Coronavirus - Nummer 5 (ab 05.04.2021)

  • Ich habe heute nochmal den Hausarzt gefragt. Der Gatte soll sich ans Impfzentrum wenden. Er hat eine Bescheinigung, dass er Diabetiker ist. Dort könnte ich dann als Ehefrau mitgeimpft werden. Dazu braucht es auch keinerlei Bescheinigung. Das gehört zu dieser Ehepartner Regelung. Das Impfzentrum sagt „Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.“ Und nu :bonk

  • Vielleicht klappt es dann auch Knoermel . Ich würde es einfach versuchen. :-)

    Aber wo? Uns will keiner. Beim Hausarzt abgewiesen und beim Impfzentrum auch. Wir werden die natürlich weiter nerven, aber dieses Durcheinander ist echt anstrengend. Wir sind ja geduldig und warten, bis wir dran sind, aber zumindest sollte Einigkeit darüber bestehen, wer zuständig ist.

  • Aber wo? Uns will keiner. Beim Hausarzt abgewiesen und beim Impfzentrum auch. Wir werden die natürlich weiter nerven, aber dieses Durcheinander ist echt anstrengend. Wir sind ja geduldig und warten, bis wir dran sind, aber zumindest sollte Einigkeit darüber bestehen, wer zuständig ist.

    Ach so......das ist ja doof. Hier in BW könntet ihr versuchen, online einen Termin zu bekommen. Geht das bei euch nicht? Den Nachweis für die Berechtigung hätte dein Mann ja.

  • In Stuttgart gibt es ab Freitag 0 Uhr eine Ausgangsbeschränkung, zwischen 21 und 5 Uhr darf man nur aus wichtigen Gründen rausgehen.

    Veröffentlichungen in den Anthologien: Schmökerbären-Abenteuergeschichten; Die spannensten Schmökerbären-Abenteuergeschichten; Mein Hund und ich; Wünsch dich ins Wunder-Weihnachtsland Band 14, 15 und 16; Wünsch dich ins Märchen-Wunderland - Band 3 und 4; Mein Pferd und ich; Blitzgeschichten und Donnerreime; 7. und 8. Bubenreuther Literaturwettbewerb; Wie aus dem Ei gepellt - Band 8 und 9; Bittersüße Wirklichkeit; Das Rad der Zeit, Mein Tier und ich

  • Ach so......das ist ja doof. Hier in BW könntet ihr versuchen, online einen Termin zu bekommen. Geht das bei euch nicht? Den Nachweis für die Berechtigung hätte dein Mann ja.

    Nein, da fliegen wir direkt raus, weil wir nicht das entsprechende Alter haben. Aktuell ist wohl der Jahrgang 1944 und älter dran. Er wird sich morgen mal dienstlich um diese Problematik bemühen. Praktischerweise ist er Journalist, das müssen wir jetzt mal nutzen. Nicht um schneller dran zu kommen, sondern einfach um zu erfahren, wer zuständig ist.

  • Nein, da fliegen wir direkt raus, weil wir nicht das entsprechende Alter haben. Aktuell ist wohl der Jahrgang 1944 und älter dran. Er wird sich morgen mal dienstlich um diese Problematik bemühen. Praktischerweise ist er Journalist, das müssen wir jetzt mal nutzen. Nicht um schneller dran zu kommen, sondern einfach um zu erfahren, wer zuständig ist.

    Gibt es bei euch keine Abfrage auf der Homepage nach Berechtigung entsprechend Corona Impfverordnung? Das wird bei uns abgefragt. Mein Mann wäre altersgemäß in Gruppe 3, durch die chronische Erkrankung gehört er zur Gruppe 2. Und die zwei Kontaktpersonen auch. Ich wäre sonst noch lange nicht dran, das Küken erst recht nicht.

    Es gibt weder moralische noch unmoralische Bücher. Bücher sind gut oder schlecht geschrieben, sonst nichts.


    Oscar Wilde (1854 - 1900)

  • In Niedersachsen gibt es auch nur die Abfrage nach Geburtsjahr, da bin ich ebenfalls gleich rausgeflogen, doch telefonisch habe ich kurz vor Feierabend noch jemanden erreichen können. Nun sind wir auf der Warteliste. Morgen werden unsere Nachbarn geimpft, auch als Kontaktpersonen einer älteren pflegebedürftigen Person.

    Mir wurde gesagt, ich brauche eine aktuelle Bescheinigung über den Pflegegrad und den QR-Code der Impfeinladung meiner Mutter. Meine Nachbarin meinte, dass sie laut Krankenkasse das Pflegegutachten mitnehmen soll, die stellen keine aktuelle Beheinigung aus. Und sie braucht die Einladung ihrer Mutter nicht.


    Mal sehen, was die Nachbarn morgen berichten, wie es ablief.

  • Gibt es bei euch keine Abfrage auf der Homepage nach Berechtigung entsprechend Corona Impfverordnung? Das wird bei uns abgefragt. Mein Mann wäre altersgemäß in Gruppe 3, durch die chronische Erkrankung gehört er zur Gruppe 2. Und die zwei Kontaktpersonen auch. Ich wäre sonst noch lange nicht dran, das Küken erst recht nicht.

    Nein, nur Geburtsjahr und wenn du irgendwas außergewöhnliches hast, brauchst du eine Bescheinigung des Arztes, damit kannst du dich dann telefonisch anmelden. Eigentlich.

  • Da ist das in RLP gut gegeregelt. Meine Schwester als Risikopatientin konnte ich über das Impfportal anmelden. Vom Alter her ist Sie zu jung aber da gibt es eine Box für Risikopatienten mit Bescheinigung dann hat er die Anmeldung ohne Probleme auch genommen.

    Halte dir jeden Tag dreißig Minuten für deine Sorgen frei - und in dieser Zeit mache ein Nickerchen.

  • Nein, da fliegen wir direkt raus, weil wir nicht das entsprechende Alter haben. Aktuell ist wohl der Jahrgang 1944 und älter dran. Er wird sich morgen mal dienstlich um diese Problematik bemühen. Praktischerweise ist er Journalist, das müssen wir jetzt mal nutzen. Nicht um schneller dran zu kommen, sondern einfach um zu erfahren, wer zuständig ist.

    Da bin ich ja gespannt, ob er so mehr raus bekommt.

  • Ich sehe schon, hier hat wirklich jedes Bundesland andere Regeln. Eigentlich sollte überall die Corona-Impfverordnung gelten, aber die wird überall anders angewendet. Das ist ziemlich ärgerlich!

    Es gibt weder moralische noch unmoralische Bücher. Bücher sind gut oder schlecht geschrieben, sonst nichts.


    Oscar Wilde (1854 - 1900)

  • Gibt es bei euch keine Abfrage auf der Homepage nach Berechtigung entsprechend Corona Impfverordnung? Das wird bei uns abgefragt. Mein Mann wäre altersgemäß in Gruppe 3, durch die chronische Erkrankung gehört er zur Gruppe 2. Und die zwei Kontaktpersonen auch. Ich wäre sonst noch lange nicht dran, das Küken erst recht nicht.

    Müssen die Kontaktpersonen einen bestimmten Beleg mitbringen. Reicht formlos oder gibt es einen Vordruck ?

  • Hier in BW gibt es ein Formular welches die pflegebedürftige Person ausfüllen muss. Kann man von der Seite runter laden. Und man braucht einen Nachweis dafür, also ein Attest eines Arztes oder eine Kopie der Einstufung Pflegestufe......

    Braucht man den Nachweis wirklich? Wenn die pflegebedürftige Person über 70 ist, reicht doch Ausweis und Unterschrift der Person?

  • Hier in BW gibt es ein Formular welches die pflegebedürftige Person ausfüllen muss. Kann man von der Seite runter laden. Und man braucht einen Nachweis dafür, also ein Attest eines Arztes oder eine Kopie der Einstufung Pflegestufe......

    Mein Mann ist noch lange keine 70!;)

    Er gehört aufgrund einer chronischen Erkrankung in die hohe Prioritätsgruppe. Wenn ich es richtig gelesen haben, dürfen auch diese zwei Kontaktpersonen benennen!