Einfach fragen ab 29.10.2013

  • Zitat

    Original von Buchdoktor
    Kopien von Text und Bildern aus Büchern sind nur zum persönlichen Gebrauch, nicht zur "Verbreitung", du brauchst die Erlaubnis des Verlags oder des Rechteinhabers. Oder du machst einen winzigen Ausschnitt von der Seite, wenn du damit verdeutlichen kannst, was du zeigen willst.


    Was ich mich schon länger frage - wie ist es denn mit den Zitaten hier? Bezieht sich das, was du schreibst, nur auf Fotos? Also, macht es wirklich einen Unterschied, ob ich eine Seite abfotografiere oder ob ich die entsprechenden Stelle als Zitat hier poste?
    Da ich so gut wie nichts an Fotos oder Bildern aus Büchern verbreite (hoffe ich...), stelle ich mir die Frage, was man darf, äußerst selten. Allerdings frag ich mich das, wenn ich hier (mit Quellenangabe) etwas zitiere. (Es gibt ja diesen Thread "Die schönsten Zitate, die besten Sätze").


    Weißt du das auch genauer, Bookdoktor?

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  • Zitat

    Original von Gummibärchen
    Was ich mich schon länger frage - wie ist es denn mit den Zitaten hier? Bezieht sich das, was du schreibst, nur auf Fotos? Also, macht es wirklich einen Unterschied, ob ich eine Seite abfotografiere oder ob ich die entsprechenden Stelle als Zitat hier poste?
    Da ich so gut wie nichts an Fotos oder Bildern aus Büchern verbreite (hoffe ich...), stelle ich mir die Frage, was man darf, äußerst selten. Allerdings frag ich mich das, wenn ich hier (mit Quellenangabe) etwas zitiere. (Es gibt ja diesen Thread "Die schönsten Zitate, die besten Sätze").


    Weißt du das auch genauer, Bookdoktor?


    Du darfst zitieren mit Anführungsstrichen, Quellenangabe und wörtlich, aber z.B. nicht einfach Zitate sammeln und unter deinem Namen als Buch herausbringen. Zitate sollten (z. B. in Rezensionen) normalerweise einen bestimmten Anteil deines eigenen Texts nicht übersteigen und sichtbar dazu dienen, etwas zu verdeutlichen. Wenn du unsicher bist, wende dich an den entsprechenden Verlag. Verlage geben oft ja auch Material zum Abdruck frei, z. B. ein Rezept aus einem Kochbuch. In dem Fall könnte man auf die Verlagsseite hinweisen, wo es Leseprobe, Blick ins Buch, etc. pp gibt.


    Ich interpretiere es so, dass hier im Forum Zitate entweder Teil von Rezensionen sind (erlaubt) oder an anderer Stelle Leser für konkrete Bücher werben könnten (liegt im Interesse der Verlage und Autoren). Wenn jemand eine Buchseite abfotografiert und hochlädt, statt ein Zitat abzutippen, ist es schon nicht mehr erlaubt.


    Beispiele sind Rezepte, Strickmuster und Bastelanleitungen: du darfst ohne besondere Erlaubnis für deinen privaten Bedarf kopieren, aber nicht für eine ganze Schulklasse, darfst keine kompletten Anleitungen abknipsen und hochladen, aber z. B. einen Ausschnitt einer Seite, um zu zeigen, wie die Illustrationen im Prinzip wirken.

  • Spannendes Thema. Vielen Dank für deine Antwort, Buchdoktor :wave


    Ich habe nämlich hier schon öfter abfotografierte Sachen aus Büchern gesehen... Ich weiß nur aus den ganzen Facebook-Gruppen, dass solche Bilder in der Regel sofort gelöscht werden, weil nicht nur der haftet, der das Bild hochgeladen hat, sondern auch die Admins.

  • Abbildungen aus Büchern fotografieren und verbreiten ist noch einen Schritt heikler, weil der Fotograf meist nur die Nutzungsrechte an den Bildern verkauft, das Urheberrecht bleibt beim Fotografen. Der Fotograf könnte also zusätzlich Forderungen an denjenigen stellen, der seine Bilder in dieser Form nutzt.

  • Danke Buchdoktor, mir persönlich reicht die Antwort für meine Zwecke. Mir ging es nur um Zitate. Bücherseiten verbreite ich nur privat, wenn ich z.B. etwas Schönes mal einer Freundin zeigen will. Grafiken oder Bilder aus Büchern würde ich für mich oder privat nutzen, öffentlich brauch ich das gar nicht bzw. wüsste ich nicht wozu.
    Eine Zitatensammlung hätte ich auch nur für mich. Auf die Idee, so etwas rauszubringen, wäre ich jetzt gar nicht gekommen.


    Danke für die Antworten.


    Jasmin : Ist mir gar nicht aufgefallen, bin wohl in dem entsprechenden Threads gar nicht unterwegs.

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  • Fraaaaaage:


    Ich hatte nach dem Klosteraustritt kein Geld für eine Haushaltsversicherung und dann hab ich es immer aufgeschoben, weil ich eigentlich eine neue Wohnung such. Da ich keine Ahnung habe, wann ich eine finde, meine Frage:


    Wenn ich jetzt eine Haushaltsversicherung abschließe, kann ich die in die neue Wohnung (ggf mit Anpassung, weil neue Wohnung größer) "mitnehmen"? :gruebel

  • Das sollte kein Problem sein, aber eventuell mußt Du, wie bereits erwähnt, die abgesicherte Summe anpassen. Sprich das doch einfach mit Deinem Versicherungsfuzzi ab. :-)

    Lieben Gruß,


    Batcat


    Ein Buch ist wie ein Garten, den man in der Tasche trägt (aus Arabien)

  • Zitat

    Original von Prombär
    Wenn ich jetzt eine Haushaltsversicherung abschließe, kann ich die in die neue Wohnung (ggf mit Anpassung, weil neue Wohnung größer) "mitnehmen"? :gruebel


    Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, aber wir haben das vor knapp zwei Jahren bei unserem Umzug so gemacht, und das obwohl Umzug aus gemietetem Haus ins eigene.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

  • Prombär, du musst der Versicherung nur die neue Anschrift mitteilen.
    Lass Dir nichts Neues aufschwatzen. Dank Internet können wir heue die günstigtes Versicherung suchen.

    Don't live down to expectations. Go out there and do something remarkable.
    Wendy Wasserstein

  • Danke :wave


    Ich habe heute eine Versicherung abgeschlossen, die ab morgen gilt. :-)
    Beim Umzug muss sie dann angepasst werden (eh klar), aber da ich eine Versicherung abgeschlossen habe, die erst ab einer Mindestgröße von 46qm gilt, wird sich dann, nach dem Umzug, für mich nicht viel ändern*. :lache



    *edit: Atkuell hab ich nämlich nur 28qm. :-]

    Ein Mädchen sollte zwei Sachen sein: Elegant und fabulös.

    (Coco Chanel)


    #proannika

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Prombär ()

  • Ich habe mir den kobo aura h2o zu Ostern geschenkt .... und komme nicht so recht damit zurecht :schaem Kann man damit nur eBooks aus dem kobo-Shop lesen? Und wie ist es mit ebooks, die man schon auf dem alten Reader (Sony) drauf hat? Könnten die auch auf den Kobo geladen werden?

  • Kennst Du das Programm Calibre? Damit kannst du ganz einfach die Bücher vom Sony runterladen und dann auf den kobo hochladen. Ausserdem hast Du dann auch eine Sicherung auf Deinem PC

  • Mit Calibre kannst Du alle Deine eBooks verwalten, egal woher und egal auf welchem Reader. Ich denke die Software von Sony erkennt den Kobo nicht und andersrum auch nicht. Calibre kennt alle gängigen Reader und kann auch diverse Formate ineinander umwandeln (sofern kein DRM drauf ist)


    Google das einfach mal, das Program an sich ist recht einfach zu bedienen.


    Hier gibt's auch nen Thread dazu

  • Zitat

    Original von Tempe
    Ich habe mir's runtergeladen, aber bis jetzt ist es mir nur gelungen, die Sonybibliothek beim Übertragenwollen zu löschen :yikes



    ups.... Hast Du die Bücher noch auf dem Reader? dann ist es einfacher den Reader anzuschliessen, auf die Geräteansicht zu gehen, alles zu markieren und dann in die Bibliothek zu importieren.

  • Noch etwas anderes ist mir aufgefallen: Noch nie haben sich die Vögel draußen für unser Auto interessiert. Jetzt sitzen permanent Spatzen wahlwiese vor den Außenspiegeln oder auf den Scheibenwischern und kuscheln mit ihrem Spiegelbild. Was ist denn da los??