Batcat
Ich hab das Schränkchen beim Händler direkt ersteigert. Habe also auch ein Widerrufsrecht. Inwiefern ich Versandkosten übernehmen muss, steht hier leider nirgends - ich hab es gerade nochmal durchgelesen. Ich denke, es spielt auch eine Rolle, ob an der Verpackung sichtbare Mängel/Beschädigungen zu erkennen gewesen sind, denn dann hätte ich die Annahme verweigern müssen?
butterfly
Aufarbeiten lassen? Nie im Leben. *g*
Da wär mir der Aufwand mit einladen, ausladen, wieder abholen UND auch noch bezahlen viel zu umständlich... und teuer. Das Schränkchen hat mich nicht besonders viel gekostet.
Preisnachlass zu erbitten ergibt ja auch wenig Sinn. Allerdings frag ich mich, wer denn die Kosten übernimmt, wenn ich denen das zurück schicken sollte?
Da die Ware erst letzten Dienstag gekommen ist (ich es aber erst heute auspacken konnte), habe ich noch eine Woche für ein Widerrufen Zeit...
@oemchen
Von außen waren keine Beschädigungen an der Kartonage zu erkennen. Weder an der äußeren, noch an der inneren.
Auffällig ist eben, dass beide gestoßenen Kanten vorne sind, das Paket also irgendwo (beim Ablegen?) angestoßen wurde.
@Inso
Danke dir! Leider war an der Verpackung nichts zu beanstanden. Auch jetzt noch, ich hab es eben nochmal geprüft. So ein Drama...
Ernüchternde Feedbacks. *stöhn*
Trotzdem danke euch! Ich werd den Händler wohl oder übel anschreiben müssen und schauen, was sich machen lässt. *langes gesicht mach*