Allgemeines Widerrufsrecht für E-Books ab Juni?

  • Amazon ist ja bislang der einzige Anbieter, der seinen Käufern regulär ein 7-tägiges Rückgaberecht bei E-Books einräumt.


    Ab Juni tritt nun aber ein neues Verbraucherrecht in Kraft. "Demnach haben Käufer digitaler Güter künftig von Gesetz wegen Anspruch auf eine Rückgabe des Produktes innerhalb von 14 Tagen bei voller Erstattung des Kaufpreises". So himmlisch das klingen mag, ein "Schlupfloch" für die Händler gibt es natürlich auch: "Demnach können Kunden im Gegenzug zu einer sofortigen Leistungsausführung aktiv auf ihr Widerrufsrecht verzichten." Dem Verzicht muss aber ausdrücklich zugestimmt werden, so, dass es nicht einfach mit einer Änderung der AGB getan ist.


    Es bleibt abzuwarten, wie die Anbieter auf die Gesetzesänderung reagieren und wo wir ab Juni vor dem Kauf einen Verzichtbutton anklicken müssen.


    Quelle

    Es gibt keine Tasse Tee die groß genug- und kein Buch das lang genug für mich ist. - Lewis Carroll

  • Zitat

    Original von made
    Das versteh ich jetzt nicht ganz. In 14 Tagen kann ich doch jedes ebook auslesen. Dann würde doch jeder Käufer sein ebook wieder zurück geben.


    Naja das machste zwei mal und beim dritten mal sperren sie dich :-)

  • Wenn man jedes oder auch jedes dritte Buch einfach zurückgibt, wird es mit Sicherheit Kontensperrungen oder ähnliches geben. Falls man aber mal ein richtig schlechtes Buch erwischt, welches man normalerweise als Print wieder verkaufen würde, könnte man von der Rückgabe gebrauch machen und lieber in ein anderes E-Book investieren. Spottbillig sind deutsche E-Books ja nicht, da machen sich 10, 15 Euro schon bemerkbar, die man für Mist bezahlt.

    Es gibt keine Tasse Tee die groß genug- und kein Buch das lang genug für mich ist. - Lewis Carroll

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  • Also mal ehrlich? Was soll das denn eigentlich? Ich kann von jedem ebook eine kostenlose Leseprobe runterladen. Und dann beginnt man bei der Leseprobe zum Lesen. Wenn einem die nicht gefällt, kauft man das Buch nicht - wenn die Leseprobe gefällt, kauft man das Buch. Und meistens sind auch nicht nur ein, zwei Seiten Leseprobe freigegeben - also sollte der Leser eigentlich bis zum Ende der Leseprobe entscheiden können, ob das Buch gefällt oder nicht.

  • Ja moment, man kann das machen, aber Amazon sieht auch, wie weit Du gelesen hast, will sagen, ob Du Dich verkauft hast, und nach 20 Seiten abgebrochen hast, oder ob Du das Ding komplett ausgelesen hast.
    Davon wird abhängig gemacht, wie weiter verfahren wird.
    Nur mal so als Hinweis...


    hinweisgrüße von Elbereth :wave

    “In my opinion, we don't devote nearly enough scientific research to finding a cure for jerks.”

    ― Bill Watterson

  • Zitat

    Original von Elbereth
    Ja moment, man kann das machen, aber Amazon sieht auch, wie weit Du gelesen hast, will sagen, ob Du Dich verkauft hast, und nach 20 Seiten abgebrochen hast, oder ob Du das Ding komplett ausgelesen hast.
    Davon wird abhängig gemacht, wie weiter verfahren wird.
    Nur mal so als Hinweis...


    hinweisgrüße von Elbereth :wave


    Das kann man sehen? :wow Wie geht das? (fragt die Computerblondine :grin)

  • Ja, Amazon kann zumindest theoretisch vom Kindle abrufen, was darauf geschehen ist. Die Kontrolle über die Geräte ist ziemlich weitreichend.


    Die "Ingebrauchnahme" einer Ware, die man unter Bezugnahme auf das Widerrufsrecht zurückgeben möchte, kann, insofern das eindeutig im Moment des Vertragsabschlusses erkennbar wird, dazu führen, dass der Konsument die hierdurch entstehende Verschlechterung des Produkts bezahlen muss. Das gilt nicht für Verpackungen o.ä., sondern nur für das Produkt selbst. Lasse ich mir also beispielsweise Geschirr liefern und gebe das nach dem ersten Spülmaschinengang zurück, muss ich u.U. Ersatz leisten.


    Bei digitalen Produkten gibt es eine solche Verschlechterung durch Ingebrauchnahme zwar nicht, zumal auch eine faktische (physikalische) Rückgabe ja nicht erfolgt, sondern lediglich eine Löschung der Kopie, aber ich kann mir vorstellen, dass hier Mechanismen installiert werden, die auch den Lieferanten davor schützen, eine Ware "zurücknehmen" zu müssen, die ganz oder teilweise (was völlig unerheblich ist; gegen Literatur-Fehlkäufe kann man sich anders - über Leseproben und Rezensionen beispielsweise - schützen, und Literatur muss auch keine irgendwie geartete "Qualität" garantieren) konsumiert wurden, schließlich erwirbt man in dieser Situation keine Ware, sondern genau dieses Recht auf Konsum. Wurde das ganz oder teilweise in Anspruch genommen, hat man es "abgenutzt", weshalb ich es für denkbar halte, dass in diesem Fall eine Reaktion des Lieferanten zu erwarten ist.


    Nun könnte man sagen, dass man zwar widerruft, aber einfach das Lesegerät vom Netz nimmt, so dass der Lieferant nichts in dieser Hinsicht unternehmen muss. Hier wären dann die Vertragsbedingungen und AGB ausschlaggebend, vor allem bei DRM-geschützten Titeln.

  • Zitat

    Original von Elda Drake
    Also mal ehrlich? Was soll das denn eigentlich? Ich kann von jedem ebook eine kostenlose Leseprobe runterladen. Und dann beginnt man bei der Leseprobe zum Lesen. Wenn einem die nicht gefällt, kauft man das Buch nicht - wenn die Leseprobe gefällt, kauft man das Buch. Und meistens sind auch nicht nur ein, zwei Seiten Leseprobe freigegeben - also sollte der Leser eigentlich bis zum Ende der Leseprobe entscheiden können, ob das Buch gefällt oder nicht.


    Es gibt eine Latte von Beispielen, bei denen das nicht funktioniert:
    e-books, die aus so wenigen Seiten bestehen, dass in der Leseprobe nur das Inhaltsverzeichnis angezeigt wird
    e-books mit einer vom Autor verfassten Einleitung, nach der das restliche Buch nur noch aus der 1:1 abgekupferten Webseite eines anderen Verfassers besteht (natürlich ohne Quellenangabe)
    e-books, die jemand gratis aus dem Gutenberg-Projekt übernimmt, unter seinem Namen hochlädt und dafür Geld nimmt
    usw. usw.
    Ein normaler Kunde, der auch von normalen Autoren und Texten ausgeht, überprüft das vermutlich vor dem Kauf nicht im Einzelnen. Wenn amazon Texte von Indie-Autoren selbst nicht überprüft, ist das erweiterte Rückgaberecht offenbar eine an die Kunden ausgelagerte Qualitätskontrolle. Ich oute mich hier gern als experimentierfreudige Leserin, die schön öfter nicht auf den ersten Blick gemerkt hat, dass ein Autor in der Artikelbeschreibung ein Genre oder einen Inhalt verspricht, die er nicht liefert. Im Extremfall habe ich auf Seite 500 von 700 gemerkt, dass der Autor die Kurve nicht kriegt, weil er sich keinen Plot für sein Buch überlegt hat. ;-)

  • Amazon sagt in seinen Rückgabebedingungen für Kindle-eBooks nichts darüber, ob es eine dahingehende Kontrolle gibt, ob die Bücher bereits (an-)gelesen sind oder nicht. Das müsste man in diesem Fall mal ausprobieren. Da es aber nicht explizit erwähnt wird, würde ich annehmen, dass keine Rolle spielt, ob man im Buch bereits geschmökert hat oder nicht. Solche Bedingungen müssen immerhin eindeutig erkennbar sein und vom Kunden abgenickt werden.


    Allerdings gibt es z.B. bei Musik mit AutoRip-Option (beim Kauf einer CD kann die MP3-Version heruntergeladen werden) Widerrufseinschränkungen. Ist hier der Download bereits erfolgt, kann man zwar die CD zurückgeben, muss aber für die MP3-Version bezahlen.

  • Zitat

    Original von Tom
    Amazon sagt in seinen Rückgabebedingungen für Kindle-eBooks nichts darüber, ob es eine dahingehende Kontrolle gibt, ob die Bücher bereits (an-)gelesen sind oder nicht. Das müsste man in diesem Fall mal ausprobieren. Da es aber nicht explizit erwähnt wird, würde ich annehmen, dass keine Rolle spielt, ob man im Buch bereits geschmökert hat oder nicht. Solche Bedingungen müssen immerhin eindeutig erkennbar sein und vom Kunden abgenickt werden.


    Ich könnte mir aber auch gut vorstellen, dass Amazon es nicht hineinschreibt, um (potentielle) Kindle-Nutzer nicht zu verschrecken bzw. die Datenschützer gegen sich aufzubringen. Dass Amazon die technische Möglichkeit hat den Lesefortschritt bei einem eBook auszulesen, halte ich nicht für unwahrscheinlich.


    Weiß rein zufällig eine Eule, ob es bisher möglich war falsch gekaufte eBooks zuzugeben? Also wenn ich bei Amazon ein eBooks gekauft habe, obwohl ich gar keinen Kindle besitze. Ging das? An diese Leute habe ich eben als erstes gedacht, als ich den ersten Beitrag in diesem Thread gelesen habe.

  • Wie im eingangs verlinkten Artikel auch bereits skizziert, wird sich sehr wahrscheinlich durchsetzen, dass die Händler die Kunden explizit zum Verzicht auf das Widerrufsrecht zwingen, indem sie dies im Gegenzug zur "sofortigen Leistungserbringung" anbieten, wie es die Novellierung des Gesetzes ja auch vorsieht.


    Ich kann, ehrlich gesagt, einem Widerrufsrecht in diesem Fall auch nicht viel abgewinnen. Klar, es mag Fälle geben, in denen man tatsächlich die Katze im Sack gekauft hat, aber Dummheit sollte durchaus auch mal bestraft werden. In 14 Tagen kann man tatsächlich jedes Buch auslesen, weshalb ich hier die Gefahr einer Benachteiligung der Leistungserbringer als wesentlich größer einschätze als jene, dass ahnungslose Käufer mit wertlosen eBooks geschröpft werden.

  • Hallo, Chiara.


    Zitat

    Also wenn ich bei Amazon ein eBooks gekauft habe, obwohl ich gar keinen Kindle besitze.


    Man kann eBooks bei Amazon nur kaufen, wenn man ein Lesegerät oder eine Leseapp (PC, Mac, Android, iOS) besitzt und mit dem Account verknüpft hat. Ansonsten ist das nicht möglich.

  • Zitat

    Original von Tom
    Hallo, Chiara.



    Man kann eBooks bei Amazon nur kaufen, wenn man ein Lesegerät oder eine Leseapp (PC, Mac, Android, iOS) besitzt und mit dem Account verknüpft hat. Ansonsten ist das nicht möglich.


    Ach so. Danke für die Erklärung. :wave Ich persönlich habe es nie versucht, mich aber immer wieder über Nachfragen/Wutausbrüche gewundert, wenn jemand das falsche eBook-Format erwischt hat. Daher meine Nachfrage.

  • made, Du hast in Deutschland generell nur ein Recht auf einen Umtausch, wenn eine Beschädigung vorliegt, oder das Produkt mit Absicht irreführend beschrieben wurde.


    Alle anderen Umtäusche und oder Rückgaben, basieren auf der Kulanz des Verkäufers. Inklusive des Buchhandels. Wenn ein Buch noch wiederverkäuflich ist, ist ein Umtausch (mit Bon) in der Regel nie ein Problem.



    hinweisgrüße von Elbereth :wave

    “In my opinion, we don't devote nearly enough scientific research to finding a cure for jerks.”

    ― Bill Watterson

  • Die rechtlichen Ausführungen zu dieser Gesetzesnovellierung sind eher vage. Interessant wäre es, wenn man die Gesetzesbegründung in der entsprechenden BuDrs. zur Verfügung hätte. Alles andere ist Spekulation ohne echtes Hintergrundwissen.


    Folgende Problemlösung gibt es aber noch:
    Den Kindle in die Tonne treten und das Widerrufsproblem stellt sich nicht. ;-)

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

  • Wenn du ein ebook bei Amazon falsch kaufst, kannst du auf einen Button drücken auf dem steht "versehentlich gekauft?" Dann kriegst du eine Mail in der dir bestätigt wird, dass dir der Kaufpreis (der ja in demselben Moment eingezogen wird - rein technisch) wieder erstattet wird. Funktioniert bestens - hatte das Problem, dass ich einer Nachbarin den Kindle gezeigt habe und die voller Eifer einfach den "Kaufen" Button gedrückt hat und ich saß da und schaute erst mal dämlich.