabt, um die Bestellung zu widerrufen.


    Das war auch mein erster Gedanke.
    In diesem Fall scheint es so zu sein das der Optiker sich da eher quer gestellt hat. Außerdem vermute ich mal, ohne was unterstellen zu wollen, das die Bestellung auch nicht noch 20 Min. vor Ladenschluß abgeschickt wurde, sondern erst am nächsten Arbeitstag.

  • Zitat

    Original von SweetMouse


    Das war auch mein erster Gedanke.
    In diesem Fall scheint es so zu sein das der Optiker sich da eher quer gestellt hat. Außerdem vermute ich mal, ohne was unterstellen zu wollen, das die Bestellung auch nicht noch 20 Min. vor Ladenschluß abgeschickt wurde, sondern erst am nächsten Arbeitstag.


    Das ist auch mein Verdacht. Ich wage zu bezweifeln, dass der Optiker mit einem elektronischen Warenbuchungssystem (wie beispielsweise der Buchhandel) arbeitet und die Bestellung direkt losgetreten wird, sobald der Kunde fertig ist und sowohl Brille als auch Gläser ausgesucht wurden.



    Edit erinnert mich daran zu erwähnen, dass zumindest mein Optiker nicht über ein solches System verfügt. ;-)


  • Das ist alles unerheblich. Hier liegt ein rechtwirksamer Vertrag vor. Und offenbar wurde auch ein gesondertes Rücktrittsrecht nicht vereinbart.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Zitat

    Original von Voltaire


    Das ist alles unerheblich. Hier liegt ein rechtwirksamer Vertrag vor. Und offenbar wurde auch ein gesondertes Rücktrittsrecht nicht vereinbart.


    Dem hat ja auch niemand widersprochen. Dennoch darf man hier wohl trotzdem auch mal Gedanken zur Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit der Behauptung äußern.


    Bei einem Optiker, der so reagiert und nicht mal aus Kulanz einen Gegenvorschlag macht hätte ich zum ersten und zum letzten Mal ein Brille gekauft.

  • Ich hab mal vor einem guten jahrzehnt so eine blöde aktion einreden lassen - mit drei brillen: eine brille und dann zwei ersatzbrillen, die dann extrem verbilligt gewesen wären - im nachhinein bin ich dann draufgekommen, dass das skonto nur für bestimmte erst-modelle galt, und grad für das, das mir der optiker hinhielt, und ich mir als erst-brille ausgesucht hatte, nicht, und ich musste damals über 300 € drauflegen, was damals in etwa mein monatsgehalt war - glücklicherweise hatte ich in den monaten vorher gespart.


    tja... facit: ich hab die drei brillen auch noch zehn jahre später, und hab mir, da ich damit ausreichend sehe, bislang keine neue mehr gekauft. Erst zwei davon sind zerkratzt, vor einigen monaten hab ich frisch aus dem etui die dritte herausgeholt, wird wahrscheinlich, bei angemessener pflege auch für die nächsten fünf jahre halten.


    Erstes mal - letztes mal.

    DC :lesend


    Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens I


    ...Darum Wandrer zieh doch weiter, denn Verwesung stimmt nicht heiter.
    (Grabinschrift F. Sauter )

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von MagnaMater ()

  • Einem guten Optikergeschäft sollte natürlich auch die Zufriedenheit der Kunden am Herzen liegen. Eigentlich sollten ja bei der Kürze des Zeitraums zwischen Bestellung und Widerruf noch keine kostenrelevanten Prozesse in Gang gesetzt worden sein. Deshalb könnte es sich durchaus lohnen, jenseits aller rechtlichen Belange mal auf Kulanzbasis mit den Leuten zu reden. :wave