neue Ware auf dem Flohmarkt.....

  • Mir sind in Antiquariaten bisher keine Leseexemplare aufgefallen. Jedenfalls keine gekennzeichneten ?(

    Bücher sind eine höchst ergötzliche Gesellschaft. Wenn man einen Raum mit vielen Büchern betritt - man braucht sie gar nicht zur Hand zu nehmen - ist es, als würden sie zu einem sprechen, einen willkommen heißen.
    -William E. Gladstone-

  • Die Leseexemplare, die ich offiziell im Buchhandel gekauft habe, waren broschierte Ausgaben von Hardcovern und hatten keinen Barcode. Die letzten drei Leseexemplare, die ich in der Hand hatte, hatten keinen Barcode, sondern hinten eine Barcode-ISBN-ähnliche Seriennummer.

  • Interessant. So etwas ist mir noch nicht untergekommen. Also eine Art "unverkäufliches Muster". Und trotzdem bieten Buchhandlungen sie an???


    Wenn diese Exemplare einen Weg auf den Markt finden, sind sie wahrscheinlich in den meisten Fällen schon gebraucht und müssten auch insofern an keinen Preis gebunden sein. :gruebel

    :flowersIf you don't succeed at first - try, try again.



    “I wasn't born a fool. It took work to get this way.”
    (Danny Kaye) :flowers

  • Zitat

    Mir schon, es stehen auch welche in meinem Regal.


    In meinem auch.


    Mich würde die Einschätzung einer juristisch erfahrenen Eule dazu interessieren. Meiner Ansicht nach gilt in diesem Fall keine Vorschrift/kein Gesetz, sondern es herrscht ein ungeschriebenes Gesetz. Man tut es nicht. Wenn ich hier zu einer Leserunde ein Buch gewinnen würde, gehört es sich nicht, es weiter zu verkaufen. Wenn ich es dem Tierheim spenden würde, das das Buch auf seinem Flohmarkt verkauft, würde das ungeschriebene Gesetz dadurch evtl. wieder außer Kraft gesetzt (?). Das gebrauchte verkaufte Buch wird dann zu einem verkäuflichen Gebrauchsgegenstand.

  • Zitat

    Original von Buchdoktor


    In meinem auch.


    Mich würde die Einschätzung einer juristisch erfahrenen Eule dazu interessieren. Meiner Ansicht nach gilt in diesem Fall keine Vorschrift/kein Gesetz, sondern es herrscht ein ungeschriebenes Gesetz. Man tut es nicht. Wenn ich hier zu einer Leserunde ein Buch gewinnen würde, gehört es sich nicht, es weiter zu verkaufen. Wenn ich es dem Tierheim spenden würde, das das Buch auf seinem Flohmarkt verkauft, würde das ungeschriebene Gesetz dadurch evtl. wieder außer Kraft gesetzt (?). Das gebrauchte verkaufte Buch wird dann zu einem verkäuflichen Gebrauchsgegenstand.


    Ich glaube, hier verwechseln einige etwas. Ein Leseexemplar ist nicht identisch mit einem bereits gelesenen Buch, das irgendwann mal der Preisbindung unterlag und im Handel erworben wurde. Diese gebrauchten Bücher dürfen selbstverständlich weiter verkauft werden und unterliegen keiner Buchpreisbindung.


    Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Ein Leseexemplar ist ein vom Verlag vorab hergestelltes Werbeexemplar, das nicht zum Verkauf autorisiert wurde. Vergleichbar mit einer Promotion-CD. Jeder Verkauf ist untersagt und ein Buchhändler, der Leseexemplare weiterverkauft, kann sich damit ganz gewaltigen Ärger einhandeln.

  • Mir ist der Unterschied zwischen preisreduzierten Mängelexemplaren und gelesenen als Leseexemplaren markierten Büchern klar. Sie werden nur auf dem selben Vertriebsweg verkauft. Die Frage ist, handelt es sich hier um einen Ehrenkodex oder um ein Gesetz. Solange der Buchhandel zunftartig organisert ist und von gelernten Kräften ausgeübt wird, kannst du einen Ehrenkodex durchsetzen. Meines Wissens gab es einmal einen Ehrenkodex für Antiquare, keine Bücher mit fehlenden Seiten anzukaufen. Das ist längst vorbei. Wenn jeder mit Büchern, alt oder neu, handeln kann, wird die Umsetzung schwierig. Fakt ist, dass Leseexemplare angekauft und verkauft werden.

  • Ich verwechsle nichts.


    Ich habe ein Buch aus einem Antiquariat.


    Ihr persönliches Unverkäufliches Leseexemplar.....


    Papier und Ausstattung des Leseexemplars entsprechen nicht (Verkaufs) Auflage.


    Stempel der entsprechenden Buchhandlung.


    Vielleicht ist die Buchhandlung pleite gegangen. Vielleicht sind die Exemplare dem Antiquariat geschenkt worden, dieser hat dann Geld damit verdient, ich weis es nicht.


    Ich habe es gekauft, weil ich es damals unbedingt lesen wollte. Steht allerdings immer noch ungelesen im Regal :grin


    Gruß tweedy :wave

  • Die Frage dürfte auch sein, in welchem Umfang Leseexemplare in Umlauf kommen. Bei größeren Mengen müssten auf jeden Fall strenge Anforderungen an eine Weitergabe gegen Entgelt gestellt werden, da andernfalls auf diese Weise die Buchpreisbindung umgangen werden könnte.


    Ein "Gewohnheitsrecht" gibt es in Bezug auf Leseexemplare mit Sicherheit nicht. Es liegt eher der Gedanke einer analogen Anwendung des Buchbindungspreisgesetzes nahe.


    Im Privateigentum stehende (gebrauchte) Ware kann übrigens immer verkauft werden. Der Aufdruck "unverkäuflich" hat keine strafrechtliche Relevanz und löst auch kein Bußgeld aus.

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  • Zitat

    Original von Alice Thierry
    Bei größeren Mengen müssten auf jeden Fall strenge Anforderungen an eine Weitergabe gegen Entgelt gestellt werden, da andernfalls auf diese Weise die Buchpreisbindung umgangen werden könnte.


    Anforderungen an wen, den Antiquar, amazon, ebay?

    Zitat

    Im Privateigentum stehende (gebrauchte) Ware kann übrigens immer verkauft werden. Der Aufdruck "unverkäuflich" hat keine strafrechtliche Relevanz und löst auch kein Bußgeld aus.


    Was heisst das? Der Antiquar darf verkaufen, wenn das offiziell "unverkäufliche" Buch zu einem geringeren Preis angeboten wird als das Original?

  • Man muss immer zwischen gewerblichem und privatem Verkauf unterscheiden. Als Verbraucher kannst Du Leseexemplare wie jede andere Ware verkaufen.


    Der Hinweis "unverkäufliches Muster" richtet sich an diejenigen, die diese "Muster" erhalten. Also wahrscheinlich die Buchhändler (so genau kenne ich mich in diesem Business nicht aus).


    Der Antiquar hingegen ist wohl nicht Vertragspartner des Verlags bzw. Erstempfänger und wird insofern keine Bedenken haben müssen, ein selbst erworbenes Leseexemplar weiterzuveräußern.


    Bietet ein Buchhändler dagegen die ihm vom Verlag zur Verfügung gestellten Leseexemplare gewerblich auf eBay, amazon oder sonst einer Plattform an, wird er womöglich mit Repressalien rechnen müssen, wenn der Verlag von diesem Zuwiderhandeln Kenntnis erlangt.

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  • Zitat

    Man muss immer zwischen gewerblichem und privatem Verkauf unterscheiden. Als Verbraucher kannst Du Leseexemplare wie jede andere Ware verkaufen.


    Der Hinweis "unverkäufliches Muster" richtet sich an diejenigen, die diese "Muster" erhalten. Also wahrscheinlich die Buchhändler (so genau kenne ich mich in diesem Business nicht aus).


    Aber was ist, wenn ich als Privatperson Leseexemplare zum rezensieren bekomme und diese dann weiter verkaufe?



    Mir fällt gerade ein, dass ich über die Jahre hinweg beim Düsseldorfer Büchernbummel immer wieder einen Stand gesehen habe, die Leseexemplare verkaufen. Ich meine, es wäre eine Buchhandlung, die früher nur die entsprechende Seite herausgetrennt hat und mittlerweile den entsprechenden Vermerk aus dem Cover schneidet. Nur verkaufen sich diese Bücher so schlecht. :grin

  • @ Wiggli


    Dann verkaufst Du es eben - so wie Du auch alle anderen in Deinem Eigentum stehenden Sachen verkaufen kannst. Zu jedem Preis, den Du für richtig hältst, selbst wenn Du eine Dior Tasche für € 10,00 verscherbelst. Da springt Dir Dior auch nicht ins Gesicht.
    Du bist, wie gesagt, kein Gewerbetreibender, sondern Privatperson, also Verbraucher. :wave

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  • Zitat

    Original von Tilia Salix
    Alice, wie kommst du zu diesem Schluss? Alle Hinweise, die ich finde, besagen, dass auch Privatpersonen als unverkäufliche Leseex. gekennzeichnete Bücher nicht verkaufen dürfen. Verschenken oder spenden schon.


    Entscheidend ist hier, zu welchen Bedingungen dir vom Verlag ein Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt wird. Knüpft der Verlag die Überlassung nicht an Bedingungen, so ist es genauso wie von AliceThierry beschrieben. Und bis auf wenige Ausnahmen kannst du mit deinem Eigentum nach Gutdünken verfahren, d.h. du kannst ein Rezensionsexemplar auch weiterverkaufen. :wave

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Danke, Voltaire. Ich habe gerade festgestellt, dass die Ergebnisse ganz anders aussehen, wenn man statt nach "Leseexemplare" nach "unverkäufliches Muster" (und was anderes sind Leseexemplare ja nicht) sucht - da gibt es dann sogar den Hinweis auf ein Gerichtsurteil (ging allerdings um Parfümtester).


    Was allerdings bleibt, ist, dass ich auch als Privatperson ein Leseexemplar NICHT vor Erscheinen des eigentlichen Buches verkaufen darf.

  • Lucky, da steht auf dem großen Flohmarkt in Olching auch immer einer und der hat die Bücher sicher nicht geschenkt bekommen, das sind alles orginalverpackte Hardcover und teilweise hat er davon 10-20 Stück vom gleichen Titel ....


    Ist mir auch immer ein Rätsel wie es das gibt, aber vermutlich ist es nicht wirklich legal...


    Als ich noch bei der großen gelb-blauen Spedition gearbeitet habe, hatten wir den bekannten Verlag in Garching, da haben wir palettenweise Bücher abgeholt die zum Vernichten gefahren wurden(Rücksendungen von Kunden usw... einwandfreie Ware). Unser Fahrer hat da dann mal gefragt warum das gemacht wird und zur Antwort bekommen, dass sie das deshalb machen, weil die Bücher sonst eben unter Preis auf den Flohmärkten verkauft werden.

  • Zitat

    Als ich noch bei der großen gelb-blauen Spedition gearbeitet habe, hatten wir den bekannten Verlag in Garching, da haben wir palettenweise Bücher abgeholt die zum Vernichten gefahren wurden(Rücksendungen von Kunden usw... einwandfreie Ware). Unser Fahrer hat da dann mal gefragt warum das gemacht wird und zur Antwort bekommen, dass sie das deshalb machen, weil die Bücher sonst eben unter Preis auf den Flohmärkten verkauft werden.


    :bonk


    Das erinnert mich aber schon stark an das, wass ich gestern in einer Bio-Zeitschrift über das Vernichten einwandfreier Lebensmittel gelesen habe. Da werden die Bauern dazu angehalten, dass zu kleine Kartoffeln und Äpfel, Gurken die nicht ganz gerade sind u.ä. eigentlich einwandfreie Lebensmittel vernichtet werden, da sie nicht den Kundenwünschen entsprechen. Wusste auch nicht, dass die Handelsklasse 1 sich vor allem auf den äußeren Schein der Ware bezieht, nicht auf die Qualität und den Geschmack.
    Bücher zu vernichten, nur um den hohen Buchpreis zu halten - also wertvolle Rohstoffe zu verschwenden - stößt mir schon sauer auf. Gesetze hin oder her. Das war sicher nicht im Sinne des Erfinders und zeugt von der Verschwendung, die in westlichen Ländern mit allen Gütern getrieben werden.
    Das so hohe Stückzahlen produziert und verschickt werden liegt wahrscheinlich - wie bei Lebensmittel - auch an dem Wahn, in jedem Laden müsste alles immer vorrätig sein. Zuviel Bestelltes wird dann halt vernichtet. Bei Lebensmittel sind das Unmengen - ich glaube bis zu 30 % - die weggeschmissen werden, weil kein Bedarf dafür war, man aber unbedingt eine große Palette anbieten will. Wieviel Prozent das wohl bei Büchern sind? Das wird ja sicher auch mit auf den Buchpreis hochgerechnet.

    Hollundergrüße :wave



    :lesend


    Die Hexenholzkrone 2 - Tad Williams

    Trophäe - Gaea Schoeters



    (Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,

    daß er tun kann, was er will,

    sondern daß er nicht tun muß,

    was er nicht will - Jean Rousseau)