Genitalverstümmelung ist Körperverletzung - Landgericht Köln verbietet religiöse Beschneidungen

  • Was heißt den das schon wieder "Strafanzeigen nicht zu verfolgen"? Wenn ich Bedingungen stelle, müssen doch zumindestens Ermittlungen durchgeführt werden, ob die Bedingungen vorliegen. Danach kann ich dann Überlegungen- die nach dem Gesetz ja durchaus legitim sind anstellen und sagen ja- schuldig, aber Einstellung nach § 153 StPO oder was in der Art.

  • Hallo, Beo.


    Vermutlich wird exakt so vorgegangen. Es wird nach erfolgter Anzeige geprüft - also ermittelt -, ob die "Bedingungen" erfüllt waren, und dann wird das Verfahren eingestellt.

  • Zitat

    Original von Lenya
    Über religiöse Traditionen zu diskutieren ist müßig, denn daran wird sich nichts ändern. Die Vermieter von Bekannten rieben alle ihre Kinder einige Tage nach der Geburt mit Salz ein (das zwei Tage drauf blieb), um sie so zu reinigen. Muslime ünrigens. Natürlich ist auch das für mich eine Körperverletzung, jedoch ließen sie darüber nicht mit sich reden. Das war aber keine muslimische Tradition, der alle Muslime nachgehen.


    Äh...was ist daran Körperverletzung? Salz auf unverletzter Haut tut weder weh, noch hat es sonst irgendwelche schädlichen Auswirkungen die mir bekannt wären. :gruebel
    Ob das nach zwei Tagen drauf lassen anders ist, weiß ich nicht, tendiere aber zu der Ansicht dass nicht - Schweiß und Tränen enthalten schließlich auch Salz.


    Vielleicht ist es schlecht für die Haut, aber die meisten Seifen, Shampoos, etc, dürften das auch sein, das ist für mich keine Körperverletzung.


    Oder haben sie das Salz so fest eingerieben, dass die Kinder geblutet haben?

  • Zitat

    DEUTSCHLAND Bundestag verabschiedet Beschneidungsgesetz 13. Dezember 2012 Europäisch-Jüdischer Kongress spricht von einem «moralischen und gerechten» Schritt. Bliebt erlaubt: die rituelle Beschneidung Als «moralisch und gerecht» lobte Moshe Kantor, Präsident des Europäisch-Jüdischen Kongresses, die Entscheidung des deutschen Bundestags zu Gunsten eines Gesetzes, das die Beschneidung von männlichen Kindern durch eine ausgebildete Person weiterhin gestattet. Das neue Gesetz wurde in Berlin mit 434 zu 100 Stimmen abgesegnet. Ist der Junge sechs Monate alt geworden, muss die Beschneidung allerdings von einem Arzt vollzogen werden. Der Vorschlag einer parlamentarischen Minderheit, Eltern sollten mit der Beschneidung warten bis ihr Sohn 14 Jahre alt ist, damit er selber seine Zustimmung zum Akt geben können, wurde zurückgewiesen. Die Regierung Merkel hatte dem Bundestag das nun verabschiedete Gesetz unterbreitet, nachdem im Juni ein Gericht in Köln befunden hatte, ein Arzt habe bei der Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Knaben auf Wunsch von dessen Eltern «gesetzeswidrigen körperlichen Schaden» zugefügt. Moshe Kantor verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, die deutsche Gesetzgebung würde anderen Ländern, in denen ebenfalls eine Diskussion zum Thema im Gange sei, als Vorbild dienen. Das Urteil von Köln hatte starke Proteste jüdischer und muslimischer Gruppen in Deutschland ausgelöst. [TA]


    http://www.tachles.ch/news/bun…iedet-beschneidungsgesetz


    Anscheinend herrscht in diesem Parlament doch noch etwas Vernunft...

    ToniO



    Betrachte nicht den Krug, sondern dessen Inhalt.
    Rabbi Me'ir


    Coincidence is God's way of remaining anonymous.
    Albert Einstein

  • Dieter :


    Dieser Gesetzentwurf bietet den einzig möglichen (vorübergehenden) Ausweg aus einer ansonsten paradoxen Situation. Der Gesetzgeber musste auf das Urteil des Landgerichts Köln reagieren, aber es war ihm unmöglich, dem LG Köln zu folgen. Diese Aufgabe wandert jetzt vermutlich zum BVG. Inhaltlich gefällt mir der Gesetzentwurf ganz persönlich nicht. Mit starkem Bauchgrimmen hätte ich der Variante zugestimmt, die ja von einigen Abgeordneten vorgeschlagen worden war: Ab 14 (Religionsmündigkeit) erlauben, wenn die Jungen auch einverstanden sind.
    Aber - schauen wir mal, ob's beim BVG landet und was die dann entscheiden.

  • Zitat

    Original von Tom: Aber - schauen wir mal, ob's beim BVG landet und was die dann entscheiden.


    Wie es ausgehen wird?
    Beschneidungen werden auch weiterhin zulässig bleiben, unter sehr engen Voraussetzungen.
    In dieser Frage, wie übrigens auch in etlichen anderen Fällen, die die Reichweite des Grundrechts auf freie Religionsausübung betreffen, wird die Superrevisionsinstanz einknicken. Und jeder, der die Entscheidung kritisieren wird, darf im stillen Kämmerlein hinterfragen, warum in einem säkularen Staat das Persönlichkeitsrecht eines Kindes hinter das der Religionsausübung zurücktreten muss. Gründe hierfür dürften sich in der Geschichte Deutschlands als auch in aktuellen Politik unseres Landes ausreichend finden lassen.

  • Salonlöwin : Vielleicht liegst Du mit dieser Prognose richtig. Warten wir's mal ab. Ich wette - wenn es denn zur Verfassungsbeschwerde kommt - auf eine Teilrücknahme (Streichung des Rechts auf die Beschneidung von Neugeborenen).

  • Verfassungsbeschwerde? Von wem?
    Für wahrscheinlicher halte ich ein Normenkontrollverfahren aufgrund eines Vorlagebeschlusses.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst. (Evelyn Beatrice Hall)


    Allenfalls bin ich höflich - freundlich bin ich nicht.


    Eigentlich mag ich gar keine Menschen.

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  • Zitat

    Original von Salonlöwin
    Und jeder, der die Entscheidung kritisieren wird, darf im stillen Kämmerlein hinterfragen, warum in einem säkularen Staat das Persönlichkeitsrecht eines Kindes hinter das der Religionsausübung zurücktreten muss.


    Ich kann Deutschland beim besten Willen nicht als säkularen Staat bezeichnen.