Einspruch gegen Adressverkauf durch die Post

  • Die Deutsche Post bietet ja Adressbestände zum Verkauf an Dritte an.


    Wie kann ich das der Deutschen Post für unsere Adresse untersagen??


    Auf der webside habe ich nichts dazu gefunden.


    Die Frage kommt aus einem aktuellen Vorgang:


    Für unseren Urlaub haben wir die Post lagern lassen.
    Da meine Frau einige finanzielle Dinge für und auf den Namen ihrer Tochter laufen hat, die nicht bei uns wohnt und auch nicht gemeldet ist, haben wir auch diesen Namen angegeben und...


    plötzlich Post für die Tochter von der GEZ bekommen.


    Die einzige Möglichkeit für die GEZ jetzt diese Adresse zu bekommen ist über den Post-Lagerungsauftrag.


    Ich möchte der Post jetzt untersagen, unsere Adresse an Dritte weiterzugeben, nur wie?


    fagt sich Dyke

    "Sie lesen?"
    "Seit der Grundschule, aber nur, wenn's keiner sieht."


    Geoffrey Wigham in "London Calling" von Finn Tomson

  • Ich weiß nicht, ob dir das umfassend was nützen würde, denn Adressenhandel gibt es auch über die Einwohnermeldeämter. Ganz legal.


    Im Falle der Adresse deiner Tochter scheint es ja wirklich nur die Post zu sein, die die Adressen weiterverkauft hat. Ich weiß allerdings leider auch nicht, an wen man eine Unterlassungsaufforderung schicken soll und erst recht nicht, ob das dann auch was bringt.

  • Zitat

    Original von BelleMorte


    ist da nicht vor kurzem erst ein Riegel vorgeschoben worden :gruebel?


    Aber m. W. nicht, wenn es die GEZ betrifft. Die darf so ziemlich alles, um an Adressen zu kommen.


    Edit zur Frage: wie man das der Post untersagen kann, weiß ich auch nicht. Steht auf dem Formular nicht eine Wahlmöglichkeit? (Ob die dann aber auch für die GEZ gilt, weiß ich nicht.)


    Ansonsten würde ich über die Homepage der Post eine Mail oder über ein Kontaktformular, falls dort vorhanden, an die Post schicken. Im schlimmsten Fall antworten die einfach nicht.

    Unter den Büchern finden wir wieder, was uns in der Fremde entschwand, Frieden im Innern und Frieden mit unserer Umgebung.
    (Gustav Freytag, 1816 - 1895, aus "Die verlorene Handschrift")

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  • Zitat

    Ich weiß nicht, ob dir das umfassend was nützen würde, denn Adressenhandel gibt es auch über die Einwohnermeldeämter.


    @ Idgie:
    Nein, das nennt sich dann nicht Handel, sondern Legitimation und findet sich in den Meldegesetzen der Länder wieder. Leider.
    Wobei unsere Stadt alle paar Jahre vor Neuerscheinen irgendeines Einwohnerkatalogs auffordert, zu widersprechen.


    @ dyke:
    Womit beschäftigt sich Euer Landesdatenschutzbeauftragter?
    Wofür ist die Bundesnetzagentur zuständig? Schau Dich auf den einschlägigen Webseiten um.
    Ob die Post Daten verkauft, ahnst Du nur und kannst es m.E. auch nicht beweisen; es sei denn die Post hat die Weitergabe der Daten bestätigt.
    Du kannst bei der Post den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens kontaktieren, aber dort wird Du sicherlich keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
    Bleibt noch die Anfrage bei der GEZ selbst. Auch von dieser Stelle wird Du mit großer Wahrscheinlichkeit keine Rückmeldung erhalten, die aufschlussreich ist.
    Wie möchtest Du also die Post bewegen, Daten zu löschen bzw.einen Handel zu untersagen, wenn Du nichts Konkretes in der Hand hast?

  • Zitat

    Original von Patricia_k34
    Du kannst die Adresse in die Robinson-Liste eintragen lassen, dann solltest du vor jeglicher Werbung sicher sein. Ob das in deinem Fall weiterhilft, weiß ich nicht.


    Guck mal hier.


    :rofl oder auch nicht... :-(

    Muff Muff Muff dat Muffelinchen


    Leben ist was uns zustößt, während wir uns etwas ganz anderes vorgenommen haben. (Henry Miller)