Onlineshop hält angegebene Lieferzeit nicht ein - Kaufvertrag stornieren - abgelehnt

  • Hallöchen,


    gestern habe ich das Weihnachtsgeschenk für meinen Freund bestellt, bei einem sehr bekannten Online Shop, von dem ich noch einen Aktionsgutschein hatte. Ich bestellte allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Artikel sofort versandfertig ist.


    Heute bekam ich dann eine Mail mit dem Bestellstatus ,,Artikel wurde für Sie bestellt". Keine weitere Information, wie lange ich nun auf den Artikel warten muss, was meiner Meinung nach schon eine Unverschämtheit ist.


    Ich reagierte darauf mit einer Mail, dass ich den Artikel nicht unter diesen Voraussetzung nicht bestellt habe und nach wie vor auf der Artikelbeschreibung zu lesen ist, dass der Artikel sofort versandfertig sei. Man antwortete mir daraufhin folgendes:


    ,,Der Artikel fehlt leider kurzfristig am Lager. Es ist mit einer Lieferzeit von ca. 1-2 Wochen zu rechnen. Einen genauen Liefertermin können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht nennen."


    Und auch weiterhin steht auf der Seite, dass der Artikel sofort versandfertig ist. Dass ich vom Kauf zurücktreten möchte, sieht der Shop nicht ein, dabei wurde mir doch eine Information beim Kauf verschwiegen bzw. wird auch nach wie vor allen anderen Kunden verschwiegen.


    Ein solcher Vorgang ist nun das zweite Mal bei diesem Shop passiert und das verärgert einen doch ganz schön, weil man das Gefühl hat, dass es Absicht ist.


    Wie würdet ihr auf soetwas reagieren, kennt jemand die rechtliche Lage dazu, bzw. habe ich überhaupt das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten?

  • Natürlich kannst du vom Kaufvertrag zurück treten, warum sollte das nicht gehen?
    Dazu müßten die zum Einen eine klare Regelung in ihren AGBs haben, zum anderen kannst du gerade beim Versandgeschäft sogar ohne Angabe von Gründen, deine Bestellung stornieren.
    Sollten die dir dennoch was zu schicken, Annahme verweigern!

  • Die meisten Onlineshops lassen den Kaufvertrag ohnehin erst zum Versandzeitpunkt zustandekommen (schau mal in die AGB), bis dahin gibt es lediglich eine anhängige Bestellung. Die kann bei Versandgeschäften sowieso innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, da es sich um Fernabsatzverträge handelt, und bei solchen steht dem Kunden immer ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.


    Edit: Dieser Widerruf bei Kauf per Internet gilt sogar noch 14 Tage lang nach Erhalt der Ware, und zwar ganz unabhängig davon, wann sie geliefert wird. Einfache Rücksendung mit Verweis auf Widerruf gemäß § 355 BGB genügt.

  • Zitat

    Original von Tom
    Die meisten Onlineshops lassen den Kaufvertrag ohnehin erst zum Versandzeitpunkt zustandekommen (schau mal in die AGB), bis dahin gibt es lediglich eine anhängige Bestellung. Die kann bei Versandgeschäften sowieso innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, da es sich um Fernabsatzverträge handelt, und bei solchen steht dem Kunden immer ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.


    Das ist ja das "Zurückgeben" bzw. "Zurückschicken", oder?
    Ich weiß ja nicht, was es für ein Online-Shop ist, aber ich verstehe die Aufregung nicht so ganz :gruebel
    Wenn es zu spät kommt und du es nicht mehr willst, kannst du es ja zurückschicken. Gut, ist blöd, wenn die das Geld vom Konto abziehen (wie bei Amazon), aber es kommt ja dann wieder zurück. Bei höheren Summen zwar schlecht, aber wenn man bei der Bestellung solchem Vorgehen zustimmt, kann man doch eh nichts machen.


    Oder steht ich grad ganz aufm Schlauch? :gruebel

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  • Sowas ähnliches hatte ich auch schon mal. Der Rücktritt war aber überhaupt kein Problem. Es sollte schon sehr verwundern, wenn der Online-shop dir das verweigern würde. Auf jeden Fall scheint die Korrespondenz verbesserungswürdig.

  • Ich hab halt nur Bedenken, dass die mir das Geld trotzdem abbuchen, wenn ich die Annahme verweigere und ich das Geld dann nicht zur Verfügung habe, um das Spiel woanders zu kaufen. Mensch ist das ärgerlich.. und meiner Meinung auch total unverschämt, denn jeder andere Kunde fällt ja jetzt weiter auf die Versandangabe drauf rein. Wenn die doch schon wissen, dass der Artikel erst in 1-2 Wochen lieferbar ist, dann ist es doch nur fair, es auch dabei zu schreiben.


    Amazon ist mir doch echt immer noch am liebsten..


    Zitat


    Bei höheren Summen zwar schlecht, aber wenn man bei der Bestellung solchem Vorgehen zustimmt, kann man doch eh nichts machen.


    Naja, wenn die Bestellung so läuft, wie man sie auch zugestimmt hat und wie es vorher vereinbart wurde, spricht ja auch garnicht gegen eine solche Versandart. Wenn aber die Lieferzeit nicht eingehalten wird, dann haben die ja garnichts mehr abzubuchen.


    Ich denke mal, dass die sich ein wenig quer stellen, weil es ja scheinbar nun extra bestellt wurde.. Die können mir ja noch nichtmals versichern, dass es zu Weihnachten da ist. Was soll ich denn dann noch damit.. :rolleyes

  • Du hast schon Recht. Aber die Angaben auf der homepage ändern die shops halt selten sofort bei einer Lieferverzögerung.


    Natürlich kannst du eine Abbuchung rückgängig machen, allerdings nützt dir das wegen des Zeitverlustes in diesem Fall auch nichts mehr für eine rechtzeitige Ersatzbestellung bei einem anderen shop. Ich drücke dir die Daumen, dass der Laden sich noch einsichtig und kundenfreundlich zeigt.

  • Zitat

    Original von Lucy1987
    Ich hab halt nur Bedenken, dass die mir das Geld trotzdem abbuchen, wenn ich die Annahme verweigere und ich das Geld dann nicht zur Verfügung habe, um das Spiel woanders zu kaufen. Mensch ist das ärgerlich..


    Ach so...gut, wenn du es dann brauchst und es dir fehlen würde, wäre es dumm.
    Aber bei solchen Sachen kann man doch eine Lastschrift auch zurückgehen lassen. Zumindest bei meiner Bank geht das.


    Notfalls würd ich dann sowas machen, wenn dir das Geld fehlt :gruebel
    Kann natürlich dann sein, dass sich der Shop dann aufregt und von dir noch extra-Gebühren will, weil die Lastschrift nicht eingelöst wurde, aber dann kannst du denen eine saftige Mail schreiben, dass du nicht einsiehst, dass du es bezahlen sollst, weil du falsche Infos hattest und du es dann ja nicht wolltest. :gruebel

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  • Hallo, Lucy.


    1. Abbuchungen per Lastschrift kann man innerhalb von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Aber Achtung: Man sollte das auch wirklich nur tun, wenn man das Recht dazu hat!


    2. Ich würde an den Sitz der fraglichen Firma ein Einschreiben per Rückschein schicken und die Bestellung schriftlich unter Bezugnahme auf § 355 BGB und Angabe der Bestellnummer widerrufen. Gleichzeitig ist in diesem Schreiben mitzuteilen, dass die erteilte Abbuchungserlaubnis ebenfalls widerrufen ist. Damit würden sie sich an der Grenze zur Strafbarkeit bewegen, wenn sie trotzdem abbuchen würden.

  • ätt Gummibärchen


    das sind zwei verschiedene Dinge. Das eine ist das Rücktrittsrecht vom Vertrag, dann wird erst gar keine Ware versandt und es kommt kein Kaufvertrag zustande; das andere ist das Rückgaberecht, dass man bei den meisten AGBs nach Versand der Ware hat.

  • Lastschriften kann man bis zu 6 Wochen später zurück gehen lassen, da hat man innerhalb von einem Tag das Geld wieder auf dem Konto.


    Spräche aber nicht für den Shop, wenn die es soweit kommen lassen.
    Sag mir aber jetzt bitte nicht, daß wir hier grad über Ebay reden.

  • Nein, Ebay ist es nicht.. :lache


    Es ist ein Shop, der mit B anfängt und insgesamt drei Buchstaben hat. Sehr bekannt und nicht unseriös, allerdings ist es das zweite Mal, dass sich hinsichtlich der Lieferzeitangaben dieses Phänomen zeigt. Ich bin allerdings ein gutgläubiger Mensch und dachte, das sei eine Ausnahme gewesen.

  • Zitat

    Original von Tom


    Das wäre allerdings problematisch.



    Wieso? Wenn es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt, ist es doch im Prinzip egal, ob der seine Geschäfte über ebay abwickelt, oder nicht. :gruebel

  • Aber wenn du es jetzt bestellt hast und die von 1-2 Wochen Lieferzeit sprechen, müsste es doch zu Weihnachten kommen, oder? :gruebel
    Meist geben die ja auch in solchen Fällen mehr Zeit an als nötig, damit sie sicher gehen.


    Oder willst du es - egal, wann es kommt- jetzt aus Prinzip nicht, weil der Shop so schlecht ist?
    Ich würd einfach abwarten, was passiert. Wenn was kommt, kannst du immer noch entscheiden, ob es rechzeitig ist oder nicht. Und dann eben Annahme verweigern und evtl. abgebuchtes Geld zurückholen.


    In der Zwischenzeit kannst du ja gucken, ob du das Spiel woanders herkriegst. Weiß ja nicht, wie leicht zu beschaffen es ist.


    Idgie : Dachte ich bis jetzt ja auch, dass es zwei verschiedene Dinge sind, wie du sagst. Aber Toms Post hat mich da leicht verwirrt :gruebel
    Darum dachte ich, dass er es so meint, dass die Onlineshops erst nach 14 Tagen (wenn nichts zurückgesandt wurde), den Kaufvertrag als "edngültig" ansehen.
    Wie auch immer, hier scheint es ja so, dass der Rücktritt nicht geht - warum auch immer, er wurde Lucy ja verweigert. Ich schätze, dem Shop ist es einfach zu aufwendig :rolleyes

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  • Zitat

    Original von Tom
    Idgie : Das Widerrufsrecht gilt sowohl vor der Lieferung, als auch noch danach. Es gilt grundsätzlich bis zu 14 Tagen nach Erhalt der Ware.


    Hmm, bisher habe ich die gesetzliche Regelung immer so verstanden, dass die Frist an das Bestelldatum gekoppelt ist und nicht an das Lieferdatum. Das heißt, wenn der Besteller beim Vertragsabschluss deutlich über das Widerrufsrecht informiert worden ist, sonst beginnt diese Frist ab der Bekanntgabe über die Möglichkeit des Widerrufs.

  • Zitat

    Original von Gummibärchen
    Aber wenn du es jetzt bestellt hast und die von 1-2 Wochen Lieferzeit sprechen, müsste es doch zu Weihnachten kommen, oder? :gruebel
    Meist geben die ja auch in solchen Fällen mehr Zeit an als nötig, damit sie sicher gehen.


    Oder willst du es - egal, wann es kommt- jetzt aus Prinzip nicht, weil der Shop so schlecht ist?


    Nein, ich bin ja keine beleidigte Leberwurst und sage mir jetzt ,,nöööö, dann will ich es nicht mehr", aber der Zusatz ,,Einen genauen Liefertermin können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht nennen." verunsichert mich schon ein wenig. Das Spiel ist nicht schlecht zu bekommen, ich habe es eben nur genau dort gekauft, weil ich von dem Shop noch einen 5 Euro Aktionsgutschein habe und das Spiel demnach woanders für 5 Euro mehr kaufen müsste. Das würde ja schon dafür sprechen, einfach abzuwarten, aber wenn es dann am 23. oder 22. immer noch nicht da ist, bezweifel ich mal einfach, dass ich es bei Saturn oder in einem anderen Laden vor Ort noch bekomme. Außerdem mag ich so einen Stress nicht.. :lache