Ebooks - Wo kaufen?

  • :-) Der Kindle ist ja das eigene Format von Amazon. Zum Glück kann man zur Zeit die englischen Bücher laden, denn noch gibt es keine Downloads für deutsche Ausgaben, oder? Ich bin ja gespannt, wann das endlich hier angeboten wird. :wave
    Die anderen englischen Bücher, von denen ich schrieb, sind im epub-Format und die waren zum Teil erheblich günstiger, als die deutschen Titel.

  • Zitat

    Original von Eskalina
    :-) Der Kindle ist ja das eigene Format von Amazon. [...]


    Da gibt es zum Glück kostenlose Konvertierungsprogramme, Calibre habe ich über wikipedia gefunden. Die Calibre Seite braucht relativ lange zum Hochfahren, da darf man nicht zu früh aufgeben. Zur Konvertierung gibt es auch an anderer Stelle eine kurze Anleitung. Klingt ganz vielversprechend, ich werde mir die Software mal installieren und ein wenig ausprobieren.


    Ein weiteres Konvertierungstool ist Stanza. Das lag bei Google in den Treffern höher. Seit ich den Google Code gelesen habe weiß ich aber, dass das nichts zu sagen hat. :-)

  • Die Formatumwandlung von EPUB nach MOBI mit Calibre hat bei mir funktioniert.

    • Programm installiert und eingerichtet,
    • die englische Ausgabe der Abenteuer des Sherlock Holmes als kostenloses ebook im EPUB Format heruntergeladen,
    • dieses Buch ins Format MOBI konvertiert und auf den Kindle per USB Kabel aufgespielt


    Hat auf Anhieb geklappt. :-)

  • Zitat

    Original von Jupp
    Die Formatumwandlung von EPUB nach MOBI mit Calibre hat bei mir funktioniert.

    • Programm installiert und eingerichtet,
    • die englische Ausgabe der Abenteuer des Sherlock Holmes als kostenloses ebook im EPUB Format heruntergeladen,
    • dieses Buch ins Format MOBI konvertiert und auf den Kindle per USB Kabel aufgespielt


    Hat auf Anhieb geklappt. :-)


    Da ich mich bei dem Thema E-Books eigentlich zurückhalten will, hier nur ein kleiner Tipp.
    Nicht alle E-Books lassen sich so einfach umwandeln!
    Calibre kann das nur mit solchen ohne DRM!


    Ich war nie hier ... :grin

  • Zitat

    Original von LeseMann
    [...]Nicht alle E-Books lassen sich so einfach umwandeln!
    Calibre kann das nur mit solchen ohne DRM!


    Tja, das stimmt leider. Steht auch in der Kurzanleitung drin. Wer sich dafür interessiert, was der Kopierschutz DRM "Digital Rights Management" ist, kann es hier nachlesen. Dort werden auch interessante Nachteile des Kopierschutzes angesprochen.



    Edit war der Meinung, dass man die Abkürzung DRM wenigstens einmal ausschreiben sollte.

    Sieben Stunden waren's immer - jetzt nimmer

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  • Ich habe vor einiger Zeit tatsächlich einmal bei der zuständigen EU-Stelle nachgefragt, ob es rechtens ist, dass der Download von ebooks bei nicht deutschen Anbietern an deutsche Kunden verweigert werden darf. Heute kam die erste Antwort:



    Zunächst einige Informationen zu grenzüberschreitenden Internetbestellungen und eventuellen Beschränkungen: Oft kommt es vor, dass dasselbe Produkt z.B. auf der .co.uk-Seite billiger angeboten wird als auf der .de-Seite. Möchte aber ein deutscher Verbraucher jetzt sein Produkt auf der englischen Seite bestellen, so bekommt er die Information, auf der deutschen Seite bestellen zu müssen, so dass er von dem Angebot der englischen Seite nicht profitieren kann. Dies erweckt bei Verbrauchern den Eindruck, sie würden aufgrund ihrer Nationalität benachteiligt werden.


    In Art. 20 der Dienstleistungsrichtlinie 123/2006/EC heißt es, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass dem Dienstleistungsempfänger keine diskriminierenden Anforderungen auferlegt werden dürfen, die auf dessen Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz beruhen.


    Den Unternehmen wird allerdings auch dort in einem bestimmten Rahmen eingeräumt, Unterschiede festzulegen. Diese Ausnahmen sind noch nicht klar definiert. Auch besteht Streit, ob dies nur für Dienstleistungen oder auch für Warenkauf gilt.
    Das Vorgehen der Internethändler widerspricht demnach nicht geltendem Recht. Zwar sind Internet-Seiten grundsätzlich in ganz Europa abrufbar, dies bedeutet jedoch nicht, dass Händler auch verpflichtet sind, ganz Europa zu beliefern. Aufgrund der Freiheit in der Wahl des Vertragspartners kann sich der Unternehmer vielmehr aussuchen, mit wem er einen Vertrag abschließen möchte. Bezüglich der gesetzlichen Regelungen ab dem 20.10.2010 habe ich meine englischen Kollegen um Mitteilung gebeten. Sobald ich eine Antwort erhalte, melde ich mich wieder bei Ihnen.

  • Nach Beschäftigung mit DRM kam ich bislang zu der Erkenntnis, dass die Anschaffung eines Readers noch Zeit hat, abgesehen davon, dass meine Buchbestände noch lange nicht abgearbeitet sind.


    Mich interessiert allerdings, ob eine Eule bereits dieTageszeitung abonniert und auf dem Reader liest.

  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    ...
    Mich interessiert allerdings, ob eine Eule bereits dieTageszeitung abonniert und auf dem Reader liest.


    Vorstellen kann ich mir das schon. Allerdings gibt es meine Tageszeitung nicht als e-Book, sondern lediglich als online-Ausgabe. Große Zeitungen wie beispielsweise die Frankfurter bietet diesen Service offensichtlich schon an. Ausprobiert habe ich es allerdings noch nicht, wie es sich dann tatsächlich liest.

    aktuelles Buch: Die Henkerstochter und der Rat der Zwölf von Oliver Pötzsch
    A Killer Closet von Paula Paul

    Bingo 2017

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  • Ich habe eine Zeit lang eine Tageszeitung auf dem Reader gelesen und fand es sehr viel praktischer als die Zeitung in Papierform in ihrem unhandlichen Format.


    Die Zeitung war allerdings ziemlich uninteressant, da half auch das bequeme Lesen nichts mehr.

  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    Nach Beschäftigung mit DRM [...]


    Hältst du es für legal, den DRM für den eigenen Gebrauch, zum Beispiel zum Archivieren oder konvertieren in andere Formate, zu entfernen? :gruebel


    Edit hat die anderen Formate ergänzt, weil man auch anders konvertieren kann.

    Sieben Stunden waren's immer - jetzt nimmer

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  • Zitat

    Original von Jupp


    Sehr interessant. :helpKönntest du bitte auch die Quelle für das NICHT noch nennen?


    Nach UrhG § 53 Vervielfältigungen für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch hätte ich ein JA erwartet. Vielleicht auch ein JA, ABER. Auf keinen Fall jedoch ein so klares NICHT.


    Das ist doch jetzt nicht Dein ernst ... oder?
    Denke einfach noch mal darüber nach und melde Dich dann noch mal.


    Es ist nicht erlaubt ... glaube mir!


    Und da ich gerade in der Stimmung bin:



    Lieber Herr Kunde,
    Die DRM beschränkt Ihre Nutzung Ihres E-Books auf bestimmte Geräte.
    Aber natürlich dürfen Sie auf irgendwelchen "grauen" Seiten herum surfen und nach einer Anleitung zum entfernen dieses Schutzes suchen.
    Glückwunsch, jetzt dürfen Sie mit dieser Datei alles machen und so oft nutzen wie Sie wollen.
    Da Sie schon dabei sind, warum ändern Sie nicht noch mehr an der Datei oder schreiben alles neu.


    Mit freundlichen Grüßen
    Sie haben Sie doch nicht alle :rofl

  • Hallo Jupp,


    meine Antwort auf Deine Frage stand noch aus.


    Zitat

    Original von Jupp: Hältst du es für legal, den DRM für den eigenen Gebrauch, zum Beispiel zum Archivieren oder konvertieren in andere Formate, zu entfernen? Grübeln


    Vorweg, ich hatte mir einige Geräte im Original (Sony, Oyo) angesehen, über andere z.B. den Kindle nur gelesen und mir zudem iPad und Galaxy Pad angesehen.
    Würde ich vor einem Kauf stehen, wären kaufentscheidende Merkmale eine solide Verarbeitung des Readers, ein passives Display und die Möglichkeit, deutschsprachige Bücher auf dem Gerät zu lesen.
    Insgesamt würde ich zu einem Reader von Sony tendieren.
    Und an dieser Stelle sind wir dann auch schon beim DRM angelangt.
    Sony wie auch andere Hersteller machen deutlich, dass sie ein DRM zum Schutze gegen Vervielfältigungen einsetzen. Hier entsteht nun das klassische Dilemma:
    Der Käufer der ebooks möchte uneingeschränkt über seine Bücher verfügen und Kopien anfertigen; die Verlage möchten ihre Erzeugnisse gegen Raubkopien schützen.
    Wie Du bereits richtig auf § 53 UrhG verwiesen hast ist das Erstellen von Privatkopien zulässig, aber auf einen Anspruch darauf besitzt Du nicht.
    Wenn man weiter liest, findet man 95a, 95 b UrhG Hinweise auf den Schutz technischer Maßnahmen und die Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
    §§ 95a,95 b UrhG.
    Wenn der Gesetzgeber schlau gewesen wäre, dann hätte er die Privatkopie nicht außen vor gelassen. Mein Eindruck ist, dass die Entscheider sich nicht auf eine Seite schlagen wollten und den Konflikt zugunsten der Produzenten geregelt und Verbraucherinteressen zurückgestellt hat.


    Insgesamt sehe ich die Gerätehersteller als die von der Verlagsbranche Getriebenen, denn floriert erst einmal das Geschäft mit den Kopien, dann werden die Verluste nicht bei den Hardwareproduzenten zu beklagen sein.
    Es ändert allerdings nichts an meiner Grundeinstellung, als Verbraucher nachtragend zu sein und ein Produkt von Sony so schnell nicht mehr zu kaufen, wenn man sich an ein paar Jahre zurück erinnert, als Sony BMG seinen Kopierschutz bei CDs mit Rootkit Funktionen ausstattete und der Anwender das Nachsehen hatte.